Von Olivier Kessler.
Medien, die ihren Job machen, erkennt man daran, dass sie den staatlichen Gewalten auf die Finger klopfen. Und nicht deren verlängerter Arm sind.
Es ist eine Binsenweisheit, dass die staatliche Macht ohne „Checks & Balances“, ohne gegenseitige Kontrolle der politischen Gewalten und ohne Begrenzung staatlicher Befugnisse unweigerlich korrumpiert. Mit dem Gewaltmonopol ausgestattet, sehen sich die Vertreter des Staates der permanenten Versuchung ausgesetzt, die individuelle Freiheit der Bürger einzuschränken, um die eigene Macht auszuweiten.
Aus diesen Gründen wurde die Idee der Gewaltenteilung aus der Taufe gehoben. Den Staat gelte es in verschiedene Untereinheiten aufzuteilen, wovon keine zu mächtig werden dürfe. Vielmehr sollen sich die Behörden gegenseitig in Schach halten. Der französische Staatsphilosoph Charles-Louis Montesquieu (1689–1755) formulierte den Leitgedanken der Gewaltenteilungslehre so:
„Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann oder dieselbe Körperschaft der Fürsten, des Adels oder des Volkes diese drei Gewalten ausübte: Gesetze zu erlassen, sie in die Tat umzusetzen und über Verbrechen und private Streitigkeiten zu richten.“ (1)
Auf der Payroll des Gewaltmonopolisten
Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass die Gewaltenteilung nicht ausreicht, um die offene Gesellschaft nachhaltig zu sichern. Auch wenn die drei Gewalten – Legislative, Exekutive und Judikative – von unterschiedlichen Personen kontrolliert werden, so stehen diese doch allesamt auf der Gehaltsliste desselben territorialen Gewaltmonopolisten: des Staates. Sie haben folglich allesamt ein gemeinsames Interesse an der Aufblähung des Staatsapparates und des Staatsbudgets: Das bringt ihnen Jobsicherheit, wachsende Macht aufgrund zusätzlicher Aufgaben und Untergebener (2) sowie höhere Einkommen auf Kosten der Steuerzahler. Es genügt also nicht, die Staatsgewalt in drei oder mehr Einheiten aufzuteilen, zumal sich auch Staaten mit etablierter Gewaltenteilung tendenziell auf Kosten der individuellen Freiheit aufblähen.
Neben den drei erwähnten Gewalten werden Medien oft als weitere Gewalt angesehen, weshalb sie auch als „vierte Gewalt“ bezeichnet werden. In der Tat haben Medien eine wichtige Funktion hinsichtlich der Kontrolle der politischen Gewalten. Medien als „vierte Gewalt“ zu betiteln, ist allerdings nicht ganz unproblematisch, weil diese Bezeichnung impliziert, dass Medien ebenfalls Bestandteil des Staates sein können und eine Finanzierung durch den Staat mit ihrer Rolle vereinbar sei.
Vielmehr müsste diese „vierte Gewalt“ aber konsequent von den anderen Staatsgewalten getrennt werden, damit sie überhaupt einen effektiven Beitrag für den Erhalt der freien Gesellschaft leisten kann. Denn die wichtigste Funktion der Medien besteht gerade darin, den Mächtigen – also den Vertretern des staatlichen Gewaltmonopols – kritisch auf die Finger zu schauen, Machtmissbrauch aufzudecken und Machtanmaßung zu kritisieren. Wenn Medienschaffende selbst in der Gunst des Staates stehen, gibt es einen ernsthaften Zielkonflikt: Medien verkommen so letztlich selbst zu Akteuren, welche die Machtausdehnung des Staates fordern und durch ihr Wirken zu legitimieren versuchen. Sie werden zu einem Propagandainstrument der Staatsmacht. Anzustreben gilt folglich eine Kontrolle der staatlichen Macht durch nichtstaatliche Akteure, von jemandem also, der nicht vom Staat angestellt ist und auch nicht auf seiner Lohn- und Subventionsliste steht.
Klischees über die Natur des Staates
Warum aber sollten Medien vor allem dem Staat auf die Finger schauen? Der Staat ist doch im Gegensatz zu Privaten dem Gemeinwohl verpflichtet? Müsste man daher nicht eher privaten Unternehmen und Reichen, die lediglich ihr eigenes Wohl im Fokus haben, auf die Finger schauen?
Oftmals verhindern Klischees über die Natur des Staates eine realitätsnahe Antwort auf diese Frage. Es wird behauptet, in einer Demokratie seien der Staat „wir alle“ und „wir alle“ könnten ja bestimmen, was der Staat tun solle. Dieser Sichtweise liegt aber ein unzulässiger Anthropomorphismus zugrunde, welcher ein abstraktes Gebilde wie den Staat fälschlicherweise als handelndes Wesen erachtet, das im Gegensatz zu Privaten ausschließlich dem Gemeinwohl diene. Der Staat aber sind nicht „wir alle“, sondern die in seinem Namen Handelnden, die wie alle anderen Menschen auch, Eigeninteressen verfolgen. Diese Eigeninteressen legen sie nicht ab, wenn sie zum Parlamentarier, Regierungsmitglied oder Richter gewählt werden oder in der öffentlichen Verwaltung zu arbeiten beginnen. (3)
Staatliche Macht basiert auf dem Gewaltmonopol. Die entsprechenden Zwangsmittel können von jenen, die den staatlichen Machtapparat gerade kontrollieren, eingesetzt werden, um anderen ihren Willen aufzunötigen. Das Gewaltmonopol erlaubt es, andere Menschen zu unterwerfen – notfalls mit Polizeigewalt, wenn die Herumkommandierten und vom Fiskus Bedrohten sich nicht fügen wollen. Diese potenzielle Macht ist es, die für die Gesellschaft eine permanente Gefahr darstellt. Es besteht eine ständige Versuchung zum Gebrauch des Gewaltmonopols für die Durchsetzung von Interessen einiger auf Kosten anderer.
Instrumente der Gewalt
Nichtsdestotrotz hält sich aufgrund intensiver Propaganda hartnäckig der Glaube, die wirklich Mächtigen seien in Wahrheit die Reichen und die großen Konzerne. So waren nach einer Umfrage der Friedrich-Ebert-Stiftung 74,6 Prozent der Befragten der Meinung, dass letztlich nicht die Politik, sondern die Wirtschaft in ihrem Land entscheide. (4) Das stimmt so natürlich nicht. Kein Unternehmen und kein Reicher kann einen Politiker auf legalem Weg dazu zwingen, dass dieser in seinem Sinne handelt. Wer das als Privater tut, macht sich strafbar. Über solche legalen Instrumente der Gewaltandrohung und -anwendung verfügen einzig die Akteure des Staates.
Die „Macht“ von wohlhabenden Privaten zur Durchsetzung ihrer Interessen ist also – im Gegensatz zu jener der Politiker und Bürokraten – beschränkt (es sei denn, sie werden selbst zu Politikern oder Staatsdienern). Abgesehen von ein paar wenigen Ausnahmen (wie Volksabstimmungen) entscheiden Politiker und Beamte darüber, welche Regeln für alle gelten sollen. Auch entscheiden sie darüber, ob sie sich bestechen lassen wollen oder nicht. Ein Privater kann lediglich Bestechungsangebote machen, jedoch nicht die Entscheidung für den Politiker treffen. Deshalb gilt: „Die Herrschenden müssen bewacht werden, nicht die Beherrschten“, wie es der Schriftsteller Friedrich Dürrenmatt (1921–1990) formuliert hat.
Wenn die staatlichen Machthaber den ihnen zugewiesenen engen Handlungs- und Kompetenzspielraum überschreiten, haben dies die Medien aufzudecken und der Öffentlichkeit bekanntzumachen. Nur durch diese Transparenz werden die Bürger über wichtige Vorkommnisse wie Korruption, Machtanmaßung, Willkür oder Angriffe auf individuelle Rechte informiert. Nur so können sie bei den nächsten Wahlen und Abstimmungen korrigierend eingreifen. Nur so kann öffentlicher Druck gegenüber Missständen und illegitimen Maßnahmen erzeugt werden (etwa durch Rücktrittsforderungen, Demonstrationen, zivilen Ungehorsam etc.).
Medien: Schiedsricher oder Mittäter?
Ohne Medien, die als Schiedsrichter über die Einhaltung der Spielregeln wachen, wären dem staatlichen Machtmissbrauch Tür und Tor geöffnet. Öffentlichkeit sei der einzige Schutz der Bürger vor der Willkür politischer Herrschaft, meinte der bedeutende Schweizer Staatstheoretiker Benjamin Constant (1767–1830). (5) Und um Machtanmaßung bekanntzumachen, brauche es gerade unkorrumpierbare Medien.
Viele Medienschaffende wahren allerdings keine professionelle Distanz zu politischen Machthabern. Schlimmer noch: Sie verbünden sich mit diesen, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Sie stellen selten kritische Fragen, wo es angebracht wäre. Sie fassen jene Politiker mit Samthandschuhen an, die Wasserträger ihrer präferierten (etatistischen) Ideologien sind, während perfide mediale Hetzkampagnen gegen Andersdenkende und Kritiker von politischen Maßnahmen veranstaltet werden, wie jüngst wieder einmal die Corona-Krise verdeutlicht hat. Sie nehmen die immer weitergehenden Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger schulterzuckend hin. Nicht selten sind sie sogar Mittäter, indem sie die Entscheidungsträger dazu antreiben, noch schärfere Grundrechtseingriffe durchzuboxen – wie beispielsweise in der Corona-Krise beobachtet werden konnte, als Journalisten dem Bundesrat Fragen stellten wie „Müsste der Bundesrat jetzt nicht endlich schärfere Maßnahmen ergreifen?“.
Auszug aus dem Buch „Verlockung der Macht: Die Kunst, die offene Gesellschaft zu verteidigen“ hrsg. Von Olivier Kessler, Edition Liberales Institut 2022, 273 Seiten. Bestellbar hier.
Olivier Kessler ist ein Schweizer Publizist und Campaigner.
Dies ist der Beginn einer vierteiligen Serie über dioe Rolle der Medien. Lesen Sie Morgen: Welche Gründe kann es haben, dass die Medien ihrer Rolle als Durchleuchter politischer Macht oftmals nicht gerecht werden?
Fußnoten:
(1) Charles de Montesquieu (2003). Vom Geist der Gesetze. Stuttgart: Reclam. Buch XI, Abschnitt 6: Über die Verfassung Englands.
(2) Cyril N. Parkinson (1958). Parkinsons Gesetz und andere Untersuchungen über die Verwaltung, Stuttgart: Schuler Verlagsgesellschaft.
(3) Vgl. dazu: Pierre Bessard und Olivier Kessler (2020). 64 Klischees der Politik: Klarsicht ohne rosarote Brille. Zürich: Edition Liberales Institut. S. 25–28.
(4) Sarah Morcos (2016). Einstellungen in der Gesellschaft – Vertrauen in Politik, Medien und Demokratie. Friedrich-Ebert-Stiftung. Abgerufen hier.
(5) Benjamin Constant (1972). Über die Freiheit der Broschüren, Flugschriften und Zeitungen, betrachtet unter dem Gesichtspunkt des Interesses der Regierung. Berlin: Propyläen. S. 281.