Thomas Maul, Gastautor / 01.09.2021 / 14:00 / Foto: Tim Maxeiner / 73 / Seite ausdrucken

Impfen am Abgrund

Der sogenannte Nürnberger Kodex unterwirft die Durchführung legaler Menschenexperimente einem strengen Reglement. Was ist in diesem Zusammenhang von der Corona-Impfkampagne – und insbesondere der für Kinder – zu halten?

Der „Nürnberger Kodex“ ist als Reaktion auf Verstrickungen der Ärzteschaft in die nationalsozialistischen Verbrechen bei der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/47) formuliert worden. Der Sache nach wird eingestanden, dass es ohne „Menschenexperimente“ keinen medizinischen Fortschritt geben kann. Da neue Medikamente oder eben Impfstoffe, die sich in vitro oder am Tier bewähren, im menschlichen Organismus nicht zwangsläufig dieselbe Wirkung entfalten, sind Tests an Versuchspersonen unerlässlich, bevor die Verabreichung eines Arzneimittels für die Allgemeinheit oder eine bestimmte Patientengruppe infrage kommt.

Umso mehr unterwirft der Nürnberger Kodex die Durchführung legaler Menschenexperimente einem strengen Reglement, und soweit sich die „nur“ ethisch-moralische Richtlinie – bei allen Aufweichungen – in konkretes nationales Medizinrecht übersetzt, werden im Kontext medizinischer Studien an Menschen bereits Handlungen kriminalisiert, die noch weit unter der Monstrosität der nationalsozialistischen Verbrechen rangieren. Das heißt auch, in einer bürgerlichen Gesellschaft muss man als Arzt kein Wiedergänger Mengeles sein, um mehr oder minder schwere Verbrechen begehen zu können.

Der Nürnberger Kodex

Von den zehn Punkten des Nürnberger Kodex‘ seien nur drei hervorgehoben. Punkt 6 schreibt vor, dass die Gefährdung der Versuchspersonen „niemals über jene Grenzen hinausgehen (darf), die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.“ Dementsprechend dürfen die Versuche (nach Punkt 2) weder „willkürlich“ noch „überflüssig“ sein, heißt: die zu erwartenden „fruchtbare(n) Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft (…) sind (…) nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen“. Zentral bei all dem – deshalb Punkt 1 – ist die „freiwillige Zustimmung“ des Probanden. Und diese „freiwillige Zustimmung“, das scheinen viele (nicht nur „Ethiker“) vergessen zu haben, wird äußerst eng ausgelegt: 

„Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.“ (wikipedia)

Freiwilligkeit und informierte Entscheidung

An dieser Stelle wäre auch an Folgendes zur erinnern: Nach geltendem Recht (nicht nur in Deutschland) sind die „Freiwilligkeit“ (als Abwesenheit von Gewalt, Druck, Vortäuschung und Überredung) sowie die „verständige und informierte Entscheidung“ (als sachgemäße und vollständige Aufgeklärtheit) mündiger Erwachsener Voraussetzungen nicht erst legaler medizinischer Experimente, sondern bereits jedes (invasiven) medizinischen Eingriffs, beschränken sie sich also nicht auf Studien, sondern betreffen das Arzt-Patienten-Verhältnis als solches.

Nun sind Marketing und Werbung ihrem Wesen nach Techniken der Verführung und Überredung. Dass Pharmakonzerne (mittlerweile im Unterschied zur Tabakindustrie) ihre Produkte überhaupt bewerben dürfen, zeigt schon an, dass der Nürnberger Kodex und in seinem Geist verfasste Gesetze aufgeweicht und großzügig ausgelegt werden. Dass der Staat in Impfkampagnen mit Steuergeldern Marketing und Werbung für die Pharmakonzerne übernimmt, mag daher schon immer ein Geschmäckle gehabt haben. Der Idee nach sind aber auch Marketing und Werbung juristische Grenzen gesetzt, gibt es auf dem Papier das Verbot „irreführender Werbung“. 

Wie dem auch sei, hätte man bis 2020 annehmen können, dass es hinsichtlich des Marketings für Medizinprodukte einen Unterschied macht, ob das beworbene Arzneimittel „regulär zugelassen“ ist oder nur eine „bedingte Zulassung“ (in Europa) oder „Notfallzulassung“ (in den USA) erteilt wurde, ebenso wie betreffend den Missbrauch von Vertrauen, ob ein Unternehmen den Konsumenten oder der Staat seine Bürger belügt, täuscht – oder einfach nur flunkert. 

Die staatliche Impfkampagne steht jedenfalls schon, soweit sie nur werbende Überredung ist, mit ihren drei zentralen Behauptungen juristisch mit mindestens einem Bein im Bereich krimineller Handlungen. Die Corona-Impfstoffe seien erstens „zugelassen“ und zweitens „wirksam und sicher“. Drittens schütze der Impfling nicht nur sich selbst, sondern die Gesellschaft, weil er durch Impfung zur Eindämmung der Virusverbreitung beitrage. 

Systematische Desinformation

Die Impfstoffe als „zugelassen“ an den Mann zu bringen, scheint zunächst bloß eine halbe Wahrheit zu sein, schließlich wird lediglich das „bedingte“ (der Notfallcharakter) der Zulassung weggelassen. Da der Normalbürger als medizinischer Laie aber nicht wissen muss, dass es einen Unterschied zwischen einer regulären und einer bedingten Zulassung schlicht gibt und worin dieser genau besteht, ist davon auszugehen, dass wer (ohne weitere Bestimmung) nur „Zulassung“ sagt, auf den Eindruck beim Rezipienten abzielt (oder diesen billigend in Kauf nimmt), es handele sich bei der Zulassung um die übliche, unspektakuläre, im Fachjargon eben: reguläre, während die tatsächlich „bedingte Zulassung“ zweierlei bedeutet, das zu den Kampagneninhalten in eklatantem Widerspruch steht:

Erstens meint die „bedingte Zulassung“, dass „Wirksamkeit und Sicherheit“ eben zum Zeitpunkt der Zulassung gerade noch nicht hinreichend erforscht sind (sonst wäre die Zulassung eine reguläre), was genauso auch in den Verträgen zwischen der Bundesregierung und zum Beispiel Pfizer steht. Man unterstellt hier einfach ein Verblassen der Risiken der Behandlung gegen die zu erwartenden Folgen des Notfalls (ohne die entsprechende Behandlung). Der Sache nach macht die bedingte Zulassung eines Impfstoffes die Impflinge damit zu Probanden einer Studie im Feld, welche die behauptete Wirksamkeit und Sicherheit erst abschließend klären soll. Auch das ist hochoffizielle Ansage der Zulassungsbehörden an die Impfstoffhersteller: Diese haben die entsprechenden Daten nachzureichen.

Im Unterschied zu echten Probanden medizinischer Studien wird der am Feldexperiment teilnehmende Impfling allerdings weder für seinen Dienst zum Wohl der Allgemeinheit entlohnt, noch aktiv medizinisch betreut und beobachtet; mögliche Schäden werden nur noch von einem passiven Meldesystem erfasst (z.B. VAERS in den USA), das offiziellen Schätzungen nach nur 1 bis 10 Prozent aller tatsächlichen Fälle registriert. Auch in Deutschland steht bereits ganz praktisch der medizinische Alltag eines Arztes einer akribischen Meldepraxis entgegen. „Doch werden wirklich alle Fälle potenzieller Impfkomplikationen erfasst?“, fragt Die Welt, und antwortet: „Paul Biever hat für seine Meldung zwei Formularseiten ausfüllen müssen, eine halbe Stunde Arbeit hat ihn das gekostet. Oft könnte das wohl kein Arzt im Klinikalltag leisten.“ Bei Corona werden dazu noch sehr viele Ärzte derart ideologisiert und auf Regierungskurs getrimmt, dass sie kausale Zusammenhänge meldepflichtiger Vorfälle kategorisch ausschließen, was man bislang nur anhand anekdotischer Evidenz belegen kann, aufgrund der rabiaten Impfpropaganda aber naheliegt. 

Zweitens richtet sich die nur „bedingte Zulassung“ der Corona-Impfstoffe durch die EMA – das kann jeder hier nachlesen – allein auf den Zweck, schwere Krankheitsverläufe (eben Covid-19) zu verhindern – eine Hoffnung, die sich aus den der Zulassung zugrundeliegenden Hersteller-Studien allerdings kaum ableiten lässt. Auf gar keinen Fall aber wurden die Impfstoffe zugelassen für den Zweck, dass der Impfling andere durch seine Impfung schütze, gar zu einer Herdenimmunität beitrage, weil diese Wirkung von den Herstellern weder nachgewiesen noch auch nur behauptet wurde. (Diese Tatsache ignorieren auch WHO-Vertreter, wenn sie verkünden, im Falle Coronas müsse allein durch Impfung für Herdenimmunität gesorgt werden.) 

Wenn nun nicht nur die staatliche Impfkampagne, sondern Politiker, Vertreter von Gesundheitsbehörden und Medien, Ärzte und Wissenschaftler bei auch anderen öffentlichen Auftritten unaufhörlich wiederholen, die Impfstoffe seien zugelassen, sicher, wirksam und als Fremdschutz geeignet, dann widerspricht dies Form und Inhalt der „bedingten Zulassung“ durch die EMA eklatant und kommt einer systematischen Desinformation gleich. 

Von der Überredung zum Zwang

Während manche Akteure der staatlichen und medialen Impfkampagne in größerem oder kleinerem Umfang nur gegen das Arzneimittelwerbegesetz oder den Pressekodex verstoßen mögen, sieht das für impfende Ärzte, deren Aufklärungsgespräche dem Muster dieser Propaganda folgen, schon ganz anders aus. Jedem sollte klar sein, dass die Verjährungsfristen auf diesem Gebiet lang sind – und die augenblickliche gesellschaftliche Stimmung überdauern könnten, die das offensichtliche Fehlverhalten (noch) deckt. Bei mangelhaftem oder weggelassenem Aufklärungsgespräch (man denke vor allem an die Massenabfertigungen in Impfzentren, auf Parkplätzen, in Diskotheken, mobilen Impfbussen etc.) ist die Impfung als invasiver Eingriff schon illegal, weil keine freiwillige, auf verständiger und informierter Entscheidung basierende Zustimmung eingeholt wurde.

Dass der Arzt Verantwortung und Haftung für etwaige Impfschäden an andere (die staatliche Impfkampagne, die STIKO-Empfehlung, gar die Hersteller) weitergeben könne, darf (siehe oben) bezweifelt werden. Aus dem Schneider sind aber auch diese anderen damit freilich nicht. Daran würde sich übrigens rückwirkend auch dann nichts ändern, sollte die EMA bald der FDA folgen, welche die Notfallzulassung für Pfizer/BioNTech inzwischen (am 23.08.) in eine „reguläre“ verwandelte (hier) –  und auch künftig bliebe vieles selbst bei regulärer Zulassung juristisch äußerst problematisch.

Denn: Weder aus der „bedingten“ noch der „regulären“ Zulassung (nach nur 18 Monaten seit Entwicklung) eines Impfstoffes zur Verhinderung schwerer Krankheitsverläufe folgt automatisch eine Impfempfehlung, schon gar nicht eine zur Massenimpfung der Bevölkerung, also inklusive jener Bevölkerungsmehrheit, die schwere und kritische Verläufe überhaupt nicht zu fürchten hat. So wie an Impfstoffe (für Gesunde) im Unterschied zu Medikamenten (für Erkrankte) sind an eine Impfempfehlung zumindest konventionell per se noch höhere Anforderungen gestellt als an eine reguläre, gar bedingte Zulassung. Aus der Impfempfehlung eines Gremiums wie der STIKO wiederum folgt nicht automatisch, dass staatliche Behörden und Gesetzgeber solche Impfung einigermaßen aggressiv überredend bewerben, schon gar nicht aber moralischen und sozialen, gar ökonomischen Druck, also indirekten bis direkten Impfzwang (über eine Diskriminierung von Ungeimpften) ausüben dürften. Auch hier könnte also in einem juristischen Nachgang einiges auf die Akteure der staatlichen Impfkampagne (inkl. teilnehmender Prominenter) und die STIKO zukommen.

Humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems

Als wäre all das nicht schon schlimm und rechtswidrig genug, könnte sich die aufgeladene Schuld noch weiter vergrößern. Setzt sich nämlich irgendwann die Erkenntnis durch, dass das Corona-Virus ein grippeähnlicher Erreger ist, gesamtgesellschaftlich sogar etwas ungefährlicher als Influenza, und dass man das von Anfang an hätte wissen können, dann änderte dies die Einschätzung der „humanitäre(n) Bedeutung des zu lösenden Problems“ (s.o.), dann war die Ausrufung des gesundheitspolitischen Notstandes illegal und mit ihr auch die als alternativlose Lösung ausgegebene „bedingte Zulassung“ der Impfstoffe selbst, folglich auch die Impfempfehlung. Da die EMA, das Paul-Ehrlich-Institut und die STIKO keine Vollzugsorgane der Politik, sondern als unabhängige „wissenschaftliche“ Prüfinstanzen gesetzt sind, kann niemand seine Verantwortung nach oben (etwa auf die Regierung oder das RKI) abwälzen. 

Damit zusammenhängend könnte sich nicht nur die „Wirksamkeit“ des Impfstoffs als läppisch erweisen. Wie sollte ein signifikanter Erfolg gegen eine Nichtbedrohung messbar sein? Menschen mit intaktem Immunsystem werden mit Erkältungen auch ohne Impfung fertig. Vorerkrankten Menschen mit beschädigtem oder erloschenem Immunsystem am Ende ihres Lebens hilft auch keine Impfung mehr. So ist es mit den jährlichen Influenza-Impfungen: Man kann an ihre Wirksamkeit glauben oder nicht, in der Regel richten sie wenigstens keinen größeren Schaden an. Bei den Corona-Impfstoffen spricht jedoch jetzt schon viel dafür, dass ihr Schaden größer ist als ihr Nutzen sein könnte, ja sogar größer als der, den das Virus anrichtet. 

Zum Schadenspotenzial der Corona-Vakzine

Schon früh war klar, dass die Meldungen von „unerwünschten Nebenwirkungen“ (inkl. Tod) das übliche erwartbare Maß um ein Vielfaches überschreiten. Galt vor Corona ein Toter nach (also „an oder mit“) Impfung auf 1 Million Geimpfte als vertretbar, so beträgt das Verhältnis zwischen Gestorbenen und Geimpften im Fall der Corona-Vakzine bestenfalls 1:50.000 (es könnte bei Berücksichtigung von Dunkelziffern auch 1:25.000 oder 1:10.000 lauten), das „unerwünschter Nebenwirkungen“ liegt vorsichtigen Schätzungen nach irgendwo zwischen 1:5.000 und 1:2.500. Um diese Zahlen einzuordnen, sollte man sich erinnern, dass die Fälle der Schlafkrankheit Narkolepsie, die für den Schweinegrippen-Impfstoff Pandemrix seinerzeit das Aus bedeuteten, laut Welt im Verhältnis von 1:55.000 aufgetreten sind. In absoluten Zahlen bedeutete dies etwa für Schweden – nach einem Bericht des Deutschlandfunks von 2020 – „nur“ 500 entsprechend erkrankte Kinder in Folge der Massenimpfung. Einer der aufsehenerregendsten Arzneimittelskandale bezieht sich auf binnen vier Jahren weltweit 5 bis 10.000 durch Contergan geschädigte Kinder, nachdem eine rezeptfreie Masseneinnahme auch Schwangeren empfohlen wurde.

Bald häuften sich die „wissenschaftlichen Indizien“ für ein besseres Verständnis jener Funktionsweisen der neuen gentechnikbasierten Corona-Impfstoffe, die beispielsweise – wie von Bhakdi und Wodarg frühzeitig befürchtet – zu Blutgerinnseln führen. Unter anderem darin liegt begründet, dass inzwischen auch international prominente Forscher des impffreudigen Establishments ins Lager der Kritik an der „Durchimpfung“ ganzer Bevölkerungen mit Corona-Vakzinen übergelaufen sind. Und es ist schon bemerkenswert, welche Hochkaräter da vom Mainstream ignoriert bzw. von Faktencheckern, die auf den betreffenden Gebieten Amateure sind, „erledigt“ werden: sei es Mike Yeadon (Ex-Vizepräsident von Pfizer), sei es Luigi Warren (Pionier der mRNA-Technologie), sei es Robert Malone (Pionier der mRNA-Impfstoffe).

Bei der Erwachsenen-Impfung mag das dicke Ende womöglich erst noch kommen. Es bleibt abzuwarten, wie ausgeprägt sich die spezifische Nebenwirkung namens ADE (die Krankheitsverstärkung durch Impfung) in den nächsten Saisons herausstellt (siehe unten) und welche Auswirkungen aufs Profil „unerwünschter Ereignisse“ die dritten, vierten, fünften etc. Shots haben werden. Bei der Kinderimpfung dagegen ist jetzt schon klar, dass die Betroffenen unter der Impfung mehr zu leiden haben werden als an Corona, sollte es zu einer Ansteckung kommen. Als von den Akteuren wissent- und willentlich herbeigeführter Angriff auf die körperliche Unversehrtheit von Schutzbefohlenen steht diese Massenimpfung von Kindern aber von vornherein unter Legalitätszweifeln.

Die „normalen“ Impfreaktionen bei Kindern 

Im Unterschied zur Impfempfehlung für Erwachsene nämlich schätzen RKI und STIKO zu Beginn ihrer Begründung für die Kinderimpfung das Covid-Risiko, welches Kinder tragen, wenigstens beinahe korrekt ein:

„COVID-19 ist in der Regel bei Kindern und Jugendlichen keine schwere Erkrankung. Die Mehrzahl der SARS-CoV-2-Infektionen verläuft asymptomatisch oder mit milden Symptomen; Todesfälle bei Kindern und Jugendlichen ohne Vorerkrankungen sind eine absolute Seltenheit. In Einzelfällen kann es jedoch…“ (S. 4)

Freilich drückt man sich mit schwammigen Wendungen wie „in der Regel“, „Mehrzahl“, „absolute Seltenheit“, „in Einzelfällen“ um die unmissverständliche Klarstellung herum, dass für halbwegs gesunde Kinder von Corona überhaupt keine Gefahr ausgeht. Null. Nichts, was über alltägliche Lebensrisiken auch für Kinder hinausginge. In Einzelfällen ertrinken Kinder in Badeseen oder werden von LKWs überfahren. Es gibt daher keine medizinische Indikation, Kinder gegen etwas zu impfen, das sie nicht bedroht.

Gleichzeitig ist bekannt, welche „normalen“ (gewissermaßen erwünschten) Impfreaktionen Kinder in welcher Häufigkeitsverteilung erleiden werden. Jedenfalls veröffentlichten Pfizer/BioNTech am 19. Mai 2021 ein 37-seitiges „Factsheet“ zur Sicherheit und Anwendung ihres Impfstoffes (das im August geringfügig aktualisiert wurde). Es bezieht sich auf den damals aktuellen Stand der Impf-Studien im Rahmen der Notfallzulassung EUA (Emergency Use Authorization) und muss dem RKI und der STIKO vorgelegen haben. Dort sind die unmittelbaren Nebenwirkungen für die 12- bis 16-jährigen und die über 16-jährigen Jugendlichen aufgelistet:

Schmerzen an der Injektionsstelle: 84,1% (>16) und 90,5% (<16)

Müdigkeit: 62,9 (>16) und 77,5% (<16)

Kopfschmerzen: 55,1% (>16) und 75,5% (<16)

Muskelschmerzen: 38,3% (>16) und 42,2% (<16)

Schüttelfrost: 31,9% (>16) und 49,2% (<16)

Fieber: 14,2% (>16) und 24,3% (<16)

etc.

Heißt: Kein gesundes Kind hat von Corona mehr zu befürchten als eine laufende Nase. Aber beispielsweise fast alle geimpften 14-Jährigen werden Schmerzen haben (Muskeln, Kopf, Oberarm) und ein gutes Drittel von ihnen heftigere Erkältungssymptome wie Schüttelfrost (fast die Hälfte) und Fieber (fast ein Viertel). Die Impfung macht Kinder damit auf Ansage kränker als eine eventuelle Corona-Infektion (die – nebenbei – mit einem anschließenden Immunschutz einherginge, der umfassender und langlebiger ist, als einer durch Impfung je sein könnte). Daran gibt es nichts zu rütteln, das ist eindeutig.

„Unerwünschte Ereignisse“ der Kinderimpfung

Dazu kommen dann noch die „unerwünschten Ereignisse“, die wie RKI und STIKO versichern, „sehr selten“ sind. Dabei scheinen RKI und STIKO ausschließlich „Myokarditiden nach Impfungen mit COVID-19-mRNA-Impfstoffen“ als „gesichert“ anzuerkennen, „die bei Jungen häufiger als bei Mädchen auftreten (ca. 1:17.000 bzw. 1:110.000 nach der 2. Impfung).“ Daran ist zweierlei bemerkenswert. Erstens: Bei der Risikoabwägung in Hinblick auf die Verabreichung pharmazeutischer Mittel an Gesunde zählen gemeinhin auch nur mögliche Risiken, bis sie gesichert ausgeschlossen sind – dürfen also nicht unter den Tisch fallen, bis sie gesichert nachgewiesen sind. Zweitens: Würde man diese Umkehr akzeptieren, müsste im Zusammenhang einer Überwachung von Impffolgen jeder Schaden nach Impfung akribisch untersucht werden, eine aktive Überwachung möglicher Schäden stattfinden. Anders ausgedrückt: Solange man sich nur auf ein passives Meldesystem verlässt, ist ein im historischen Vergleich exorbitanter Anstieg von Verdachtsfällen als ernstzunehmendes Warnsignal zu gewichten.

Karl Lauterbach geht hier ehrlicher als RKI und STIKO wenigstens von schweren Impfkomplikationen bei der Kinderimpfung (die in Myokarditiden eben nicht aufgehen) in einem Verhältnis von 1:10.000 aus. Auch das könnte noch zu niedrig gegriffen sein, hat die Pfizer-Studie an 1.000 Kindern doch eine 12-Jährige mit Ernährungssonde in den Rollstuhl gebracht (hier). Aber selbst Lauterbachs Zahlen ergäben bei z.B. 8 Millionen geimpften Kindern immerhin 800 Schwergeschädigte. Ein mit 0,01 geringer Prozentsatz zwar, aber ist nicht angesichts eines Virus, das für Kinder in der Regel nicht mehr als einen Schnupfen bedeutet, jedes durch Impfung geschädigte (gar gestorbene) Kind eines zu viel?

Läppische Rechtfertigungsversuche

Welche Argumente also haben Lauterbach, RKI/STIKO und andere Fans der Kinderimpfung vorzubringen? 

Lauterbach meint, er wäre gegen die Impfung, wenn Kinder kein Delta bekommen würden. Da er aber von einer hohen Verbreitung von Delta unter Kindern in den nächsten Monaten ausgehe, müsse Impfung gegen Infektion abgewogen werden, und da obsiege für ihn nun mal die Impfung. Wie aber sollte diese Logik zünden, da Delta vielleicht infektiöser, aber gesichert für alle Altersgruppen harmloser ist als die Vorgängervarianten, es für Kinder im Mittel also bei einem Schnupfen bleibt? Delta kann kein Argument sein.

RKI und STIKO bringen daher, was Lauterbach freuen dürfte, „Long-Covid“ bei Kindern ins Spiel, räumen aber zugleich ein: „Das Auftreten von Long-COVID bei Kindern und Jugendlichen ist bisher nicht quantifizierbar.“ Womit sich auch dieses Argument – zumindest vorerst – von selbst erledigt hätte. 

„Zudem“ – heißt es aber weiter – „sind die psychosozialen Folgen der Pandemie, insbesondere von Isolationsmaßnahmen, in dieser Altersgruppe auch unabhängig von individuellen Infektionen mit SARS-CoV-2 erheblich, wenngleich auch diese sich nur schwer quantifizieren lassen.“ Hier nun soll die Vermeidung negativer psychosozialer Folgen von Staatsmaßnahmen (die zu natürlichen und selbstverständlichen Folgen einer Pandemie verklärt werden) einen medizinischen Eingriff indizieren, was in der Geschichte der Impfempfehlungen ein absolutes Novum darstellen dürfte, und indirekt auch an Kinder adressiert, dass es verfassungswidrig genommene Freiheiten nur im Austausch gegen Impfbereitschaft zurückgibt. Bei der eigentlich medizinischen Nutzen-Risiko-Abwägung wird hier der mangelnde medizinische Nutzen durch einen politischen Nutzen ersetzt, der selbst erst auf Basis von politischen Verordnungen entsteht, die von Familiengerichten als Kindeswohlgefährdung verurteilt wurden. Wenn man nur wollte, könnte man mit den kinderfeindlichen Praktiken der Schulschließungen, Testerei, Maskierung, Isolation pcr-positiver, aber symptomfreier Kinder auch ohne deren Impfung einfach aufhören, ohne dass irgendjemand einen Schaden davon nähme.

Der Gipfel aber ist das letzte Argument, das RKI und STIKO für die Kinderimpfung einfällt. Danach erlauben (ausgerechnet! bisher stets danebenliegende) „mathematische Modellierungen“ den Rückschluss, eine hohe Impfquote unter Kindern würde sich positiv auf den Epidemieverlauf auswirken, was letztlich bedeute, dass die Kinderimpfung einen wichtigen Beitrag zur Herdenimmunität per Impfung leiste, die Impfung von Kindern also – zwar nicht den Kindern selbst, aber immerhin – den Erwachsenen oder den Risikogruppen nutze. 

Einige Einwände liegen zwar nahe: Kinder sind, wie sich allmählich herumgesprochen haben sollte, nicht die Treiber der (ohnehin Pseudo-)Pandemie, und offenbar „versagen“ die Impfungen in der Praxis dabei, das „Infektionsgeschehen“ (oder die Pandemie positiver Testergebnisse) einzudämmen, da auch Geimpfte „infiziert“ (oder positiv getestet) werden können und ähnliche Viruslasten wie (oder gar höhere als) Ungeimpfte weitergeben – wie auch der Anteil von geimpften Covid-Kranken auf Intensivstationen in Israel und England jeweils dem Anteil Geimpfter an der Gesellschaft zu entsprechen scheint. In den Worten der NZZ

„Wie sich zunehmend herausstellt, sind es nämlich nicht nur Personen ohne Impfschutz, die, frisch infiziert, andere anstecken, sondern auch solche, die das Pech haben, geimpft zu sein und dennoch zu erkranken.“

Wiederkehr des Kinderopfers

Aber so argumentierte man bereits innerhalb einer Logik, die es kategorisch zurückzuweisen gälte. Dass man das leibliche und seelische Wohl von Kindern überhaupt einem abstrakten Gemeinwohl zu opfern hätte – dieser inzwischen selbstverständlich gewordene Gedanke zeigt an, welche zivilisatorischen Rückschritte mit der geschürten Covid-Angst einhergehen…

Noch einmal anders ausgedrückt: Bei Dr. Jochen Ziegler, der im Vergleich zu anderen Kritikern der Corona-Impfstoffe vorsichtig und zurückhaltend formuliert, heißt es Anfang August 2021:

„Ich gehe aufgrund der derzeitigen Datenlage davon aus, dass 1 Promille bis 1 oder 2 Prozent der Geimpften im Laufe von 12 bis 24 Monaten nach der Impfung von der Impfung verursachte Autoimmunkrankheiten entwickeln oder daran sterben (die bisherige Todesquote schon eingerechnet). Durch ADE könnten deutlich mehr Impflinge schwer erkranken, die Quote könnte auch im zweistelligen Prozentbereich wie bei RSV liegen – keiner kann das vorhersagen.“

Ein aktuellerer Beitrag von Dr. Ziegler scheint diese Befürchtungen zu bestätigen.

Hier sind zwar (noch) nicht gesicherte Risiken, aber realistisch mögliche Gefahren angesprochen. Ein normales Verfahren der Impfstoffentwicklung und -zulassung hätte diese für eine Masse von Menschen ausschließen können. Man hätte die Wirkung der Impfstoffe zwei Jahre an Tieren beobachtet, bevor sie in drei 2-Jahres-Rhythmen an einer immer größeren Anzahl freiwilliger Probanden zu testen gewesen wären. Nach also mindestens acht Jahren, während denen man so wenig Menschen wie möglich Gesundheitsrisiken ausgesetzt hätte, könnte man gegebenenfalls die Wirksamkeit und Sicherheit der Vakzine behaupten. Auch dann wäre eine „Durchimpfung“ der Bevölkerung medizinisch noch nicht zwingend indiziert.

Beides: die a) Massenverabreichung b) ungeprüfter Impfstoffe lebt davon, dass eine schnupfenähnliche Infektionskrankheit in ein Killervirus umgelogen wurde. Darf man von mündigen Erwachsenen vielleicht erwarten, dass sie einem offensichtlichen Wahn und gesellschaftlichen Druck – zumindest eine Zeitlang – widerstehen, so verbietet sich unmündigen Kindern gegenüber jede Form des („Selber schuld“) Zynismus. Rückblickend wird daher die Impfung Erwachsener je nach Einzelfall in verschiedenen Graden strafrechtlich relevant gewesen sein, gar nicht zu sprechen von jener der Kinder. Ihr Wohl wird gerade auf dem Altar der Corona-Religion geopfert…

 

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Foto: Tim Maxeiner

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Gabriele Klein / 02.09.2021

@M.Schulz: Ich hoffe dass die Kritiker Unrecht haben. Denn, jene die mir lieb sind wurden zur Impfung gegen ihren Willen genötigt.  Sollte es gut gehen ändert dies an der Anklage keinen Deut so wie die Sachlage ist. Wir haben eine Situation in der die Impfung vor Ansteckung gar nicht schützt, das lasse man sich auf der Zunge zergehen.  Die Nutzen Risikorechnung geht nirgendwo auf so die hochkarätigen Experten.  Und der Impfschaden IST bereits dokumentiert und liegt weit höher als beiherkömmlichen Seren. Dann hat ein Arzt die Pflicht aufzuklären, kann er aber nicht, denn soweit ich informiert bin steht auf dem Packzettel des Vaccins so gut wie nischt. Und, damit macht er sich nach nach ärztlichem Kodex Strafbar.  Nun zum Nürnberger Kodex der Ihrer Meinung nach nicht verbindlich sei: Hier meine Gegenfrage kennen Sie ein Strafgesetzbuch das sich NICHT an den Nürnberger Kodex hält, d.h. Dinge erlaubt die der Nürnberger Kodex verurteilt?  Also in den westlichen Noch-“Demokratien” wäre mir kein solches bekannt.  Dass man , wie Sie meinen, keine Rechtsprechung braucht lässt sich theologisch nicht argumentieren. Im alten Testament werden Gerichtshöfe errichtet und von den übrigen Nationen wird gefordert dasselbe zu tun. Und Jesus der “Neuerer” soll irgendwo gesagt haben: Glaubt ja nicht dass ich gekommen bin das Gesetz abzuschaffen..Mit diesem letzten Zitat hoffe ich, Ihre Einwände und Bedenken entkräftet zu haben.

Hjalmar Kreutzer / 01.09.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch bei noch so guter Aufklärung und sorgfältigster Indikation JEDEN medizinischen Eingriffs hat wenn es schief geht nie irgendeine Behörde, Geschäftsleitung usw. sondern IMMER der ausführende ARZT die Arschkarte. Jeder andere wird sich herausreden: „DAS hat uns keiner gesagt, wenn wir DAS gewusst hätten ...“, selbst Patienten oder Angehörige, die Sie vorher bedrängt haben, sich „frei impfen“ zu lassen. Nichts gegen Diphtherie/Keuchhusten/Wundstarrkrampf, aber hiervon dringend Pfoten wech!

Sabine Schönfelder / 01.09.2021

Chr.@Scheid, alias Shaun das Schaf. Bericht aus erster Hand. Ja, das Leben kann so spannend sein. Wenn Ihnen die Zeit eventuell zu lange vorkommen sollte, „Bin mal gespannt, ob ich tatsächlich nach 2 Jahren sterbe,“, die zwei Jahre, empfehle ich Ihnen eine Motoradfahrt mit 2 Promille, einen Spaziergang mit Kippa durch Neu-Köln und den BOOSTER. „Wem sollen sie dann anschließend ihr Zeugs verkaufen ?  Wie so ein kleiner Pieks…..“. Warum führt man Kriege Herr Scheid, wenn hinterher ein paar Millionen Menschen tot sind? Zunächst ist es ein Bombengeschädt und dabei werden noch Wünsche von Herrn Gates verwirklicht: QR-ID und Reduktion der Überbevölkerung. WIN-WIN-WIN. Geld hat Mister GAVI genug. Der Teufel kackt immer auf den größten Haufen.

Detemple Martina / 01.09.2021

Habe an sämtliche Menschenrechtsorganisationen, Etikrat, Ärzte ohne Grenzen usw. geschrieben mit drm Hinweis auf Nürnberger Kodex und Kinderimpfung- keiner hat mir auch nurgeantwortet! Glaube, die dürfen nix machen! Wir sind macht-und rechtlos geworden. Damals war es der gelbe Stern, heute der gelbe Impfpass! Das ich das noch erleben muß?!

S. Marek / 01.09.2021

@ Fred Burig, @H.Milde:”...#ERBSENZÄHLER MARCEL BARZ “PANDEMIE IN ROHDATEN” ... Danke für diese Info!  Da ist alles zusammengefaßt und verifizierbar erklärt, was man wissen sollte zu den verlogenen Zahlenspielen der Regierung und ihrer Helfershelfer! Also an alle gleichgesinnten “Achgut Foristen” - unbedingt anschauen und weiterverbreiten! MfG

Sabine Heinrich / 01.09.2021

@Gerald Pesch: So ist es! Anders allerdings als im Märchen, wo der Schrecken mit dem Ableben der bösen Hexe ein Ende hat, wird das kriminelle Handeln, das millionenfache Verbrechen an Menschen aller Altersgruppen - wobei ich das an Kindern und wehrlosen Alten am Schlimmsten finde - noch an Fahrt aufnehmen. Eltern - die es natürlich nur wieder ach so gut mit ihren Kindern meinen und sie dem größten Menschenversuch aller Zeiten opfern - weil sie stumpf- dumpf den Medien vertrauen, kann ich noch den geringsten Vorwurf machen. Ganz übel sind für mich Ärzte, die nicht nur sorglos älteren Patienten die völlig überflüssige, ungetestete Brühe spritzen - sondern solche, die Kinder abspritzen! Nun - Geld stinkt nicht. Meines Wissens gehören Kinderärzte zu den Medizinern, die mit am wenigsten verdienen. Das las ich vor ca. 20 Jahren in einer Zeitung - eine Quellenangabe ist mir leider nicht mehr möglich. Was reizt dann einen skrupellosen Weißkittel, der vielleicht noch seine Praxis abbezahlen muss, mehr, als mal eben ein paar Kinder abzuspritzen? Schade, dass heute m.W. immer noch Menschen zum Studium der Medizin nur auf Grund ihrer blendenden Abiturnoten zugelassen werden - und alles andere, was einen guten Arzt wirklich ausmacht, so gut wie keine Rolle zu spielen scheint.    

Boris Kotchoubey / 01.09.2021

@Paul Diehl: “Es geht um das warum! Warum? Warum? Warum? Worum geht es hier wirklich?” ### Ein berühmter Kriminalist aus der klassischen Literatur (entweder Conan Doyle oder Edgar Alan Poe, kann mich nicht erinnern) sagte: “Man muss alle Hypothesen nacheinander prüfen und alle wegwerfen, die zu Widersprüchen führen. Am Ende bleibt eine Hypothese, die weder sich selbst noch den Fakten widerspricht. Wenn alle anderen abgelehnt wurden, dann ist diese verbliebene Hypothese wahr, sogar wenn sie total absurd, unmöglich, widersinnig aussieht.” ### Das versuche ich gerade und komme zu dem Schluss, dass z.B. die Geldgierhypothese (BigPharma will eine Trillion verdienen und hat Regierungen korrumpiert) oder die Hypothese über die Einführung einer Digitaldiktatur nach chinesicher Art LEIDER einigen Fakten widersprechen und deshalb verworfen werden sollen. Es bleibt wahrscheinlich nur die Erklärung, dass das Ziel der Covid-Kampagne einfach die Ermordung des größten (unproduktiven) Teils der Menschheit ist; es handelt sich im Gegensatz zu den Nazis nicht mehr um Millionen, sondern um Milliarden. Diese Erklärung sieht tatsächlich “absurd, unmöglich, widersinnig” aus - aber sie ist die einzige, die konsequent ist und keinem Fakt widerspricht.

R. Tholen / 01.09.2021

Es erhärtet sich für mich der Eindruck, dass wir einige Jahrzehnte eine privilegierte Situation in unserem Land im Wohlstand genießen durften; einen Segen sozusagen, der nun analog zu Noahs Zeiten abgezogen wurde. Ein Land, das sich selbst ermächtigt, zum Gottsein aufschwingt, fanatische Ideologie der Machbarkeit und Hybris als breiten Weg der Erlösung anpreist, ja sogar Kinderopfer gegen jede Scham zu rechtfertigen versteht, ein solches Land hat ohne eine ehrliche Umkehr zum Schöpfer seine Chance auf allgemeine Segnungen vertan. Es scheint mir eher so, als entpuppe sich nach langen Jahren eines wie selbstverständlichen Wohlstands und Wertesystems, das wir heute noch als das Alte Normal zurückwünschen, das eigentliche Normal. Der Mensch in seiner ganzen selbstgewählten Gottesferne und Bemächtigung zeigt sein wahres Gesicht. Er ist eben nicht gut. Er ist der, den wir jetzt erleben. Nichts hat sich geändert seit Kain und Abel. Die Technik macht es nur lauter, anonymer, brutaler, verbaler und rasanter möglich. Ich fürchte, der so für unnötig erklärte Gott wird sich das nicht gefallen lassen. Wir haben uns als Volk von ihm abgewendet. Wehe uns, wenn er sich abgewendet hat.

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