Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschied, dass die Schweiz nicht ausreichend Maßnahmen zum Schutz des Klimas ergriffen habe.
Die Klage hatte eine Gruppe Schweizer Seniorinnen, die auch von der Umweltorganisation Greenpeace unterstützt wurden, eingebracht. Es ist das erste Mal, dass Klimaschutzaktivisten vor dem EGMR erfolgreich waren. Laut den Richtern habe die Schweiz die Menschenrechte der Klägerinnen verletzt, indem sie nicht rechtzeitig gehandelt und den Klimawandel und seine Folgen nicht angemessen bekämpft habe. Insbesondere hätten konkrete Vorgaben zum CO2-Ausstoß gemacht werden müssen. Die Klägerinnen argumentierten, dass ältere Frauen besonders von den Auswirkungen der globalen Erwärmung betroffen seien. Das Urteil ist nicht anfechtbar und könnte dazu führen, dass die Schweiz ihre Anstrengungen zum Klimaschutz verstärken muss.
Das Urteil hat zwar zunächst nur für die Schweiz Bindungskraft, hat aber eine große Signalwirkung. Der EGMR ist für die Einhaltung der Menschenrechtskonvention zuständig und das Urteil könnte als Präzedenzfall für weitere Klimaklagen dienen, sowohl vor dem EGMR als auch vor nationalen Gerichten. Bisher hatte der EGMR sich zwar schon mit Umweltemissionen wie Lärm oder Luftverschmutzung befasst, jedoch noch nie mit den CO2-Emissionen eines Landes. Inwieweit der CO2 Ausstoß der Schweiz, der im Promillebereich liegt, einen Einfluss auf das globale Klima haben kann, hat das Gericht nicht erklärt.
(Quelle: Focus)