Wolfgang Meins / 17.03.2018 / 06:28 / Foto: Pixabay / 33 / Seite ausdrucken

Werden zugewanderte Täter häufiger angezeigt?

Beschäftigt man sich in diesen Zeiten mit Kriminalstatistiken, betritt man vermintes Gelände. Das liegt zum einen an der Komplexität der Materie und dem die komplexe Realität nicht immer vollständig widerspiegelnden Zahlenmaterial, zum anderen an der Sichtweise des Betrachters, die zwischen überwiegend neutral und stark interessegeleitet variieren kann. Zudem kann dieses Interesse ganz unterschiedlich gerichtet sein: Sucht man Argumente, um die Kriminalitätsbelastung eines bestimmten Personenkreises möglichst zu relativieren, oder ist man eher am Gegenteil interessiert?

In dieser Gemengelage bringen „Relativierer“ wie der Kriminologe Christian Pfeiffer mit ziemlicher Sicherheit im Verlaufe der Diskussion ein bestimmtes Argument in Stellung: „Die Anzeigebereitschaft ist viel größer, je fremder der Täter ist.“ Oder wie die Zeit: Nichtdeutsche hätten unter gleichen Voraussetzungen eine höhere Wahrscheinlichkeit, verdächtigt zu werden. Eine auch nur etwas genauere Angabe zur Größenordnung dieser Verzerrung wird allerdings nie mitgeliefert. Worauf also stützen sich Pfeiffer und die wie er argumentierenden Medien? Höchste Zeit für eine seriöse Recherche nach den (deutschen) wissenschaftlichen Belegen für Behauptungen dieser Art.

Das Ergebnis fällt ernüchternd aus. Für den Zeitraum ab dem Jahr 2000 findet sich gerade mal eine einschlägige Studie zu dieser Thematik, nämlich die 2003 publizierte Arbeit von J. Mansel und G. Albrecht aus dem Institut für Konflikt- und Gewaltforschung der Uni Bielefeld: „Die Ethnie des Täters als ein Prädiktor für das Anzeigeverhalten von Opfern und Zeugen“.

Der Artikel beginnt mit heutzutage doch recht steil anmutenden Thesen: Es „dominiert nicht nur in der Boulevardpresse, sondern auch in den als seriös einzustufenden Medien in der Berichterstattung (über Migranten) vor allem ein Thema: Die Kriminalität der Zuwanderer.“ Da die einheimische Bevölkerung kaum über private Kontakte zu den Migranten verfüge, werde ihr Bild von dieser Bevölkerungsgruppe weitgehend von dieser Art der (negativen) Berichterstattung geprägt.

Japanische Tatverdächtige als Außreißer nach unten

Die gleichwohl von den Autoren anerkannte deutliche Überrepräsentierung von Ausländern in der polizeilichen Kriminalstatistik könne vor diesem Hintergrund auch Folge davon sein, dass die einheimische Bevölkerung „die Zuwanderer und deren Verhalten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachten und störendes oder abweichendes Verhalten eher zur Anzeige bringen.“ Zumal die Erstattung einer Strafanzeige keinesfalls den Regelfall darstelle, denn das erfolge nur in etwa der Hälfte der Fälle. Ob Anzeige erstattet wird oder nicht, hänge von der Art des Delikts ab. Auch wenn das Opfer zum Täter in einer persönlichen Beziehung steht, erfolge seltener eine Anzeige als bei einer fremden Person. Untersucht werden solle nun vor allem, ob neben der persönlichen Beziehung zwischen Opfer und Täter auch dessen Ethnie bezüglich des Anzeigeverhaltens eine Rolle spielt. 

Die mittels Fragebögen und z.T. auch mündlichen Interviews untersuchte Stichprobe von letztlich insgesamt 2081 Personen soll repräsentativ für die in Privathaushalten lebende deutschsprachige Bevölkerung der Bundesrepublik ab 18 Jahre sein. Ob sie das angesichts von gut einem Drittel aus verschiedenen Gründen vorab ausgeschiedenen Personen tatsächlich noch ist, teilen die Autoren nicht mit. Im Fokus dieser Untersuchung stehen insbesondere die 910 Personen, die angaben, in den letzten drei Jahren Zeuge, Opfer oder – wenn ein Haushaltsmitglied betroffen war – stellvertretendes Opfer einer Straftat gewesen zu sein. Insgesamt ergaben sich daraus 1.626 direkt oder indirekt erlebte Straftaten. In 624 Fällen konnten die Befragten nähere Angaben zum Täter machen, insbesondere, ob es sich um deutsche oder nicht-deutsche Täter handelte. Auf diesen Fällen basieren die folgenden Ergebnisse.

Bei einem deutschen Tatverdächtigen erfolgte in 38,6 Prozent (145 von 376) eine Anzeige, bei einem nicht-deutschen dagegen in 52,0 Prozent (129 von 248). Berechnet man auf dieser Grundlage das relative Risiko (RR) für die „exponierte“ Gruppe, also diejenigen mit dem Risikomerkmal nicht-deutsch, ergibt sich ein Wert von 1,35 (52,0:38,6). Anders ausgedrückt: Nicht-deutsche Tatverdächtige haben im Vergleich zu deutschen – der nicht „exponierten“ Gruppe – ein etwa um ein Drittel höheres Risiko, angezeigt zu werden. Es handelt sich also lediglich um eine geringe Risikoerhöhung.

Was bedeutet dieses relative Risiko von 1,35 nun für den praktischen Umgang mit Kriminalstatistiken, z.um Beispiel der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2016, ergänzt um die von Renz hinzugezogenen bevölkerungsstatistischen Daten? Die Rate für deutsche Tatverdächtige beträgt 1,9 Prozent und für nicht-deutsche 6,8 Prozent, selbstverständlich ohne die Straftaten illegale Einreise und illegaler Aufenthalt.

Die durch das Anzeigeverhalten verzerrte beziehungsweise erhöhte Rate der nicht-deutschen Tatverdächtigen ist also nicht "schlicht" um 0,7 Prozent zu vermindern. Vielmehr ergibt sich die bereinigte Rate der nicht-deutschen Tatverdächtigen indem man sie durch das relative Risiko in Höhe von 1,35 teilt. Die entsprechend bereinigte Rate der nicht-deutschen Tatverdächtigen liegt dann bei 5 Prozent (6,8 Prozent / 1,35). Für die anderen genannten Nationalitäten ergeben sich dementsprechend: Algerier 40,2 Prozent (54,3 Prozent / 1,35), Afghanen 12,8 Prozent (17,3 Prozent / 1,35), Syrer 8,4 Prozent (11,4 Prozent / 1,35) und Japaner 0,4 Prozent (0,6 / 1,35). Durch diese jetzt korrekte Berechnung der Raten für die verschiedenen nicht-deutschen Tatverdächtigen verringert sich also - im Vergleich zur ursprünglichen Methode - der Abstand zur Rate der deutschen Tatverdächtigen (1,9 Prozent). Es bleibt aber weiterhin ein deutlicher, teils exzessiver Unterschied bestehen. 

Ein äußerst schwacher Zusammenhang

Vielleicht haben die Autoren das relative Risiko deshalb nicht berechnet, weil es in der Soziologie – im Gegensatz zur Medizin – nicht besonders geläufig ist. Möglicherweise hatten sie aber auch kein gesteigertes Interesse daran, dem Leser eine griffige Möglichkeit zu bieten, ihre Ergebnisse auch praktisch anzuwenden. Dazu passend fällt auf, dass in der Zusammenfassung – auf deren Lektüre sich die meisten Leser ohnehin beschränken – die Ergebnisse nur allgemein und unter strikter Vermeidung von irgendwelchen Zahlen aufgeführt sind.

Die Untersucher beschränkten sich darauf, den Zusammenhang zwischen Anzeigeverhalten und Ethnie in Form eines Korrelationskoeffizienten zu berechnen. Dieser Koeffizient, der bei einem positiven Zusammenhang Werte zwischen 0 und 1 annehmen kann, beträgt lediglich 0.13, was dem auch nur halbwegs Kundigen bereits einen nur äußerst schwachen Zusammenhang anzeigt.

Um das zu verdeutlichen, kann man den Koeffizienten quadrieren und erhält den sogenannten Determinationskoeffizienten in Höhe von 0.017 (0.13 x 0.13). Das hier untersuchte Merkmal (deutsch versus nicht-deutsch) erklärt damit lediglich zu 1,7 Prozent, ob jemand angezeigt wird oder nicht. Zu gut 98 Prozent bestimmen also andere Faktoren das Anzeigeverhalten. Aus wissenschaftlicher Sicht ein ziemliches Desaster, denn das von den Autoren auserkorene ethnische Merkmal deutsch versus nicht-deutsch trägt kaum etwas zur Erklärung des Anzeigeverhaltens bei. Das haben sich die Autoren sicherlich etwas anders vorgestellt.

Aber es kommt noch dicker. Abschließend unterziehen die Autoren ihre Daten nämlich noch einer komplexen statistischen Prozedur, bei der simultan mit der ethnischen Variable deutsch versus nicht-deutsch weitere Merkmale in die Zusammenhangsanalyse einbezogen werden. Dabei vermindert sich der ohnehin schon spärliche Erklärungswert der ethnischen Zugehörigkeit für das Anzeigeverhalten weiter sehr deutlich, und zwar zu Gunsten des Merkmals „Beziehung“ (bekannt vsersus unbekannt). Der Ethnie des Täters kommt beim Anzeigeverhalten also vor allem insofern eine Bedeutung zu, als nicht-deutsche Tatverdächtige den Opfern oder Zeugen häufiger unbekannt sind als deutsche Täter, bei denen es sich eben nicht selten um Nachbarn, Bekannte, Verwandte oder andere Personen handelt, mit denen man versucht, den Konflikt außerhalb des Strafrechts zu regulieren.

Verdammt viel offene Fragen

Die Autoren kommen nicht umhin, resümierend festzustellen, dass „die erhöhte Anzeigetätigkeit oder Anzeigeneigung gegenüber den Migranten die Höherbelastung der Ausländer in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht zu erklären (vermag)“. Dazu ist der Effekt schlicht zu gering beziehungsweise die Kriminalitätsbelastung der Migranten zu hoch, wie zum Beispiel die oben erwähnten Ergebnisse aus dem Jahr 2016 eindrücklich zeigen.

Sollte man in politischen Diskussionen über die Kriminalität von Migranten relativierende Faktoren wie das im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung jüngere Alter, den höheren Männeranteil, die im Mittel niedrigere Schichtzugehörigkeit und die Verzerrung durch das unterschiedliche Anzeigeverhalten berücksichtigen? In Bezug auf letzteres neige ich zu einem „ja“. Allerdings nur unter Berücksichtigung der Größenordnung dieser Verzerrung. Denn die hauptamtlichen Relativierer benutzen diesen Effekt ja gerne als scheinbar nicht näher bestimmbare Restgröße, um den anderweitig nicht vollständig zu erklärenden Kriminalitätsüberhang der Migranten damit möglichst vollständig aufzulösen.

Aber in Bezug auf die Verzerrung des Anzeigeverhaltens bleiben natürlich Fragen. Stimmen die – ohnehin nie durch eine andere Untersuchung bestätigten – von Mansel und Albrecht vor mittlerweile 15 Jahren ermittelten Zahlen noch? War vielleicht der politisch-mediale Umerziehungsprozess der letzten Jahre erfolgreich, so dass der Deutsche sich aus Gründen der politischen Korrektheit nicht mehr so recht traut, den nicht-deutschen Täter anzuzeigen? Oder üben sich vielleicht auch bei uns Behörden aus Angst vor Rassismus-Vorwürfen bereits im systematischen Wegschauen? Oder hat der Deutsche resigniert, weil die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit ja doch niederschlagen oder der Täter höchstens zu einer Woche Harken im Stadtpark verurteilt wird? Und dass Schmerzensgeld tatsächlich gezahlt wird, dürfte auch nur eine Minderheit glauben. 

Ansonsten aber sollte man besser trennen zwischen politischer Diskussion und einer in soziologischen Oberseminaren oder auf kriminologischen Symposien zu führenden wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Denn zur Beurteilung der öffentlichen Sicherheit ist letztlich nicht die Frage entscheidend, ob Migranten unter Berücksichtigung aller relativierenden Faktoren immer noch krimineller als die Einheimischen sind oder nicht, sondern wie sich die Migranten verhalten, die nun mal hier sind. Das Augenmerk sollte dabei statt auf Alter und Geschlecht stärker auch auf die Nationalität der Tatverdächtigen gerichtet werden.   

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Leserpost

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Richard Hell / 17.03.2018

Die Frage, die sich aber neben der natürlich relevanten Ausgangsfrage (würde ich eher einen Deutschen oder Nichtdeutschen anzeigen?) auch noch stellt und berücksichtigt werden muss ist, ob aus einer Anzeige überhaupt ein konkreter Tatverdächtiger ermittelt wird und nicht nur Anzeige gegen einen abstrakten Deutschen oder Nichtdeutschen. Und erst dann, wenn eine konkrete Person ermittelt wurde, werden die Statistiken gezählt. Es dürfte sicherlich ungleich einfacher sein, einen Deutschen (oft aus dem Umfeld des Opfers) zu identifizieren als einen völlig unbekannten Nichtdeutschen. Ich vermute, dieser Effekt dürfte weitaus größer sein als der im Artikel benannte Effekt und diesen somit überkompensieren. (So etwas wäre dann über Statistiken für angezeigte Fälle, wo kein konkreter Tatverdächtiger ermittelt werden konnte, zu belegen).

Uwe Peter / 17.03.2018

Ganz alte Geschichte… Während meiner Ausbildung (Ende 80er Jahre) gab es die gleiche Debatte. Damals wurde gerne angeführt, dass ein Geschädigter die Chancen einfach höher einschätzte, dass der Täter auch ermittelt wird. Als Beispiel wurde ein farbiger Täter angegeben, der natürlich einfach herausstach (was heute wohl von der Realität überholt wurde). Auch die Frage, ob eine Strafanzeige versicherungsvertragliche Gründe hat wurde angeführt, wenn also sowieso keine Versicherung zahlt,  wird weniger angezeigt - sollte sich also eine Gruppe vermehrt an üblicherweise versicherten Gegenständen vergehen, wird diese vermehrt angezeigt. Es gab noch mehr (das Fremde an sich usw )..., ist mir aber nicht mehr präsent. Die Botschaft ändert sich also nicht, man passt nur die Begründungen an die Zeit an.

Emmanuel Precht / 17.03.2018

Ich lese die Kommentare hier und kann aus Erfahrungen unterstreichen, dass der Versuch zur Strafanzeige einer Neoethnie bei der Polizei auf heftige Gegenwehr bei der Anzeigenaufnahme führt. Ich denke nicht, dass Pfeiffer (mit 3 F) und andere Pfeifen das irgendwie berücksichtigt. Wohlan…

Joachim Lucas / 17.03.2018

Man gibt sich alle Mühe mit sachlich fundierten Beweisen Aufklärung über die Motive der Flüchtlinge, ihre kulturellen Hintergründe, ihre kriminellen Taten zu liefern (jetzt gibts bald Integrationsmanager und weiterer Blödsinn wird folgen). Allein: es nützt alles nichts. Wer nichts sehen will, wie die Links-Grünen, sieht halt auch nichts. Via Hirn scheint es nicht zu klappen. Es muss erst weh tun, bevor man Erkenntnisse gewinnt. Wenn ich aus Syrien, Afghanistan, Gambia, Marokko oder sonst wo her käme, würde ich auch nicht ins Nachbarland flüchten, sondern in ein Sozialstaats-Paradies, vor allem wenns so einfach geht. Und das ist nun mal Deutschland. Es gibt aus meiner Sicht keinen einzigen Grund, diese Leute (größtenteils ohne jegliche Bildung, ohne Interesse an der europäischen Kultur und sicherlich nicht politisch verfolgt) hier aufzunehmen. Warum man es trotzdem macht - vielleicht die Lust an der Selbstzerstörung. Hier was ändern zu können fehlt mir langsam der Glaube. Dieser deutsche Fisch stinkt gewaltig vom Kopf her. Hätte ich keine Kinder wäre ich hier weg- sowas wie Deutschland muss man sich nicht antun.

Emmanuel Precht / 17.03.2018

1. Es bestehen wenig Kontakte zu Ausländern/Zugewanderten 2. Nicht vorhandene Kontakte führen zu vermehrter Beobachtung Das muss mir jemand erklären oder als “es folgt Sziologen-Logik” kennzeichnen. Wohlan…

Wolf Köbele / 17.03.2018

Und wieviele Anzeigen unterbleiben aus Furcht vor Racheakten à la “Ich weiß, wo dein Haus wohnt”?

Sandro König / 17.03.2018

Ich vermute mal, dass in der Studie nur wenige Migranten als Opfer von anderen Migranten vorkamen, während deutsche Opfer von Deutschen recht zahlreich vertreten waren. Auch dadurch entsteht sicherlich ein verzerrtes Bild, das Herrn Pfeffer und Co. durchaus zupass kommen dürfte. In den Parallelgesellschaften von Großstädten mit islamischem Gesellschaftshintergrund regeln immer häufiger “Friedensrichter” das Problem, d.h. in unseren Kriminalitätsstatistiken tauchen diese Fälle niemals auf. Ebenso verhält es sich bei Straftaten in Auseinandersetzungen zwischen schwerkrimminellen Familienclans. Da sind Selbstjustiz, Drohungen und massive Einschüchterung der Opfer wohl eher die Regel, als die Ausnahme. Auch hier entstehen große Lücken in den staatlichen Statistiken. Als drittes sei die häusliche Gewalt gegen Frauen erwähnt. Die Anzeigebereitrschaft ist sicherlich insgesamt leider viel zu gering. In deutschen Haushalten dürfte sie aber immer noch um einiges höher liegen, als bei Migranten. Alles in allem ist diese ominöse Studie mit allergrößter Vorsicht zu genießen. Mich würde nicht einmal wundern, wenn sie das genaue Gegenteil der rauen Wirklichkeit wiedergibt.

Frank Müller / 17.03.2018

Ganz ehrlich: Solange es nicht um eine schwere Verletzung oder einen Mord geht, zeige ich überhaupt nichts mehr an, da es ohnehin keine Folgen hat.  Solange es um Bedrohung, Diebstahl, Sachbeschädigung oder eine kleinere Körperverletzung geht, kann ich keine ernsthaften Konsequenzen für die Täter sehen.  Da die Täter spätestens am nächsten Tag wieder frei sind, kann man sich nach einer Anzeige ggf. auch noch auf eine ernsthafte “Unterhaltung” gefasst machen, falls man ihnen noch einmal begegnet. Und ja, ich bin schon diverse Male beklaut worden und habe auch schon zweimal von einem Grüppchen ordentlich auf die Fresse bekommen (und das obwohl ich nicht wie ein leichtes Opfer aussehe). Da ich als Geschäftsreisender die Bahnhöfe der Metropolen auch in den späten Abendstunden betreten muss und das Elend kenne, habe ich vor ein paar Wochen ein Messer zur Selbstverteidigung angeschafft. D.h. wenn man den Zahnstocher, der einem unbescholtenen Bürger gerade noch als erlaubt wird zu tragen, überhaupt als Messer bezeichnen kann. Ich denke, so etwas nennt man dann Gewaltspirale. Da ich weiß, dass viele so denken, dürfte die Dunkelziffer bei kleineren Vergehen wohl astronomisch hoch sein. Oder was glauben Sie wie viele z.B. Brustgrapscher tatsächlich zur Anzeige gebracht werden?

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