Auch nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs lehnt Ministerpräsident Markus Söder eine generelle Öffnung von Bars und Kneipen ab, meldet tag24.de. "Aus unserer Sicht wird es eine reine Freigabe von Bars und diesen Einrichtungen jetzt nicht geben", habe der CSU-Chef am Freitag nach einer Klausur des Parteivorstands in Gmund am Tegernsee gesagt. Er habe angekündigt, dass das Kabinett am Dienstag das weitere Vorgehen festlegen werde.
Söder habe betont, dass das Urteil zwar eine generelle Schließung nicht mehr für verhältnismäßig halte, Einschränkungen wie eine Koppelung an die sogenannten Inzidenzwerte oder andere Auflagen aber ausdrücklich zulässig seien. Denkbar wären etwa spezielle Regelungen zur Sperrstunde, zum Alkoholausschank oder zu einer Sitzplatzpflicht. Ziel sei es, ein neues Konzept zu erstellen, welches den Sommer über trage, habe Söder gesagt. Für die klassische Nachtgastronomie hätte dies aber zunächst keine Auswirkungen.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte zuvor am Freitag entschieden, dass reine Kneipen und Bars im Freistaat ab sofort auch innen wieder öffnen dürften und damit die Regelung zur Schließung von Innenräumen reiner Schankwirtschaften gekippt. Für Bars und Kneipen ohne Essensangebot würden damit ab sofort die gleichen Regeln wie für Restaurants gelten. Discos und Clubs seien von dieser Entscheidung nicht betroffen.