Wer mit der Lupe unterwegs ist, sucht etwas. Da befasst sich ein halbseitiger Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung mit einer Salbe namens “Emla”, die auch zur Schmerzlinderung bei der Beschneidung verwendet wird. Das ist interessant zu wissen, trieb die breite Öffentlichkeit allerdings bislang vermutlich weniger um.
Nun hat die Autorin des Beitrags herausgefunden, dass diese Salbe seit kurzem auf dem Beipackzettel keine Erwähnung der Zulässigkeit für Säuglinge mehr hat. Der Grund: Die europäische Zulassungsorganisation hat festgestellt, dass es zu wenig Studien über die Verträglichkeit von “Emla” bei Kleinkindern gibt. Ein spannendes Detail für pharmazeutische Feinschmecker, das so noch nicht bekannt war. Eine dezidierte Gegenanzeige (Rötungen, Ausschlag etc.), problematische Fälle oder Schädigungen werden nicht erwähnt, nur geben halt die Studien nicht genug her, um eine Unbedenklichkeit bei der Anwendung für Kleinkinder bescheinigen zu können.
Da “Emla”, so die Autorin, bei der Entscheidungsfindung des Bundestags zur Beschneidung auch erwähnt wurde, sieht sie offenbar politischen Revisionsbedarf. So genau erfährt man das freilich nicht. Welche Folgen sind aus dem korrigierten Beipackzettel zu ziehen? Hätte es nicht gereicht, der Apotheken-Umschau einen Hinweis zu geben? Muss Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) jetzt zurücktreten? Man weiß es nicht. So zumindest erstaunt die Detailfreunde des Beitrages ein wenig. Aber selbstverständlich ist es nicht verboten, mit der Lupe unterwegs zu sein…