Ich lehne den Begriff „Hartz IV“ ab und weigere mich, für ein Arbeitslosengeld, das der Existenzsicherung dient, diesen Namen zu benutzen. Peter Hartz, der Namensgeber, ist wegen Untreue in 44 Fällen vorbestraft. Im Namen „Hartz“ schwingt der Verdacht mit, dass da irgendjemand andere hintergeht. Doch wer hintergeht wen? Bei Peter Hartz betrug die veruntreute Summe 2,6 Millionen Euro. Davon könnte man einem Menschen 6948 Monate lang den aktuellen ALG-II-Regelsatz bezahlen, das sind 579 Jahre, oder drei Menschen lebenslang ein Grundeinkommen von knapp 1000 Euro.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ein-pirat-zieht-sich-zurueck-ich-gehe-mein-ruecktritt-vom-amt-11809930.html