“Bei Waren sind das Lagerkosten oder Wertminderungen während der Lagerung, bei fließendem Geld ist es die zu diesem Zweck erhobene sogenannte „Flussgebühr“ auf liquides Vermögen. So hat der Geldbesitzer genauso wie der Anbieter einer Ware ein Interesse daran, sein Eigentum zu tauschen. Will er es nicht tauschen, kann er es zinslos investieren und ermöglicht damit die Herausgabe zinsloser Kredite. Dadurch wird das Geld durch Handel und Kreditvergaben schneller in Umlauf gebracht und steht dem Wirtschaftenden in jeder Form zinsfrei zur Verfügung.” http://blog.freisinnige-zeitung.de/archives/1148