Die Führung der Polizeidirektion Kiel und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft haben sich Anfang Oktober 2015 darauf verständigt, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei „einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen. Das geht aus einem internen Polizeiprotokoll vor, das den Kieler Nachrichten vorliegt. Ein Sprecher von Innenminister Stefan Studt (SPD) lehnte am Abend eine Stellungnahme ab. Am 7. Oktober gab es dem Papier zufolge eine „gemeinsame Erörterung“ von Polizeidirektion Kiel und Staatsanwaltschaft „hinsichtlich des Umgangs mit strafrechtlich auffälligen Flüchtlingen, deren rechtmäßige Personalien nicht eindeutig feststehen“. Es wird festgestellt, dass es bereits zu diesem Zeitpunkt „Probleme in der polizeilichen Praxis“ bei straffälligen Flüchtlingen gegeben hat, die nicht im Besitz eines Personaldokuments waren und nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) registriert wurden. Mehr
Bedeutet das, dass jeder einheimische Pennende jetzt nur ein paar Worte in marsianischem Platt zu brabbeln braucht, um beim Diebstahl einer Kanne Fusel mit einem "Du, du, du" davonzukommen?
Man hat sich hoffentlich bei Staatsanwaltschaft und Polizei auch gleich darauf eine Art geeinigt, dass diese Vorgehensweise keine Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) darstellt.