Dirk Maxeiner / 27.04.2021 / 14:17 / Foto: Pixabay / 112 / Seite ausdrucken

Vermisst: Prof. Dr. Harbarth, Präsident des Bundesverfassungs-Gerichts

Im Juni vergangenen Jahres wurde Professor Doktor Stephan Harbarth zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Zuvor war der Jurist, der mit einer Arbeit über „Anlegerschutz in öffentlichen Unternehmen“ promovierte, 11 Jahre im Bundestag als Mitglied der CDU-CSU-Fraktion. Dort muss er das Wohlwollen der Bundeskanzlerin erlangt haben, denn im November 2018 einigten sich die Fraktionsführungen von Union, SPD, Grünen und FDP zunächst darauf, Harbarth als Richter für das Bundesverfassungsgericht zu nominieren, am 15. Mai 2020 wurde Harbarth dann vom Bundesrat einstimmig zum Präsidenten gewählt. Seitdem befindet sich die Bundesrepublik aufgrund der Corona-Politik in der wohl größten Verfassungskrise dieses Landes. Und Stephan Harbarth ist verschwunden. Einfach weg.

Während die Grundrechte der Bürger schneller abgeräumt werden, als Lewis Hamilton eine Runde um den Nürburgring drehen kann, ist Stephan Harbarth auf Tauchstation. Schnorchelt er auf den Spuren von Jacques Cousteau in der Südsee oder befindet er sich mit Jules Verne auf dem Weg zum Erdmittelpunkt? In Karlsruhe kann er sich nicht aufhalten, denn dort müssten ihm die Stapel auffallen, die sich inzwischen aus Verfassungsbeschwerden und sonstigen Begehren zur Causa Corona auftürmen. Wenn es so weitergeht, werden sie bald fossilieren und dem Matterhorn Konkurrenz machen. 

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts sieht in der Corona-Pandemie eine Belastungsprobe für den Rechtsstaat. "Diese Pandemie ist in allen freiheitlichen Ordnungen ein Stresstest für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, auch in Deutschland", sagte er den Zeitungen der „Funke Mediengruppe" und meldete sich vorsichthalber ab. Nein, Stress geht gar nicht, denn das Thema werde die Gerichte vermutlich "auf Jahre hinaus" beschäftigen." Also nix wie weg. Für die Anwesenden hat er aber durchaus Trost parat: Die Bekämpfung des Coronavirus vollziehe sich in den Bahnen des Rechts, lässt der Tiefseetaucher ausrichten: „Die Justiz kommt ihrer Aufgabe uneingeschränkt nach." Und wenn nicht heute, dann eben morgen. Oder auch übermorgen. Von "alarmistischen Abgesängen auf den Rechtsstaat" halte er jedenfalls nichts. 

Sie lauern wie das Ungeheuer von Loch Ness auf Stephan Harbarth

Nun kann man den Rechtshütern in Karlsruhe keine Faulheit unterstellen. Am Fließband würden sie eine gute Figur abgeben. Von über 800 einstweiligen Anträgen zu verschiedenen Bereichen der virologischen Freiheitsberaubung wurden die meisten aberflotti geschreddert, wie die Küken auf dem Eierhof. Der Infektionsschutz sei nun mal dringlicher. Doch bedauerlicherweise häufen sich auch Verfassungsbeschwerden in der Hauptsache. Laut Paragraph 93 a muss ein solcher Antrag vom Verfassungsgericht jedoch nicht angenommen werden. Die Nichtannahme bedarf keiner Begründung. Auch von dieser Regelung machen die Karlsruher derzeit gerne Gebrauch. Dennoch liegen noch zahlreiche derartige Verfassungsbeschwerden auf Reede wie die Tanker vor Saudi-Arabien. Einige haben eine unangenehme Komponente: Sie wurden von Parteien eingereicht, müssen also früher oder später tatsächlich behandelt werden. 

Und nun lauern sie wie das Ungeheuer von Loch Ness auf Stephan Harbarth, der irgendwann ja wieder auftauchen muss, weil die Luft da unten dünn wird. Die Hoffnung bestand wohl darin, dass der Corona-Sturm vorüber sein möge, bevor Karlsruhe zum Urteil schreitet. Ein solches Urteil ist sehr viel bequemer zu fällen, wenn es zu einem Zeitpunkt das Licht der Welt erblickt, in dem es zwar juristisch interessant aber politisch unschädlich ist, weil längst irreversible Fakten geschaffen wurden und die Verantwortlichen obendrein keine Konsequenzen mehr befürchten müssen. Doch dummerweise zieht der Sturm nicht vorüber, ganz im Gegenteil er nimmt an Kraft zu. Und dies nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Justiz selbst. So wurde gestern ein unbotmäßiger Richter am Amtsgericht Weimar von der Staatsanwaltschaft mit einer Hausdurchsuchung beglückt, aufgrund eines „Anfangsverdachts“ auf Rechtsbeugung. Der Familienrichter entschied im konkreten Fall gegen einen Maskenzwang für Schüler mit dem Blick auf das Kindeswohl. (Achgut.com berichtete unter anderem hier und hier und hier).

Die Rechtsbeugung soll im Wesentlichen darin bestanden haben, dass er als Familienrichter ein Verfahren zur Maskenpflicht an Schulen annahm, das angeblich nur Verwaltungsgerichten zusteht. Wie auch immer die Sachlage sich herausstellt, das Vorgehen deutet eher darauf hin, dass das Ziel die Einschüchterung der Justiz ist, um unabhängig denkende Richter abzuschrecken. Ein Vorgang, der eines Rechtsstaates unwürdig ist. So wird die Gewaltenteilung sturmreif geschossen. Das müsste eigentlich auch den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts interessieren. Vielleicht setzen die Kollegen ja einen kleinen Notruf an ihren Präsidenten ab. Dreimal kurz, dreimal lang, dreimal kurz. Vielleicht fängt Stephan Harbarth die Morsezeichen mit seinem Echolot auf, wo immer er auch abgetaucht ist.

Foto: Pixabay

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Leserpost

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Burkhard Mundt / 27.04.2021

“... Hand wird nur von Hand gewaschen; Wenn du nehmen willst, so gib” (Goethe).

Boris Kotchoubey / 27.04.2021

“Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung ... werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.” ” Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes),  der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes),  der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes)  und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes)  werden   eingeschränkt   und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.“ Man kann raten, welcher Absatz von 1933 und welcher von 2021, Allein das dumme Telegraph erleichtet die Aufgabe, zwischen den eineiigen Zwillingen einen Unterschied zu finden.

Klaus Keller / 27.04.2021

Eine Frage an die Statistiker: Wie oft wurden seit der Gründung der Bundesrepublik im Bundestag Gesetze beschlossen die Karlsruhe verworfen hat. Welche Partei hat davon die meisten auf den Weg gebracht, welche liegt auf dem zweiten und dritten Platz. Bei Koalitionen gibt es je Gesetz einen halben Minuspunkt. Mit dem zahlenmäßigen Ergebnis könnte man einigermaßen objektiv sagen welche Partei am ehesten als verfassungsfeindlich einzustufen ist.

Gabriele Klein / 27.04.2021

Wie wäre es mit einer Urne im Ausland um all jene zu sammeln die eine Strafanzeige gegen die Regierung unterstützen. Ich finde sie gehört vor ein Tribunal weil sie noch während sie uns unter dem Vorwand Covid einzudämmen, nicht nur der Grundrechte beraubt sondern alles tut Covid zu verbreiten mit just jenen Mitteln die es angeblich verhindern.  Ich empfehle hierzu ein Fundstück das ich Dr. Frank verdanke. Die MIT Studie lautet: A guideline to limit indoor airborne transmission of COVID-19 Martin Z Bazant 1 2, John W M Bush 2   das Fundstück empfehle ich weniger ob seiner These sondern weil is im Grunde sehr schön, und verständlich formuliert, nebenbei den Stand der Dinge in Sachen Covid zusammenfasst,` Dinge die man mittlerweile als wissenschaftliches Allgemeingut erkennt. Unter anderem enthält die Studie begründete Hinweise dahingehend,  dass vollbesetzte Mietshäuser Covid Herde schelchthin sind. Mit gesundem Menschenverstand leicht nachzuvollziehen, denn, wenn alle daheim sind , ist der Austsuch der Viren auf engstem Raum garantiert und das ganz ohne Party,, Denn, das Treppenhaus in das jede Wohnung mündet genügt, sicherzustellen,  dass jedermann jedermanns Viren auf dem Gang zur Waschküche einatmet, auch ohne eine einzige Begegnung. Die Lüftung dürfte ihr übriges tun. Ich weilte einst in einem Haus aus den 60ern wo Apartments die Abzugslüftung teilten,,was deutlich erkennbar wurde um die Mittagszeit.  Vor diesem Hintergrund meine Frage: Kann das Bemühen Covid zu verbreiten mittels Lockdown , (in dem ich d. versuchte Körperverletzung sehe)als Grund herhalten für den Grundrechtenzug der ggf. weitere Körperverletzungen ermöglichen soll bei jenem Mühen Covid zu verhindern, indem man es verbreitet?  . Sehe ich richtig:  Die Körperverletzung selbst ( und nicht ihre Verhinderung) begründen letztendlich das Recht auf. weitere Körperverletzungen wie sie das “Notstandsgesetzt ggf. erlaubt.  Also ein Unrecht das sich durch sich welbst begründet? .

Johannes Schuster / 27.04.2021

Was ist das hier, der Kongo ? Es kann mit Migranten nur besser werden. Vielleicht ist er im Schmuckkasterl von Margot Honecker…. Das ist kein Staat, das ist Anarchie auf dem Kitaklo.

Klaus Keller / 27.04.2021

Eine Verfassung ist eine Verabredung einer Gesellschaft (oder maßgeblicher Gesellschaftsvertreter) mit sich selbst. Die Verfassung selbst, als rechtlich-politisches Institutionenkonstrukt garantiert gar nichts, sobald diese Gesellschaft - bzw. ihre maßgeblichen Vertreter - sich darauf verständigen, dass die Verabredung nicht mehr gilt. Zitat aus einem Leserbrief in der FAZ. Die Verfassung dieses Landes, also der geschriebene Text, ist gar nicht so schlecht. Das bedeutet aber nicht das sich jeder dafür begeistert. Es geht auch um Güterabwägungen. Ich kann als zorniger Radfahrer eine Fußgängerin erschlagen. Kein Gesetz schützt die Dame. Ich muss nur wenn ich verurteilt werde für ein Paar Jahre ins Gefängnis. Welche Strafen drohen nun den Damen und Herren in Berlin wenn sie verfassungswidrige Gesetze beschließen? Ihnen droht keine Haftstrafe, sondern das sie wieder gewählt werden. Wenn es der wahlberechtigte Bürger zulässt.

Bernhard Büter / 27.04.2021

Der Richter hat korrekt Tatsachen über Gutachter prüfen lassen und ein Urteil gefällt. Zuständigkeit lag vor da es um Kindswohl geht. Das Problem des Merkelregimes: die Verwaltungsgerichte sind bereits so auf Linie das sie Tatsachen nicht per Gutachter ( Gesundheit, Verfassungsgemäß, Willkürlichkeit) prüfen lassen und trotzdem mit dem letzten Ermächtigungsgesetz den Verwaltungsgerichten vorsorglich diese Möglichkeit genommen hat und jetzt der mit Untätigkeit glänzende, nicht zum Amte befähigten CDU- Parteisoldaten Harbath deshalb die Zustandigkeit zugeschustert hat. Politikkriminalität in Reinstform. Leider hat Merkels Nietentruppe die Familiengerichte “ übersehen“. Sozialistische Planpolitik kriegt ja nie was auf die Reihe. Also bastelt man jetzt noch schnell am Tod der Familiengerichte, zumal Merkel ja kinderlos gerne Kinder quält. Kennt sie ja von Margot Honnecker. Gleichschaltung ist eine Sache die Merkel auch nicht beherrscht. Merkels größte Kompetenz ist ihre Inkompetenz. Sie ist zum Scheitern verurteilt. Zerfressen von egoistischer Machtgeilheit. Ihr Zustand spiegeln ihre abgefressenen Fingernägel.

Walter Ernestus / 27.04.2021

Wer in gebückter Haltung die oberste Stufe erreicht hat, braucht in der Regel sehr lange bis er wieder erhobenen Hauptes da steht. So ist das nun Mal. Das Bundesverfassungsgericht wird Recht sprechen, nur weiß es noch nicht welches ! Ich habe die Hoffnung auf dieses Gericht aufgegeben.

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