Thomas Maul, Gastautor / 01.09.2021 / 14:00 / Foto: Tim Maxeiner / 73 / Seite ausdrucken

Impfen am Abgrund

Der sogenannte Nürnberger Kodex unterwirft die Durchführung legaler Menschenexperimente einem strengen Reglement. Was ist in diesem Zusammenhang von der Corona-Impfkampagne – und insbesondere der für Kinder – zu halten?

Der „Nürnberger Kodex“ ist als Reaktion auf Verstrickungen der Ärzteschaft in die nationalsozialistischen Verbrechen bei der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/47) formuliert worden. Der Sache nach wird eingestanden, dass es ohne „Menschenexperimente“ keinen medizinischen Fortschritt geben kann. Da neue Medikamente oder eben Impfstoffe, die sich in vitro oder am Tier bewähren, im menschlichen Organismus nicht zwangsläufig dieselbe Wirkung entfalten, sind Tests an Versuchspersonen unerlässlich, bevor die Verabreichung eines Arzneimittels für die Allgemeinheit oder eine bestimmte Patientengruppe infrage kommt.

Umso mehr unterwirft der Nürnberger Kodex die Durchführung legaler Menschenexperimente einem strengen Reglement, und soweit sich die „nur“ ethisch-moralische Richtlinie – bei allen Aufweichungen – in konkretes nationales Medizinrecht übersetzt, werden im Kontext medizinischer Studien an Menschen bereits Handlungen kriminalisiert, die noch weit unter der Monstrosität der nationalsozialistischen Verbrechen rangieren. Das heißt auch, in einer bürgerlichen Gesellschaft muss man als Arzt kein Wiedergänger Mengeles sein, um mehr oder minder schwere Verbrechen begehen zu können.

Der Nürnberger Kodex

Von den zehn Punkten des Nürnberger Kodex‘ seien nur drei hervorgehoben. Punkt 6 schreibt vor, dass die Gefährdung der Versuchspersonen „niemals über jene Grenzen hinausgehen (darf), die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.“ Dementsprechend dürfen die Versuche (nach Punkt 2) weder „willkürlich“ noch „überflüssig“ sein, heißt: die zu erwartenden „fruchtbare(n) Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft (…) sind (…) nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen“. Zentral bei all dem – deshalb Punkt 1 – ist die „freiwillige Zustimmung“ des Probanden. Und diese „freiwillige Zustimmung“, das scheinen viele (nicht nur „Ethiker“) vergessen zu haben, wird äußerst eng ausgelegt: 

„Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.“ (wikipedia)

Freiwilligkeit und informierte Entscheidung

An dieser Stelle wäre auch an Folgendes zur erinnern: Nach geltendem Recht (nicht nur in Deutschland) sind die „Freiwilligkeit“ (als Abwesenheit von Gewalt, Druck, Vortäuschung und Überredung) sowie die „verständige und informierte Entscheidung“ (als sachgemäße und vollständige Aufgeklärtheit) mündiger Erwachsener Voraussetzungen nicht erst legaler medizinischer Experimente, sondern bereits jedes (invasiven) medizinischen Eingriffs, beschränken sie sich also nicht auf Studien, sondern betreffen das Arzt-Patienten-Verhältnis als solches.

Nun sind Marketing und Werbung ihrem Wesen nach Techniken der Verführung und Überredung. Dass Pharmakonzerne (mittlerweile im Unterschied zur Tabakindustrie) ihre Produkte überhaupt bewerben dürfen, zeigt schon an, dass der Nürnberger Kodex und in seinem Geist verfasste Gesetze aufgeweicht und großzügig ausgelegt werden. Dass der Staat in Impfkampagnen mit Steuergeldern Marketing und Werbung für die Pharmakonzerne übernimmt, mag daher schon immer ein Geschmäckle gehabt haben. Der Idee nach sind aber auch Marketing und Werbung juristische Grenzen gesetzt, gibt es auf dem Papier das Verbot „irreführender Werbung“. 

Wie dem auch sei, hätte man bis 2020 annehmen können, dass es hinsichtlich des Marketings für Medizinprodukte einen Unterschied macht, ob das beworbene Arzneimittel „regulär zugelassen“ ist oder nur eine „bedingte Zulassung“ (in Europa) oder „Notfallzulassung“ (in den USA) erteilt wurde, ebenso wie betreffend den Missbrauch von Vertrauen, ob ein Unternehmen den Konsumenten oder der Staat seine Bürger belügt, täuscht – oder einfach nur flunkert. 

Die staatliche Impfkampagne steht jedenfalls schon, soweit sie nur werbende Überredung ist, mit ihren drei zentralen Behauptungen juristisch mit mindestens einem Bein im Bereich krimineller Handlungen. Die Corona-Impfstoffe seien erstens „zugelassen“ und zweitens „wirksam und sicher“. Drittens schütze der Impfling nicht nur sich selbst, sondern die Gesellschaft, weil er durch Impfung zur Eindämmung der Virusverbreitung beitrage. 

Systematische Desinformation

Die Impfstoffe als „zugelassen“ an den Mann zu bringen, scheint zunächst bloß eine halbe Wahrheit zu sein, schließlich wird lediglich das „bedingte“ (der Notfallcharakter) der Zulassung weggelassen. Da der Normalbürger als medizinischer Laie aber nicht wissen muss, dass es einen Unterschied zwischen einer regulären und einer bedingten Zulassung schlicht gibt und worin dieser genau besteht, ist davon auszugehen, dass wer (ohne weitere Bestimmung) nur „Zulassung“ sagt, auf den Eindruck beim Rezipienten abzielt (oder diesen billigend in Kauf nimmt), es handele sich bei der Zulassung um die übliche, unspektakuläre, im Fachjargon eben: reguläre, während die tatsächlich „bedingte Zulassung“ zweierlei bedeutet, das zu den Kampagneninhalten in eklatantem Widerspruch steht:

Erstens meint die „bedingte Zulassung“, dass „Wirksamkeit und Sicherheit“ eben zum Zeitpunkt der Zulassung gerade noch nicht hinreichend erforscht sind (sonst wäre die Zulassung eine reguläre), was genauso auch in den Verträgen zwischen der Bundesregierung und zum Beispiel Pfizer steht. Man unterstellt hier einfach ein Verblassen der Risiken der Behandlung gegen die zu erwartenden Folgen des Notfalls (ohne die entsprechende Behandlung). Der Sache nach macht die bedingte Zulassung eines Impfstoffes die Impflinge damit zu Probanden einer Studie im Feld, welche die behauptete Wirksamkeit und Sicherheit erst abschließend klären soll. Auch das ist hochoffizielle Ansage der Zulassungsbehörden an die Impfstoffhersteller: Diese haben die entsprechenden Daten nachzureichen.

Im Unterschied zu echten Probanden medizinischer Studien wird der am Feldexperiment teilnehmende Impfling allerdings weder für seinen Dienst zum Wohl der Allgemeinheit entlohnt, noch aktiv medizinisch betreut und beobachtet; mögliche Schäden werden nur noch von einem passiven Meldesystem erfasst (z.B. VAERS in den USA), das offiziellen Schätzungen nach nur 1 bis 10 Prozent aller tatsächlichen Fälle registriert. Auch in Deutschland steht bereits ganz praktisch der medizinische Alltag eines Arztes einer akribischen Meldepraxis entgegen. „Doch werden wirklich alle Fälle potenzieller Impfkomplikationen erfasst?“, fragt Die Welt, und antwortet: „Paul Biever hat für seine Meldung zwei Formularseiten ausfüllen müssen, eine halbe Stunde Arbeit hat ihn das gekostet. Oft könnte das wohl kein Arzt im Klinikalltag leisten.“ Bei Corona werden dazu noch sehr viele Ärzte derart ideologisiert und auf Regierungskurs getrimmt, dass sie kausale Zusammenhänge meldepflichtiger Vorfälle kategorisch ausschließen, was man bislang nur anhand anekdotischer Evidenz belegen kann, aufgrund der rabiaten Impfpropaganda aber naheliegt. 

Zweitens richtet sich die nur „bedingte Zulassung“ der Corona-Impfstoffe durch die EMA – das kann jeder hier nachlesen – allein auf den Zweck, schwere Krankheitsverläufe (eben Covid-19) zu verhindern – eine Hoffnung, die sich aus den der Zulassung zugrundeliegenden Hersteller-Studien allerdings kaum ableiten lässt. Auf gar keinen Fall aber wurden die Impfstoffe zugelassen für den Zweck, dass der Impfling andere durch seine Impfung schütze, gar zu einer Herdenimmunität beitrage, weil diese Wirkung von den Herstellern weder nachgewiesen noch auch nur behauptet wurde. (Diese Tatsache ignorieren auch WHO-Vertreter, wenn sie verkünden, im Falle Coronas müsse allein durch Impfung für Herdenimmunität gesorgt werden.) 

Wenn nun nicht nur die staatliche Impfkampagne, sondern Politiker, Vertreter von Gesundheitsbehörden und Medien, Ärzte und Wissenschaftler bei auch anderen öffentlichen Auftritten unaufhörlich wiederholen, die Impfstoffe seien zugelassen, sicher, wirksam und als Fremdschutz geeignet, dann widerspricht dies Form und Inhalt der „bedingten Zulassung“ durch die EMA eklatant und kommt einer systematischen Desinformation gleich. 

Von der Überredung zum Zwang

Während manche Akteure der staatlichen und medialen Impfkampagne in größerem oder kleinerem Umfang nur gegen das Arzneimittelwerbegesetz oder den Pressekodex verstoßen mögen, sieht das für impfende Ärzte, deren Aufklärungsgespräche dem Muster dieser Propaganda folgen, schon ganz anders aus. Jedem sollte klar sein, dass die Verjährungsfristen auf diesem Gebiet lang sind – und die augenblickliche gesellschaftliche Stimmung überdauern könnten, die das offensichtliche Fehlverhalten (noch) deckt. Bei mangelhaftem oder weggelassenem Aufklärungsgespräch (man denke vor allem an die Massenabfertigungen in Impfzentren, auf Parkplätzen, in Diskotheken, mobilen Impfbussen etc.) ist die Impfung als invasiver Eingriff schon illegal, weil keine freiwillige, auf verständiger und informierter Entscheidung basierende Zustimmung eingeholt wurde.

Dass der Arzt Verantwortung und Haftung für etwaige Impfschäden an andere (die staatliche Impfkampagne, die STIKO-Empfehlung, gar die Hersteller) weitergeben könne, darf (siehe oben) bezweifelt werden. Aus dem Schneider sind aber auch diese anderen damit freilich nicht. Daran würde sich übrigens rückwirkend auch dann nichts ändern, sollte die EMA bald der FDA folgen, welche die Notfallzulassung für Pfizer/BioNTech inzwischen (am 23.08.) in eine „reguläre“ verwandelte (hier) –  und auch künftig bliebe vieles selbst bei regulärer Zulassung juristisch äußerst problematisch.

Denn: Weder aus der „bedingten“ noch der „regulären“ Zulassung (nach nur 18 Monaten seit Entwicklung) eines Impfstoffes zur Verhinderung schwerer Krankheitsverläufe folgt automatisch eine Impfempfehlung, schon gar nicht eine zur Massenimpfung der Bevölkerung, also inklusive jener Bevölkerungsmehrheit, die schwere und kritische Verläufe überhaupt nicht zu fürchten hat. So wie an Impfstoffe (für Gesunde) im Unterschied zu Medikamenten (für Erkrankte) sind an eine Impfempfehlung zumindest konventionell per se noch höhere Anforderungen gestellt als an eine reguläre, gar bedingte Zulassung. Aus der Impfempfehlung eines Gremiums wie der STIKO wiederum folgt nicht automatisch, dass staatliche Behörden und Gesetzgeber solche Impfung einigermaßen aggressiv überredend bewerben, schon gar nicht aber moralischen und sozialen, gar ökonomischen Druck, also indirekten bis direkten Impfzwang (über eine Diskriminierung von Ungeimpften) ausüben dürften. Auch hier könnte also in einem juristischen Nachgang einiges auf die Akteure der staatlichen Impfkampagne (inkl. teilnehmender Prominenter) und die STIKO zukommen.

Humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems

Als wäre all das nicht schon schlimm und rechtswidrig genug, könnte sich die aufgeladene Schuld noch weiter vergrößern. Setzt sich nämlich irgendwann die Erkenntnis durch, dass das Corona-Virus ein grippeähnlicher Erreger ist, gesamtgesellschaftlich sogar etwas ungefährlicher als Influenza, und dass man das von Anfang an hätte wissen können, dann änderte dies die Einschätzung der „humanitäre(n) Bedeutung des zu lösenden Problems“ (s.o.), dann war die Ausrufung des gesundheitspolitischen Notstandes illegal und mit ihr auch die als alternativlose Lösung ausgegebene „bedingte Zulassung“ der Impfstoffe selbst, folglich auch die Impfempfehlung. Da die EMA, das Paul-Ehrlich-Institut und die STIKO keine Vollzugsorgane der Politik, sondern als unabhängige „wissenschaftliche“ Prüfinstanzen gesetzt sind, kann niemand seine Verantwortung nach oben (etwa auf die Regierung oder das RKI) abwälzen. 

Damit zusammenhängend könnte sich nicht nur die „Wirksamkeit“ des Impfstoffs als läppisch erweisen. Wie sollte ein signifikanter Erfolg gegen eine Nichtbedrohung messbar sein? Menschen mit intaktem Immunsystem werden mit Erkältungen auch ohne Impfung fertig. Vorerkrankten Menschen mit beschädigtem oder erloschenem Immunsystem am Ende ihres Lebens hilft auch keine Impfung mehr. So ist es mit den jährlichen Influenza-Impfungen: Man kann an ihre Wirksamkeit glauben oder nicht, in der Regel richten sie wenigstens keinen größeren Schaden an. Bei den Corona-Impfstoffen spricht jedoch jetzt schon viel dafür, dass ihr Schaden größer ist als ihr Nutzen sein könnte, ja sogar größer als der, den das Virus anrichtet. 

Zum Schadenspotenzial der Corona-Vakzine

Schon früh war klar, dass die Meldungen von „unerwünschten Nebenwirkungen“ (inkl. Tod) das übliche erwartbare Maß um ein Vielfaches überschreiten. Galt vor Corona ein Toter nach (also „an oder mit“) Impfung auf 1 Million Geimpfte als vertretbar, so beträgt das Verhältnis zwischen Gestorbenen und Geimpften im Fall der Corona-Vakzine bestenfalls 1:50.000 (es könnte bei Berücksichtigung von Dunkelziffern auch 1:25.000 oder 1:10.000 lauten), das „unerwünschter Nebenwirkungen“ liegt vorsichtigen Schätzungen nach irgendwo zwischen 1:5.000 und 1:2.500. Um diese Zahlen einzuordnen, sollte man sich erinnern, dass die Fälle der Schlafkrankheit Narkolepsie, die für den Schweinegrippen-Impfstoff Pandemrix seinerzeit das Aus bedeuteten, laut Welt im Verhältnis von 1:55.000 aufgetreten sind. In absoluten Zahlen bedeutete dies etwa für Schweden – nach einem Bericht des Deutschlandfunks von 2020 – „nur“ 500 entsprechend erkrankte Kinder in Folge der Massenimpfung. Einer der aufsehenerregendsten Arzneimittelskandale bezieht sich auf binnen vier Jahren weltweit 5 bis 10.000 durch Contergan geschädigte Kinder, nachdem eine rezeptfreie Masseneinnahme auch Schwangeren empfohlen wurde.

Bald häuften sich die „wissenschaftlichen Indizien“ für ein besseres Verständnis jener Funktionsweisen der neuen gentechnikbasierten Corona-Impfstoffe, die beispielsweise – wie von Bhakdi und Wodarg frühzeitig befürchtet – zu Blutgerinnseln führen. Unter anderem darin liegt begründet, dass inzwischen auch international prominente Forscher des impffreudigen Establishments ins Lager der Kritik an der „Durchimpfung“ ganzer Bevölkerungen mit Corona-Vakzinen übergelaufen sind. Und es ist schon bemerkenswert, welche Hochkaräter da vom Mainstream ignoriert bzw. von Faktencheckern, die auf den betreffenden Gebieten Amateure sind, „erledigt“ werden: sei es Mike Yeadon (Ex-Vizepräsident von Pfizer), sei es Luigi Warren (Pionier der mRNA-Technologie), sei es Robert Malone (Pionier der mRNA-Impfstoffe).

Bei der Erwachsenen-Impfung mag das dicke Ende womöglich erst noch kommen. Es bleibt abzuwarten, wie ausgeprägt sich die spezifische Nebenwirkung namens ADE (die Krankheitsverstärkung durch Impfung) in den nächsten Saisons herausstellt (siehe unten) und welche Auswirkungen aufs Profil „unerwünschter Ereignisse“ die dritten, vierten, fünften etc. Shots haben werden. Bei der Kinderimpfung dagegen ist jetzt schon klar, dass die Betroffenen unter der Impfung mehr zu leiden haben werden als an Corona, sollte es zu einer Ansteckung kommen. Als von den Akteuren wissent- und willentlich herbeigeführter Angriff auf die körperliche Unversehrtheit von Schutzbefohlenen steht diese Massenimpfung von Kindern aber von vornherein unter Legalitätszweifeln.

Die „normalen“ Impfreaktionen bei Kindern 

Im Unterschied zur Impfempfehlung für Erwachsene nämlich schätzen RKI und STIKO zu Beginn ihrer Begründung für die Kinderimpfung das Covid-Risiko, welches Kinder tragen, wenigstens beinahe korrekt ein:

„COVID-19 ist in der Regel bei Kindern und Jugendlichen keine schwere Erkrankung. Die Mehrzahl der SARS-CoV-2-Infektionen verläuft asymptomatisch oder mit milden Symptomen; Todesfälle bei Kindern und Jugendlichen ohne Vorerkrankungen sind eine absolute Seltenheit. In Einzelfällen kann es jedoch…“ (S. 4)

Freilich drückt man sich mit schwammigen Wendungen wie „in der Regel“, „Mehrzahl“, „absolute Seltenheit“, „in Einzelfällen“ um die unmissverständliche Klarstellung herum, dass für halbwegs gesunde Kinder von Corona überhaupt keine Gefahr ausgeht. Null. Nichts, was über alltägliche Lebensrisiken auch für Kinder hinausginge. In Einzelfällen ertrinken Kinder in Badeseen oder werden von LKWs überfahren. Es gibt daher keine medizinische Indikation, Kinder gegen etwas zu impfen, das sie nicht bedroht.

Gleichzeitig ist bekannt, welche „normalen“ (gewissermaßen erwünschten) Impfreaktionen Kinder in welcher Häufigkeitsverteilung erleiden werden. Jedenfalls veröffentlichten Pfizer/BioNTech am 19. Mai 2021 ein 37-seitiges „Factsheet“ zur Sicherheit und Anwendung ihres Impfstoffes (das im August geringfügig aktualisiert wurde). Es bezieht sich auf den damals aktuellen Stand der Impf-Studien im Rahmen der Notfallzulassung EUA (Emergency Use Authorization) und muss dem RKI und der STIKO vorgelegen haben. Dort sind die unmittelbaren Nebenwirkungen für die 12- bis 16-jährigen und die über 16-jährigen Jugendlichen aufgelistet:

Schmerzen an der Injektionsstelle: 84,1% (>16) und 90,5% (<16)

Müdigkeit: 62,9 (>16) und 77,5% (<16)

Kopfschmerzen: 55,1% (>16) und 75,5% (<16)

Muskelschmerzen: 38,3% (>16) und 42,2% (<16)

Schüttelfrost: 31,9% (>16) und 49,2% (<16)

Fieber: 14,2% (>16) und 24,3% (<16)

etc.

Heißt: Kein gesundes Kind hat von Corona mehr zu befürchten als eine laufende Nase. Aber beispielsweise fast alle geimpften 14-Jährigen werden Schmerzen haben (Muskeln, Kopf, Oberarm) und ein gutes Drittel von ihnen heftigere Erkältungssymptome wie Schüttelfrost (fast die Hälfte) und Fieber (fast ein Viertel). Die Impfung macht Kinder damit auf Ansage kränker als eine eventuelle Corona-Infektion (die – nebenbei – mit einem anschließenden Immunschutz einherginge, der umfassender und langlebiger ist, als einer durch Impfung je sein könnte). Daran gibt es nichts zu rütteln, das ist eindeutig.

„Unerwünschte Ereignisse“ der Kinderimpfung

Dazu kommen dann noch die „unerwünschten Ereignisse“, die wie RKI und STIKO versichern, „sehr selten“ sind. Dabei scheinen RKI und STIKO ausschließlich „Myokarditiden nach Impfungen mit COVID-19-mRNA-Impfstoffen“ als „gesichert“ anzuerkennen, „die bei Jungen häufiger als bei Mädchen auftreten (ca. 1:17.000 bzw. 1:110.000 nach der 2. Impfung).“ Daran ist zweierlei bemerkenswert. Erstens: Bei der Risikoabwägung in Hinblick auf die Verabreichung pharmazeutischer Mittel an Gesunde zählen gemeinhin auch nur mögliche Risiken, bis sie gesichert ausgeschlossen sind – dürfen also nicht unter den Tisch fallen, bis sie gesichert nachgewiesen sind. Zweitens: Würde man diese Umkehr akzeptieren, müsste im Zusammenhang einer Überwachung von Impffolgen jeder Schaden nach Impfung akribisch untersucht werden, eine aktive Überwachung möglicher Schäden stattfinden. Anders ausgedrückt: Solange man sich nur auf ein passives Meldesystem verlässt, ist ein im historischen Vergleich exorbitanter Anstieg von Verdachtsfällen als ernstzunehmendes Warnsignal zu gewichten.

Karl Lauterbach geht hier ehrlicher als RKI und STIKO wenigstens von schweren Impfkomplikationen bei der Kinderimpfung (die in Myokarditiden eben nicht aufgehen) in einem Verhältnis von 1:10.000 aus. Auch das könnte noch zu niedrig gegriffen sein, hat die Pfizer-Studie an 1.000 Kindern doch eine 12-Jährige mit Ernährungssonde in den Rollstuhl gebracht (hier). Aber selbst Lauterbachs Zahlen ergäben bei z.B. 8 Millionen geimpften Kindern immerhin 800 Schwergeschädigte. Ein mit 0,01 geringer Prozentsatz zwar, aber ist nicht angesichts eines Virus, das für Kinder in der Regel nicht mehr als einen Schnupfen bedeutet, jedes durch Impfung geschädigte (gar gestorbene) Kind eines zu viel?

Läppische Rechtfertigungsversuche

Welche Argumente also haben Lauterbach, RKI/STIKO und andere Fans der Kinderimpfung vorzubringen? 

Lauterbach meint, er wäre gegen die Impfung, wenn Kinder kein Delta bekommen würden. Da er aber von einer hohen Verbreitung von Delta unter Kindern in den nächsten Monaten ausgehe, müsse Impfung gegen Infektion abgewogen werden, und da obsiege für ihn nun mal die Impfung. Wie aber sollte diese Logik zünden, da Delta vielleicht infektiöser, aber gesichert für alle Altersgruppen harmloser ist als die Vorgängervarianten, es für Kinder im Mittel also bei einem Schnupfen bleibt? Delta kann kein Argument sein.

RKI und STIKO bringen daher, was Lauterbach freuen dürfte, „Long-Covid“ bei Kindern ins Spiel, räumen aber zugleich ein: „Das Auftreten von Long-COVID bei Kindern und Jugendlichen ist bisher nicht quantifizierbar.“ Womit sich auch dieses Argument – zumindest vorerst – von selbst erledigt hätte. 

„Zudem“ – heißt es aber weiter – „sind die psychosozialen Folgen der Pandemie, insbesondere von Isolationsmaßnahmen, in dieser Altersgruppe auch unabhängig von individuellen Infektionen mit SARS-CoV-2 erheblich, wenngleich auch diese sich nur schwer quantifizieren lassen.“ Hier nun soll die Vermeidung negativer psychosozialer Folgen von Staatsmaßnahmen (die zu natürlichen und selbstverständlichen Folgen einer Pandemie verklärt werden) einen medizinischen Eingriff indizieren, was in der Geschichte der Impfempfehlungen ein absolutes Novum darstellen dürfte, und indirekt auch an Kinder adressiert, dass es verfassungswidrig genommene Freiheiten nur im Austausch gegen Impfbereitschaft zurückgibt. Bei der eigentlich medizinischen Nutzen-Risiko-Abwägung wird hier der mangelnde medizinische Nutzen durch einen politischen Nutzen ersetzt, der selbst erst auf Basis von politischen Verordnungen entsteht, die von Familiengerichten als Kindeswohlgefährdung verurteilt wurden. Wenn man nur wollte, könnte man mit den kinderfeindlichen Praktiken der Schulschließungen, Testerei, Maskierung, Isolation pcr-positiver, aber symptomfreier Kinder auch ohne deren Impfung einfach aufhören, ohne dass irgendjemand einen Schaden davon nähme.

Der Gipfel aber ist das letzte Argument, das RKI und STIKO für die Kinderimpfung einfällt. Danach erlauben (ausgerechnet! bisher stets danebenliegende) „mathematische Modellierungen“ den Rückschluss, eine hohe Impfquote unter Kindern würde sich positiv auf den Epidemieverlauf auswirken, was letztlich bedeute, dass die Kinderimpfung einen wichtigen Beitrag zur Herdenimmunität per Impfung leiste, die Impfung von Kindern also – zwar nicht den Kindern selbst, aber immerhin – den Erwachsenen oder den Risikogruppen nutze. 

Einige Einwände liegen zwar nahe: Kinder sind, wie sich allmählich herumgesprochen haben sollte, nicht die Treiber der (ohnehin Pseudo-)Pandemie, und offenbar „versagen“ die Impfungen in der Praxis dabei, das „Infektionsgeschehen“ (oder die Pandemie positiver Testergebnisse) einzudämmen, da auch Geimpfte „infiziert“ (oder positiv getestet) werden können und ähnliche Viruslasten wie (oder gar höhere als) Ungeimpfte weitergeben – wie auch der Anteil von geimpften Covid-Kranken auf Intensivstationen in Israel und England jeweils dem Anteil Geimpfter an der Gesellschaft zu entsprechen scheint. In den Worten der NZZ

„Wie sich zunehmend herausstellt, sind es nämlich nicht nur Personen ohne Impfschutz, die, frisch infiziert, andere anstecken, sondern auch solche, die das Pech haben, geimpft zu sein und dennoch zu erkranken.“

Wiederkehr des Kinderopfers

Aber so argumentierte man bereits innerhalb einer Logik, die es kategorisch zurückzuweisen gälte. Dass man das leibliche und seelische Wohl von Kindern überhaupt einem abstrakten Gemeinwohl zu opfern hätte – dieser inzwischen selbstverständlich gewordene Gedanke zeigt an, welche zivilisatorischen Rückschritte mit der geschürten Covid-Angst einhergehen…

Noch einmal anders ausgedrückt: Bei Dr. Jochen Ziegler, der im Vergleich zu anderen Kritikern der Corona-Impfstoffe vorsichtig und zurückhaltend formuliert, heißt es Anfang August 2021:

„Ich gehe aufgrund der derzeitigen Datenlage davon aus, dass 1 Promille bis 1 oder 2 Prozent der Geimpften im Laufe von 12 bis 24 Monaten nach der Impfung von der Impfung verursachte Autoimmunkrankheiten entwickeln oder daran sterben (die bisherige Todesquote schon eingerechnet). Durch ADE könnten deutlich mehr Impflinge schwer erkranken, die Quote könnte auch im zweistelligen Prozentbereich wie bei RSV liegen – keiner kann das vorhersagen.“

Ein aktuellerer Beitrag von Dr. Ziegler scheint diese Befürchtungen zu bestätigen.

Hier sind zwar (noch) nicht gesicherte Risiken, aber realistisch mögliche Gefahren angesprochen. Ein normales Verfahren der Impfstoffentwicklung und -zulassung hätte diese für eine Masse von Menschen ausschließen können. Man hätte die Wirkung der Impfstoffe zwei Jahre an Tieren beobachtet, bevor sie in drei 2-Jahres-Rhythmen an einer immer größeren Anzahl freiwilliger Probanden zu testen gewesen wären. Nach also mindestens acht Jahren, während denen man so wenig Menschen wie möglich Gesundheitsrisiken ausgesetzt hätte, könnte man gegebenenfalls die Wirksamkeit und Sicherheit der Vakzine behaupten. Auch dann wäre eine „Durchimpfung“ der Bevölkerung medizinisch noch nicht zwingend indiziert.

Beides: die a) Massenverabreichung b) ungeprüfter Impfstoffe lebt davon, dass eine schnupfenähnliche Infektionskrankheit in ein Killervirus umgelogen wurde. Darf man von mündigen Erwachsenen vielleicht erwarten, dass sie einem offensichtlichen Wahn und gesellschaftlichen Druck – zumindest eine Zeitlang – widerstehen, so verbietet sich unmündigen Kindern gegenüber jede Form des („Selber schuld“) Zynismus. Rückblickend wird daher die Impfung Erwachsener je nach Einzelfall in verschiedenen Graden strafrechtlich relevant gewesen sein, gar nicht zu sprechen von jener der Kinder. Ihr Wohl wird gerade auf dem Altar der Corona-Religion geopfert…

 

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Sabine Schönfelder / 01.09.2021

Menschenexperimente unterliegen, wie hemmungsloses Fressen, Saufen und Rauchen der Freiheit des Menschen. Sind freiwillig und dürfen nicht direkt oder indirekt vom STAAT erzwungen werden. Hier greift bei CORONA auch nicht das Argument der ANSTECKUNG, wie es petit Macrone gerne interpretiert. Fressen fürs eigene Fett, aber Corona gefährde andere. Denn AD) 1 sind Erkältungskrankheiten in den allerseltensten Fällen tödlich, das sickert auch langsam durch die Mainstreampresse: Lügen des CDC ebenso wie vom RKI über ANGEBLICHE Coronatote. AD) 2 schützt die gerade politisch befohlene Impfung NICHT vor Ansteckung, genauso wenig wie vor der Krankheit selbst ! Bei dieser Impfung wird EINDEUTIG gegen den Nürnberger Codex VERSTOSSEN und wieder glauben alle Mengeles, sie kommen einfach so davon. Man vertraut mehr dem Geld und der Propaganda der Globalisten, als daß man eine verletzte, erboste Menschenmasse fürchtet, die gerade mit einem gentechnisch erzwungen Eingriff produziert wird. Der kriminelle, bequeme Mitläufer zweifelt an der Überlegenheit des Anstands, der Würde und der Vernunft. Ist die Impfung Erwachsener bereits KRIMINELL, so handelt es sich bei der Vakzinierung von Jugendlichen, Kindern und Schwangeren, um schwerste Kapitalverbrechen mit Anleihen zum Genozid: skrupellos, unmenschlich und verabscheuungswürdig. Eltern, die das zulassen, sind hörig und/oder verblödet. Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für die Politiker und die medialen Seelenverkäufer. Der Tag der Abrechnung kommt für Initiatoren und Betroffene.

Jonas Jäger / 01.09.2021

Es ist ein Verbrechen an den Kindern.

Thomas Holzer, Österreich / 01.09.2021

@Ilona Grimm Also ich finde Ausbürgerung nach Afghanistan eine interessante Idee. Die Taliban brauchen ja dringend so gestandene Politiker wie Söder, Baerbock, Mückstein, et al., oder “unseren” Bundesbasti ;)

Torsten Hopp / 01.09.2021

Die Zeit der Abrechnung wird kommen. Wie immer ein souveräner Beitrag.

Ilona Grimm / 01.09.2021

Tausend Dank, Thomas Maul, dass Sie sich des Themas angenommen haben! Jetzt muss „nur“ noch geklärt werden, wie die Einhaltung des Nürnberger Kodexes eingeklagt werden kann - und die für seine fortgesetzte Verletzung Verantwortlichen eingekerkert oder – z.B. nach Afghanistan – ausgebürgert werden können.

Harald Unger / 01.09.2021

YouTube: Vaccines and Related Biological Products Advisory Committee - 10/22/2020   An diesem Tag wurde die gesamte 161. Sitzung des Komitees live im Internet übertragen und ist auf dem Portal der FDA Food and Drug Administration zu sehen. - - - Nur wenn man das Video nach genau 2 Stunden, 33 Minuten, 40 Sekunden stoppt, kann man die Folie 16, Mengeles Wunschliste, sehen. Ansonsten springt die Präsentation von Folie 15, zu sehen rechts unten, auf Folie 17. - - - Die heutigen Corona Täter werden sich allerdings nie vor Gericht verantworten müssen. Nach dem vollzogenen Untergang unserer vertikalen Bürgerlichen Staaten, d.h. dem Polsprung zur horizontalen “One World Governance” und ihrer Herrschaft über “No Borders - No Nations”, herrschen der Islam im Unten und die Allesbesitzer des marxistischen Neuen-Feudal-Absolutismus, von oben. Über ein mit individuellen Gen-Marker geimpftes Maskenvieh. Den Rest besorgt das Huawei G5 Netz.

Tim Acker / 01.09.2021

Danke, Herr Maul ,für diese Zusammenstellung und auch für Ihre zuvorigen Artikel. Hoffentlich bleibt nicht alles ” ungesühnt”.

G. Jakobs / 01.09.2021

Es nützt nichts, alle diese Erkenntnisse des Autors sind mehr oder weniger bekannt, und die Entscheider wissen und ignorieren es, WEIL das Endziel nicht eine Durchseuchung von 100%, sondern eine Durchimpfung von 100% ist, koste es was es wolle. Und wie man zur Zeit täglich beobachten kann, wird immer mehr dahingehend unternommen, dieses Ziel mit zunehmender Brachialgewalt auch durchzusetzen. Sogar das Lügen ist mittlerweile salonfähig geworden, weil man erst gar nicht mehr versucht, diese Lügen als was anderes darzustellen als das, was sie sind, nämlich Lügen.

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