Eine Minute vor Mitternacht: Die Impfung könnte eine sehr hohe Todesrate haben, besonders für Kinder impfende Ärzte.
In Österreich nehmen immer mehr Eltern ihre Kinder aus dn Schulen, unterrichten sie selber oder lassen sie unterrichten.(sinngemäß im Wochenblick) Das sollten sich viele Eltern in D. ebenfalls überlegen. Was spricht dagegen wenn sich mehrer Eltern zusammenschließen, Lehrer “mieten” oder STUDENTEN und gemeinsam für die Kosten aufkommen oder einen e. V. gründen, der noch steuerbegünstigt ist. Wenn ich noch schulpflichtige Kinder oder Enkel hätte, ich wäre SEHR kreativ. Gott sei Dank sind meine ALLE “unter Dach und Fach” wenigsten eine Sorge weniger. WO bleiben egentlich die JUGENDÄMTER ?? Die müssten doch AUFSCHREIEN, bei einem EINGRIFF mit einer GEN THERAPIE !! für mich ist das KÖRPERVERLETZUNG !! ALLE, die diese KINDERIMPFUNG, genauer GEN THERAPIE mit einem völlig UNSICHEREN mRNA “Impfstoff” fordern und sogar drohen, daß UNGEIMPFTE KINDER nicht in die Schule dürfen, sie ALLE werden eines TAGES dafür bestraft werden von Gott !! Auch wenn ich nicht sehr gläubig bin und auf meiner Meinug beharre, daß keiner mit Recht sagen kann, es gibt Gott oder es gibt keinen Gott, bin ich der Meinung oder hoffe ich jedenfalls, daß JEDER für Gute, wie für SCHLECHTE Taten belohnt, bzw bestraft wird, auf irgend ein Art und Weise. Das hat mich das Leben bisher gelehrt.
Was ist, wenn es diese Bundesrepublik in Deutschland gar nicht gibt? Ja, dann haben wir - lt. Sigmar Gabriel, 27.2.2010 - “gar keine Bundesregierung. Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen NGO. ” Und der Bundespräsident - ein Fan von “Feine Sahne Fischfilet…” Das Grundgesetz, ist das nun für die BRD oder mehr für ein Deutschland? Bei dieser Un-klarheit darf sich Karlsruhe in der Folge vorderdringlich mit Klima befassen. Und so geht es weiter durch alle Institutionen… Recht bekommen in diesem “Schein”-Rechtsstaat ist wohl ein Ding der Unmöglichkeit. Im Mittelalter hat das einfache Volk MISTGABELN benutzt.
@Robert Weihmann, “Jetzt sollen Kinder ab 12 selbst entscheiden dürfen. Das ist ein Dilemma.” Das ist kein Dilemma, sondern eine willkürliche Festlegung mit dem einem ganz klar erkennbaren Ziel, die strafrechtlich belangbar sein dürfte.
Ohne eine Negierung der bisher herrchenden Freiwilligkeit der Impfung hätte Merkel im Frühjahr niemals verkünden können, daß Impfung die Methode der Wahl sei, Corona zu besiegen. Klar, es bleibt auch noch die Frage, woher Merkel zu diesem Zeitpunkt überhaupt die Gewißheit haben konnte, daß es jemals einen Impfstoff geben würde. Va banque gespielt, wir sind ihr Einsatz ? Oder bestand ein Vorwissen hinsichtlich des später auftauchenden Impfstoffes. Woher? Doch alles eine Inszenierung? Doch kein Gotteswunder? Hier geht es jedoch darum, daß Merkels erstaunlich frühe Weichenstellung nur mit einer von ihr offenbar unterstellten Einwilligung des Großteils der Bevölkerung durchführbar war, auf die bis dato herrschende Freiwilligkeit von Impfungen zu verzichten. Oder eben, zunehmend Zwang ausüben zu müssen. Frau Merkel wird all dies in irgendeiner Weise bedacht haben.
Hört sich alles gut und überzeugend an. Aber… Was sollen zwei meiner Kinder denn nun machen? Bzw. soll ich zu deren Lasten durchziehen? “Drohungen” an Lehrer oder die Schulleitung. Das Impfangebot in der Schule läuft gut an. Beim Älteren sind sind sie zu zweit in der Klasse, die einen auf Widerporst machen. Bei der Jüngeren sind immerhin wohl noch sechs, die sich zweimal in der Woche melden dürfen, wenn die Lehrerin morgens fragt wer denn einen Test machen muss. In der Klasse vor allen. Fast das gleiche Spiel beim Sport. Soviel zur Freiwilligkeit. Ich habe die Beschreibung schon mal benutzt… Der lange Finger neben dem Ringfinger ist ganz weit und stramm nach oben gestreckt. In Richtung der Verantwortlichen in der Politik, den Experten, den Medien aber mindestens genauso in Richtung der Mitläufer unter den “Freunden” und Bekannten
Was hier beschrieben wird ist Jura 2 . Semester früher zumindest. Jeder ärztlicher Eingriff ist tatbestandlich eine Körperverletzung. Es ist nur dann nicht strafbar, weil nicht rechtswidig, wenn der Patient dem Eingriff zugestimmt hat. Diese Einwilligung ist aber nur dann wirksam, wenn sie frei von Willensmängeln war. Vorraussetzung dafür ist: Daß der Patient vorher hinreichend aufgeklärt wurde und er geistig in der Lage ist, die Folgen seiner Zustimmung zu übersehen. Noch Fragen zu einer Impfung mit einem notzugelassenem Impfstoff, dessen Langzeitfolgen unbekannt sind.
Ich kenne das Problem der Behandlung von Kindern gegen den Willen der Eltern bei jenen, die keines Falles mit Bluttransfusionen behandelt werden wollen. Im Extremfall läuft das über den Entzug des Sorgerechtes für die Behandlung. Zu Details Fragen sie Intensivmediziner. Ich wäre nicht völlig überrascht wenn die Große Koalition (alles außer AfD) für ihre Zwecke noch die Gesetzeslage ändert. Sollte Karlsruhe Bedingungen stellen hätte man auch eine 2/3 Mehrheit für Verfassungsänderungen. Die Gelegenheit ist leider günstig.
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