“... Hand wird nur von Hand gewaschen; Wenn du nehmen willst, so gib” (Goethe).
“Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung ... werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.” ” Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.“ Man kann raten, welcher Absatz von 1933 und welcher von 2021, Allein das dumme Telegraph erleichtet die Aufgabe, zwischen den eineiigen Zwillingen einen Unterschied zu finden.
Eine Frage an die Statistiker: Wie oft wurden seit der Gründung der Bundesrepublik im Bundestag Gesetze beschlossen die Karlsruhe verworfen hat. Welche Partei hat davon die meisten auf den Weg gebracht, welche liegt auf dem zweiten und dritten Platz. Bei Koalitionen gibt es je Gesetz einen halben Minuspunkt. Mit dem zahlenmäßigen Ergebnis könnte man einigermaßen objektiv sagen welche Partei am ehesten als verfassungsfeindlich einzustufen ist.
Wie wäre es mit einer Urne im Ausland um all jene zu sammeln die eine Strafanzeige gegen die Regierung unterstützen. Ich finde sie gehört vor ein Tribunal weil sie noch während sie uns unter dem Vorwand Covid einzudämmen, nicht nur der Grundrechte beraubt sondern alles tut Covid zu verbreiten mit just jenen Mitteln die es angeblich verhindern. Ich empfehle hierzu ein Fundstück das ich Dr. Frank verdanke. Die MIT Studie lautet: A guideline to limit indoor airborne transmission of COVID-19 Martin Z Bazant 1 2, John W M Bush 2 das Fundstück empfehle ich weniger ob seiner These sondern weil is im Grunde sehr schön, und verständlich formuliert, nebenbei den Stand der Dinge in Sachen Covid zusammenfasst,` Dinge die man mittlerweile als wissenschaftliches Allgemeingut erkennt. Unter anderem enthält die Studie begründete Hinweise dahingehend, dass vollbesetzte Mietshäuser Covid Herde schelchthin sind. Mit gesundem Menschenverstand leicht nachzuvollziehen, denn, wenn alle daheim sind , ist der Austsuch der Viren auf engstem Raum garantiert und das ganz ohne Party,, Denn, das Treppenhaus in das jede Wohnung mündet genügt, sicherzustellen, dass jedermann jedermanns Viren auf dem Gang zur Waschküche einatmet, auch ohne eine einzige Begegnung. Die Lüftung dürfte ihr übriges tun. Ich weilte einst in einem Haus aus den 60ern wo Apartments die Abzugslüftung teilten,,was deutlich erkennbar wurde um die Mittagszeit. Vor diesem Hintergrund meine Frage: Kann das Bemühen Covid zu verbreiten mittels Lockdown , (in dem ich d. versuchte Körperverletzung sehe)als Grund herhalten für den Grundrechtenzug der ggf. weitere Körperverletzungen ermöglichen soll bei jenem Mühen Covid zu verhindern, indem man es verbreitet? . Sehe ich richtig: Die Körperverletzung selbst ( und nicht ihre Verhinderung) begründen letztendlich das Recht auf. weitere Körperverletzungen wie sie das “Notstandsgesetzt ggf. erlaubt. Also ein Unrecht das sich durch sich welbst begründet? .
Was ist das hier, der Kongo ? Es kann mit Migranten nur besser werden. Vielleicht ist er im Schmuckkasterl von Margot Honecker…. Das ist kein Staat, das ist Anarchie auf dem Kitaklo.
Eine Verfassung ist eine Verabredung einer Gesellschaft (oder maßgeblicher Gesellschaftsvertreter) mit sich selbst. Die Verfassung selbst, als rechtlich-politisches Institutionenkonstrukt garantiert gar nichts, sobald diese Gesellschaft - bzw. ihre maßgeblichen Vertreter - sich darauf verständigen, dass die Verabredung nicht mehr gilt. Zitat aus einem Leserbrief in der FAZ. Die Verfassung dieses Landes, also der geschriebene Text, ist gar nicht so schlecht. Das bedeutet aber nicht das sich jeder dafür begeistert. Es geht auch um Güterabwägungen. Ich kann als zorniger Radfahrer eine Fußgängerin erschlagen. Kein Gesetz schützt die Dame. Ich muss nur wenn ich verurteilt werde für ein Paar Jahre ins Gefängnis. Welche Strafen drohen nun den Damen und Herren in Berlin wenn sie verfassungswidrige Gesetze beschließen? Ihnen droht keine Haftstrafe, sondern das sie wieder gewählt werden. Wenn es der wahlberechtigte Bürger zulässt.
Der Richter hat korrekt Tatsachen über Gutachter prüfen lassen und ein Urteil gefällt. Zuständigkeit lag vor da es um Kindswohl geht. Das Problem des Merkelregimes: die Verwaltungsgerichte sind bereits so auf Linie das sie Tatsachen nicht per Gutachter ( Gesundheit, Verfassungsgemäß, Willkürlichkeit) prüfen lassen und trotzdem mit dem letzten Ermächtigungsgesetz den Verwaltungsgerichten vorsorglich diese Möglichkeit genommen hat und jetzt der mit Untätigkeit glänzende, nicht zum Amte befähigten CDU- Parteisoldaten Harbath deshalb die Zustandigkeit zugeschustert hat. Politikkriminalität in Reinstform. Leider hat Merkels Nietentruppe die Familiengerichte “ übersehen“. Sozialistische Planpolitik kriegt ja nie was auf die Reihe. Also bastelt man jetzt noch schnell am Tod der Familiengerichte, zumal Merkel ja kinderlos gerne Kinder quält. Kennt sie ja von Margot Honnecker. Gleichschaltung ist eine Sache die Merkel auch nicht beherrscht. Merkels größte Kompetenz ist ihre Inkompetenz. Sie ist zum Scheitern verurteilt. Zerfressen von egoistischer Machtgeilheit. Ihr Zustand spiegeln ihre abgefressenen Fingernägel.
Wer in gebückter Haltung die oberste Stufe erreicht hat, braucht in der Regel sehr lange bis er wieder erhobenen Hauptes da steht. So ist das nun Mal. Das Bundesverfassungsgericht wird Recht sprechen, nur weiß es noch nicht welches ! Ich habe die Hoffnung auf dieses Gericht aufgegeben.
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