... gilt die Scharia auch in Deutschland
Die notarielle Vereinbarung vom 15. April 2001 verpflichte den Ehemann zur Leistung der Morgengabe. Die Verpflichtung stelle eine ehevertragliche Vereinbarung dar, die – nach den ihr zugrunde liegenden Regelungen des iranischen Zivilrechts – die Ehefrau vor leichtfertiger Verstoßung durch ihren Mann schützen und finanziell absichern solle. Zudem sei sie eine Gegengabe für die Erfüllung ihrer ehelichen Pflichten. http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_8-UF-3712_Aus-dem-Iran-stammender-Ehemann-schuldet-seiner-Ehefrau-nach-Scheidung-Goldmuenzen-als-Morgengabe.news15610.htm