In meiner Glosse über die Gefahren des Beffchens und des Kniens in der Kirche habe ich mich einer bedauerlichen Unterlassung schuldig gemacht: Ich habe die Gefahren der Taufe in keiner Weise berücksichtigt. Dabei wäre die Kindstaufe außerordentlich prozessfähig. Schließlich ist es bei etwas großzügiger Betrachtungsweise kein weiter Schritt vom kürzlich erlassenen richterlichen Bubenbeschneidungsverbot zum Verbot der Taufe. In beiden Fällen handelt es sich um Kleinkinder, die einer bedenklichen, religiös motivierten Prozedur unterzogen werden. Muss, wer die Beschneidung verbietet, nicht auch die Kindstaufe verbieten?
Jedenfalls haben mich mehrere Achse-Leser auf die Gefahren der Tauf-Unsitte aufmerksam gemacht. Ludger Weß zum Beispiel weist darauf hin, dass das Wasser im Taufbecken möglicherweise abgestanden ist und keinem Öko-Test standhalten würde. Tatsächlich wäre ein Öko-Test für Taufwasser immerhin ein erster Schritt, um die Kinder vor den Folgen unreinen Taufwassers zu schützen. Damit wäre aber das Temperaturproblem noch nicht gelöst. Zu kaltes Taufwasser kann den Täuflingen einen seelischen Schock fürs Leben versetzen. Und die Grenze von der seelischen Grausamkeit zur Körperverletzung ist bekanntlich fließend. Auch die Gefahr eines unvorhergesehenen Taufwasserverlaufs ist nicht unterschätzen. Ein Baby hat sich schnell verschluckt, zumal es ja beim Taufvorgang zu empörtem Schreien neigt.
Achse-Leserin Maria Leuschner wiederum weist darauf hin, dass in moslemischen Kreisen als Antwort auf das Beschneidungsverbot die christliche Taufe sogar unter Folterverdacht geraten ist. Von Waterboarding sei die Rede.
Hier handelt es sich zweifellos um moslemischen Verbalextremismus. Wieviel christlicher und ausgewogener ist da doch der Achse-Leser, der die Buben-Beschneidung mit der Witwenverbrennung auf eine Stufe stellt, und mich dringend auffordert, in Zukunft keinen Blödsinn mehr in dieser Angelegenheit zu schreiben.
Das kann ich nicht versprechen. Im Gegenteil, hier ist noch ein bisschen Blödsinn: Mir stellt sich nämlich die Frage, ob das Kölner Beschneidungsverbot auch rückwirkend gilt. Und bedeutet das Urteil, dass man ab sofort nur noch mit Vorhaut nach Deutschland einreisen darf? Müssen Millionen Vorhäute beim Betreten deutschen Hoheitsgebiets wieder angebracht werden? Das wäre ein logistisches Problem, denn neben Juden und Moslems wird auch den allermeisten christlichen, ja sogar heidnischen Amerikanern die Vorhaut im Kindesalter genommen.
Und die wenigsten dürften in Erwartung eines deutschen Verbots ihre Vorhaut aufgehoben haben. Vorsichtshalber empfehle ich Juden, Moslems und allen beschnittenen Amerikanern, die einmal nach Deutschland einreisen wollen, ab jetzt ihre Vorhäute in kleinen Schmuckschatullen aufzubewahren, um sie gegebenenfalls beim Grenzübertritt zumindest vorübergehend wieder anbringen zu können.