Bedeutet das, dass jeder einheimische Pennende jetzt nur ein paar Worte in marsianischem Platt zu brabbeln braucht, um beim Diebstahl einer Kanne Fusel mit einem “Du, du, du” davonzukommen?
Man hat sich hoffentlich bei Staatsanwaltschaft und Polizei auch gleich darauf eine Art geeinigt, dass diese Vorgehensweise keine Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) darstellt.
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