Johannes Eisleben / 20.04.2021 / 06:15 / Foto: 663highland / 129 / Seite ausdrucken

Der Anfang vom Ende des Rechtsstaats

Die Berliner Republik war die demokratisch legitime, rechtsstaatliche Nachfolgerin des Deutschen Reichs. Diesen Rechtsstaat wird es bald nicht mehr geben. Schon am 18. November 2020 wurde er aus den Angeln gehoben, nun steht uns eine weitere Erosion der Rechtsstaatlichkeit bevor, denn die Unversehrtheit der Person wird uns genommen. Doch fangen wir von vorne an.

An jenem schicksalhaften Tag im letzten November verabschiedete der Bundestag das “Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite”. Damit wurden die Landesregierungen dazu ermächtigt, Rechtsverordnungen zur “Bekämpfung übertragbarer Krankheiten” zu erlassen, durch die die Grundrechte der Freiheit der Person, der Freizügigkeit, der Versammlungsfreiheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung und des Brief- und Postgeheimnisses eingeschränkt werden können.

Die Einschränkung von Grundrechten zur “Bekämpfung übertragbarer Krankheiten” wegen SARS-CoV-2 war ein Verfassungsbruch und ein Schritt hinaus aus der Rechtsstaatlichkeit, denn das Virus gefährdet weder den Fortbestand der Bundesrepublik Deutschland noch erzeugt es einen Notstand, der eine Aufhebung zahlreicher Grundrechte rechtfertigen würde: Auch unter Wahrung der Grundrechte ist es möglich, alle medizinisch geeigneten und erforderlichen Maßnahmen zum Umgang mit der Ausbreitung des Virus in der Bevölkerung durchzuführen; insbesondere könnte sie alle auf freiwilliger Basis empfohlen werden: Das wäre medizinisch vollkommen ausreichend.

Unversehrtheit der Person aufgehoben

Allerdings blieb der Erlass von Rechtsverordnungen im Rahmen unserer föderalen Ordnung bisher Ländersache. Das nun dem Bundestag zu Abstimmung vorliegende „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” hebt den Föderalismus beim Infektionsschutz auf und “ermächtigt” die Bundesregierung direkt zum Erlass von Rechtsverordnungen zur “Bekämpfung übertragbarer Krankheiten”. Der neue § 28b des Infektionsschutzgesetzes erlaubt bei einer Überschreitung der sogenannten Sieben-Tages-Inzidenz Verordnungen. Problematisch daran ist, dass diese sogenannte Inzidenz als Kriterium zur Berechtigung des Bundes medizinisch sinnlos ist und durch eine Erhöhung der Testfrequenz bei einem endemischen Virus wie SARS-CoV-2 jederzeit willkürlich erreicht werden kann. Damit wird die Aufhebung von Grundrechten an politische Willkür gekoppelt – das ist der Einstieg in den Willkürstaat.

Bei Überschreitung des Wertes sind in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bundesweit einheitlich Verbote privater Zusammenkünfte, Ausgangssperren sowie die Schließung von Freizeiteinrichtungen, Läden und Märkten, und Kultureinrichtungen möglich. Das Gesetz ermöglicht das Verbot der Ausübung von Gruppensport, der Öffnung von Gaststätten, der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (mit wenigen Ausnahmen), der Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten für Touristen und ordnet das Tragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie den Zwang zur Testung von Schüler und Lehrern auf SARS-CoV-2 zweimal pro Woche an.

Da das Gesetz dem Bund die Kompetenz zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten gibt, wird auch die Nutzung des Rechtswegs eingeschränkt, doch ist nicht ganz klar auf welche Weise, denn die Frage des Rechtsschutzes gegen Bundesverordnungen ist hochkomplex. Die Reaktion der Judikative auf die neue Rechtslage ist nicht ohne weiteres absehbar. Wahrscheinlich wird aber die Nutzung der Judikative zum Schutz vor Verordnungen der Exekutive erschwert. Insgesamt ist klar, dass die Einschränkung des Föderalismus und daraus folgende Abwandlung des Rechtsschutzes gegen die künftigen Verordnungen des Bundes mit dem Grundgedanken unserer Verfassung zur Teilung der Gewalt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden nicht vereinbar ist.

Zu den Grundrechtseinschränkungen des “Dritten Gesetzes” kommt interessanterweise neu noch die Einschränkung der Unversehrtheit der Person per Rechtsverordnung. Dieses Grundrecht dient dem Schutz des Menschen vor Eingriffen des Staates in seinen Körper gegen seinen Willen. Die Aufhebung dieses Grundrechts bedeutet, die Verordnungen gelten auch dann, wenn ein Eingriff in den Körper der Bürger vorgeschrieben wird: so beispielsweise bei der Vorschrift zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Raum, was bereits als ein solcher Eingriff bewertet werden kann, da es dabei zu einem Anstieg der Kohlendioxidkonzentration im Blut (Hyperkapnie) kommen kann, die ohne Maske nicht auftreten würde.

Selbst wenn die Einschränkungen der Grundrechte in der Praxis noch nicht zum Äußersten gehen, wie etwa bei einer mit physischer Gewalt durchgeführten Zwangsimpfung, sind sie doch schon recht weitgehend – wenn man beispielsweise an die Einschränkung der Freizügigkeit durch Ausgangssperren oder Reiseverbote und der Versammlungsfreiheit, die für die demokratische Öffentlichkeit essentiell sind, denkt. Damit werden wir Zeugen des Anfangs vom Ende des Rechtsstaats; weitere Gesetze, die noch tiefer in die Grundrechte eingreifen, könnten folgen.

Das Ende des Rechtsstaats

Warum Ende des Rechtsstaats? Sind die Grundrechte denn so wichtig? Zweifelsohne, denn in ihnen kommt die Menschenwürde zum Ausdruck. Wenn der Mensch, wie Immanuel Kant es fordert, nie als Mittel, sondern stets als Zweck behandelt werden muss, dann muss die Würde des Menschen immer vorrangig sein. Die Quelle dieser Würde ist die Autonomie des Menschen, seine Fähigkeit, sich selbstgegebenen und dennoch allgemeinen Gesetzen zu unterwerfen, wie Kant sagt. Die Grundrechte unserer Verfassung garantieren uns diese Autonomie. Indem der Staat sie durch Versammlungsverbote, Reiseverbote, Ausgangssperren oder Zwangstests flächendeckend und ohne echten Anlass wegnimmt, nimmt er uns unsere Autonomie und damit die Quelle unserer unantastbaren Menschenwürde. Das ist das Ende des Rechtsstaats. Wir werden diese Woche erleben, wie unsere Volksvertreter uns ohne zu zögern unsere Grundrechte nehmen und uns, dem Souverän der Bundesrepublik, die Autonomie absprechen.

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Sabine Heinrich / 20.04.2021

...erfolgreicher Genmanipulation schon mit angeborenem Maulkorb den Mutterleib verlassen. Nicht vorstellbar? Bedenken Sie, was bis 2015 noch nicht denkbar war - und was zum Schluss in EINEM EINZIGEN JAHR hier “erreicht” wurde. Das hätte sich auch niemand vorstellen können.

Sabine Heinrich / 20.04.2021

@Karola Sunck: So ist es! Föderalismus? Hä? Nie gehört - selbst Ältere können nach meiner Erfahrung oft nichts damit anfangen. Und wieviele Abiturienten dies wohl noch können? Oder gar Lehrer? Ist aber auch nicht wichtig - Hauptsache, man kann nach dem Schulabschluss gendern, bis die Stern:*ch_Innen verglühen; man weiß, dass alle Leute, die ab 2015 in unser Land eingewandert und großenteils auf unsere Kosten leben, arme Flüchtlinge sind ; dass (körperliche und psychische) Attacken ausdrücklich zu begrüßen sind gegen alle, welche der Einheitspartei nicht folgen mögen, Nazis sind und geächtet werden sollten. Die Verblödung und Indoktrinierung ist nur schwer aufzuhalten, weil diese “guten Menschen” leider oft auch als Pädagogen tätig sind und schon im Kindergarten und in der Grundschule Unheil anrichten (können). Wie willig so viele Erwachsene nach meiner Information diese Kindesmisshandlung der Schul-und Kindergartenkinder durch Maulkorbzwang, Berührungsverbot, Bildungsverweigerung usw. usf. kritik- und widerspruchslos, ja zustimmend mitmachen, erfüllt mich mit Entsetzen und Abscheu! Nun - schon die nächste Generation wird nichts mehr dabei finden, dass sie weder singen, musizieren, tanzen, jemanden umarmen oder gar zwischen 21 und 6 Uhr morgens nicht mehr auf die Straße gehen darf. Dass es keine Mannschaftssportarten mehr gibt , versteht sich so von selbst wie Schwimmbäder und Sportstätten, die dauerhaft geschlossen sind (außer für eine Elite systemtreuer Leistungssportler). Sie wird es als normal hinnehmen, dass sie die wenigen verbliebenen Restaurants und Hotels nur betreten dürfen, wenn sie einen Parteiausweis = C-Impfpass vorweisen können und Reisen nur innerhalb des eigenen LANDkreises möglich ist. Dass “Systemabweichler” in den Knast gehören (um Platz zu schaffen, müssen dann leider ein paar Vergewaltiger und Messermänner freigelassen werden) ist genauso selbstverständlich wie die Tatsache, dass die darauffolgende Generation - die Babys - dank ...

Sabine Schönfelder / 20.04.2021

Liebe Magdalena@ Schubert. Regen Sie sich nicht auf. Erst in extremen Situationen kristallisiert sich heraus, aus welchem Material ein Mensch konzipiert wurde. Diktaturen ziehen Ängstliche, Dumme und den klassischen Mitläufer im Sinne eines GEWINNLERS magisch an. Es etabliert sich eine unheilige Melange. Ein eventuell schlechtes Gewissen oder aufkeimende Zweifel am eigenen moralischen Handeln, werden mit Blick auf die Masse der Gleichgesinnten und/oder durch Teilhabe an der diktatorischen MACHTAUSÜBUNG kompensiert. Oft sind es verbissene, gehemmte Kleingeister oder Egozentriker mit pathologischen Persönlichkeitsstörungen à la Lauterbach, Braun, Merkel oder Spahn. Irre auf ganzer Linie, die es nach Macht und Aufmerksamkeit drängt. Ihr Freund ist sicherlich ein wenig ängstlich und bewunderte vor Corona ihre offensive Art Dinge anzugehen. Jetzt haben Sie sich in seinen Augen zu weit vom Mainstream entfernt, insbesondere weil dort jetzt die Propagandaknute mit Gedenktag und Kirchenheuchelei auf HOCHTOUREN läuft. Alles ad absurdum getrieben wird. Die alte Abrißbirne ist so nahe vor dem Sturz der Demokratie. Alles wird aufgeboten. Trösten Sie sich mit intelligenteren und anständigeren Menschen. Auf den Demos lernen Sie Gleichgesinnte kennen. Verschwenden Sie keine Zeit für nette Weicheier, die gerne in einem überschaubaren Käfig leben wollen, im vorgegebenen Zeittakt. Da ist es nicht mehr weit zum Denunzianten. Aus Prinzip. Kennt man ja. GLÜCKLICHE SKLAVEN SIND DIE ERBITTERTSTEN FEINDE DER FREIHEIT. Leider nicht von mir. Von Marie von Ebner- Eschenbach. LG.

E. Albert / 20.04.2021

Wenn ich schon höre “namentliche Abstimmung” - mal sehen, wer außer der AfD die Eier hat, sich gegen die Staatsratsvorsitzende zu stellen. Zwar ist der Abgeordnete laut GG nur seinem Gewissen verpflichtet, aber wir wissen ja, dass dieser Artikel mittlerweile eine Farce ist. Wer Pöstchen und Pension nicht riskieren will, rebelliert natürlich nicht.

Lilith Diess / 20.04.2021

@ Uta Buhr ... stimmt, die Kassiererinnen sind wirklich nicht mehr zu beneiden. Und zu allem Überfluß kommt im Supermarkt meines Vertrauen im Abstand von ungefähr 10 Minuten folgende Ansage: Liebe Kunden, wir wollen, daß Sie gesund bleiben. Gerne möchten wir die Hygieneregeln mit Ihnen teilen - halten Sie bitte unbedingt einen Abstand von mindestens 2 Meter zueinander ein! Husten und niesen Sie in die Armbeuge und benutzen Sie Papiertaschentücher, die Sie nach einmaligem Gebrauch hygienisch??? entsorgen. Oder mit anderen Worten: Liebe Kinder, gebt fein acht, jetzt kriegt ihr (Dummen) etwas beigebracht! Ehrlich, müsste ich unter diesen Bedingungen und mit dieser Beschallung 8 Stunden aushalten, ich wäre schon längst mit faulen Tomaten und Eiern Amok gelaufen…

Volker Kleinophorst / 20.04.2021

@ A. Hagenau. Gut beobachtet. Merkel ignoriert Fakten oder eben sie interpretiert sie für ich. Nicht ohne Raffinesse. Rücktritt hat aber etwas mit Anstand und Verantwortungsbewusstsein zu tun. Ist ja generell bei den “Anständigen” aus der Mode gekommen. Giffey und Scheuer fallen mir direkt ein.

Karola Sunck / 20.04.2021

@ Ilona Grimm, 95 % der Bevölkerung haben auch noch nie etwas von Föderalismus gehört und wissen nicht was damit gemeint ist. So mein Eindruck, wenn ich mal Versuche mit jemanden darüber zu sprechen. Sie schauen dann ganz irritiert aus der Wäsche und brabbeln dann so irgendwas :  ,,Wird schon nicht so schlimm sein, oder werden``, vor sich hin. So ähnlich wie der 82 jährige Mann bei Ihnen. Schlimm nicht war. Wo ist die Bildung in diesem Lande geblieben? Aber kein Wunder, wenn man nur das Ö.R. Gesülze im Fernsehen schaut und RTL & Co konsumiert.

Karla Kuhn / 20.04.2021

Matthias Kegelmann, “Und das könnte der Autor erkennen, wenn er intelligent wäre.”  WORAN krankt Ihr Selbstwertgefühl ?  Arroganz wird meistens zum Verdecken von Minderwertigkeitskomplexen vorgeschoben. Die FREIMAURER scheinen für Sie per se eine üble Rasse zu sein. Einer der berühmtesten Freimaurer war MOZART, gefolgt von Goethe, Schiller, Lessing, auch Louis Armstrong, der begnadete Jazztrompeter war Freimaurer, genau wie Washington, Roosevelt, Churchill etc. Die Freimaurer wurden in der NS Zeit wie im Unrechtssaat verboten. Klar, die Intelligenz hätte doch deutlich gezeigt, was für trübe Kerzen die Torte schmücken. ” Kant war sogar in der Freimaurerkirche zum Todtenkopf (vgl. ANTIFA) und der albernen Phönix.”  ANTIFA, herrlicher Witz aber der folgende Satz TOPT ALLES. “Wer den Rechtsstaat, die echte Freiheit SCHÜTZEN und RETTEN WILL, kann das authentisch und MAXIMAL WIRKUNGSVOLL in jeder katholischen Kirche TUN, .....”  Die Kirche, die JAHRHUNDERTE nur ELEND, VERBRECHEN und PÄDOPHILIE hervorgebracht hat, (dank Luther wurde das erstmals auch Teilen des ungebildeten Volkes klar), die sich jetzt wieder- teilweise auf die Seite derer stellt, die Angriffe auf den"Rechtssaat” zumindest tolerieren, außgerechnet diese KIRCHE soll Helfen die “ECHTE FREIHEIT zu schützen und RETTEN ?? SInd Sie ein Alien, der versehentlich in die Gegenwart gebeamt wurde ? Die ACHSE zensiert SEHR selten und wenn, offenbar gerechtfertigt Kommentare der Leser ! Das unterscheidet sie gewaltig von bestimmten anderen Medien.

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