Im Oktober letzten Jahres weigerte sich die österreichische Regierung, den UN-Migrationspakt zu unterzeichnen. Sie löste damit eine Kettenreaktion aus, die acht weitere EU-Staaten erfasste. Die Regierungen befürchteten, dass der stets als „unverbindlich“ verkaufte Pakt doch rechtliche Verpflichtungen für die unterzeichnenden Staaten mit sich bringen könnte. Jüngste Äußerungen der österreichischen Außenministerin Karin Kneissl (parteilos) stützen nun die Sichtweise der Kritiker. Laut der Kronen Zeitung beruft sich Kneissl auf eine bislang unveröffentlichte Rechtsmeinung des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission. Das Gutachten vom 1. Februar zeige, dass Teile aus dem Migrationspakt für bindend erklärt werden könnten.
Zuletzt hatte es auch in Ungarn wieder Aufregung um den Migrationspakt gegeben. Außenminister Peter Szijjarto warf vor gut einer Woche der EU-Kommission vor, in geheimer Aktion daran zu arbeiten, den Pakt für alle EU-Staaten verbindlich zu machen. Er berief sich dabei auf „Geheimdokumente“, die dem ungarischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugespielt worden seien. Aus diesen gehe hervor, dass der Juristische Dienst der EU-Kommission demnächst darlegen werde, dass der Migrationspakt durch bestimmte internationale Verträge für alle EU-Mitglieder bindend sei – also auch für Staaten wie Ungarn und Österreich, die nicht unterzeichnet haben.