Redaktion / 24.08.2021 / 06:23 / Foto: Bildarchiv Pieterman / 95 / Seite ausdrucken

Impfen von Kindern an Schulen ohne die Einwilligung der Eltern?

Immer mehr Eltern geraten in Konflikte und Gewissensnöte, wenn es um die Impfung ihrer Kinder geht. Achgut.com veröffentlich hier deshalb eine Stellungnahme des Netzwerkes kritischer Richter und Staatsanwälte, die wohl ebenfalls zunehmend mit diesem Thema befasst sein werden:

Nach rund eineinhalb Jahren Corona-Pandemie und einer Vielzahl von politischen Maßnahmen, die gesellschaftlich wie auch juristisch kontrovers diskutiert wurden und werden, ist festzuhalten: kaum ein Thema bewegt die Menschen so sehr wie die Frage der Impfung von Kindern und Jugendlichen. Bei keinem anderen Thema wurde derart verbissen um die Deutungshoheit gerungen. Beinahe täglich erschienen Wissenschaftler, Politiker und Ärztevertreter in den Medien und propagierten Kinder und Schulen wahlweise als Treiber der Pandemie oder aber als unerheblich für das Infektionsgeschehen. Immer lauter wurden die Forderungen an die Ständige Impfkommission (STIKO) nach Hergabe einer Empfehlung. Bislang waren diese Empfehlungen sakrosankt; sie dienten stets als verlässliche Richtschnur.

Mit Beschluss vom 10.06.2021 kam die STIKO ihrer Aufgabe nach und veröffentlichte eine Aktualisierung ihrer Covid-19-Impfempfehlung. Sie befand, dass bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren eine Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer allgemein nicht empfohlen wird. Eine Empfehlung wurde lediglich ausgesprochen für Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen, bei denen mit einem schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung gerechnet werden müsse. 

Wer nun erwartete, dass sich die Diskussion um die Impfung von Kindern damit versachlichen würde, wurde schnell eines Besseren belehrt. Der politische Druck auf die STIKO hielt nicht nur an; er wurde zusehends größer. Und führte schließlich zu einem – bislang unveröffentlichten – weiteren Beschlussentwurf mit Datum vom 16.08.2021. Nach übereinstimmenden Presseberichten soll die STIKO nunmehr die Impfung aller Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren empfehlen – ungeachtet einer besonderen Gefährdung. 

Diese jüngste STIKO-Beschlusslage hat zu einem erneuten Wettlauf der Bundesländer geführt, in dem verschiedene Modelle der Impfaktionen für Kinder beraten werden – von besonderen Impftagen in Impfzentren bis hin zu mobilen Impfteams in den Schulen. Es wird sogar offen diskutiert, Kinder bei angenommener geistiger Reife auch ohne eine Einwilligung der Eltern zu impfen. Insbesondere die zuletzt genannte Variante ist Neuland, auch (straf-)rechtlich. Die sich dabei aufdrängenden Fragen sind zahlreich:

Darf ein Impfarzt bei Kenntnis möglicher Nebenwirkungen und ohne Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung der Eltern einem Kind eine Impfung verabreichen? Macht er sich gegebenenfalls strafbar?

Welche Voraussetzungen sind an die Rechtswirksamkeit einer kindlichen Einwilligung zu stellen?

Kann bei dem Vorfahren eines mobilen Impfbusses während der Unterrichtszeit und dem so entstehenden sozialen Druck überhaupt von einer wirksamen Einwilligung ausgegangen werden?

Welche Anforderungen sind an ein Aufklärungsgespräch zu stellen?

Und nicht zuletzt: Setzt sich gegebenenfalls auch ein Schulleiter rechtlichen Risiken aus, der sein Schulgelände für solche Impfaktionen zur Verfügung stellt? 

Mitglieder des Netzwerks KRiStA haben sich mit den drängendsten dieser Fragen auseinandergesetzt und raten davon ab, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der Eltern zu impfen. 

Eine ausführliche Stellungnahme zu den hier aufgeworfenen strafrechtlichen Fragen veröffentlicht das  Netzwerks KRiStA  hier auf seiner Homepage. Das Fazit lautet:

Es ist dringend davon abzuraten, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern zu impfen. Regelmäßig hätte dies nach der hier vertretenen Ansicht im günstigsten Fall eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Folge. Je nach dem Erkenntnisstand des Arztes (bzw. des Schulleiters) und den Folgen der Impfung kann sich die Strafbarkeit steigern auf vorsätzliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge, bzw. Beihilfe hierzu. Wir hoffen, mit dieser Erörterung einen Beitrag zur Vermeidung von Straftaten geleistet zu haben.

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Leserpost

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Dr Stefan Lehnhoff / 25.08.2021

Eine Minute vor Mitternacht: Die Impfung könnte eine sehr hohe Todesrate haben, besonders für Kinder impfende Ärzte.

Karla Kuhn / 24.08.2021

In Österreich nehmen immer mehr Eltern ihre Kinder aus dn Schulen, unterrichten sie selber oder lassen sie unterrichten.(sinngemäß im Wochenblick) Das sollten sich viele Eltern in D. ebenfalls überlegen. Was spricht dagegen wenn sich mehrer Eltern zusammenschließen, Lehrer “mieten” oder STUDENTEN und gemeinsam für die Kosten aufkommen oder einen e. V. gründen, der noch steuerbegünstigt ist.  Wenn ich noch schulpflichtige Kinder oder Enkel hätte, ich wäre SEHR kreativ. Gott sei Dank sind meine ALLE “unter Dach und Fach”  wenigsten eine Sorge weniger. WO bleiben egentlich die JUGENDÄMTER ??  Die müssten doch AUFSCHREIEN, bei einem EINGRIFF mit einer GEN THERAPIE !! für mich ist das KÖRPERVERLETZUNG !!  ALLE, die diese KINDERIMPFUNG, genauer GEN THERAPIE mit einem völlig UNSICHEREN mRNA “Impfstoff”  fordern und sogar drohen, daß UNGEIMPFTE KINDER nicht in die Schule dürfen, sie ALLE werden eines TAGES dafür bestraft werden von Gott !! Auch wenn ich nicht sehr gläubig bin und auf meiner Meinug beharre, daß keiner mit Recht sagen kann, es gibt Gott oder es gibt keinen Gott, bin ich der Meinung oder hoffe ich jedenfalls, daß JEDER für Gute, wie für SCHLECHTE Taten belohnt, bzw bestraft wird, auf irgend ein Art und Weise. Das hat mich das Leben bisher gelehrt.

Maria Dreiling / 24.08.2021

Was ist, wenn es diese Bundesrepublik in Deutschland gar nicht gibt? Ja, dann haben wir - lt. Sigmar Gabriel, 27.2.2010 - “gar keine Bundesregierung. Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen NGO. ” Und der Bundespräsident - ein Fan von “Feine Sahne Fischfilet…”        Das Grundgesetz,  ist das nun für die BRD oder mehr für ein Deutschland? Bei dieser Un-klarheit darf sich Karlsruhe in der Folge vorderdringlich mit Klima befassen. Und so geht es weiter durch alle Institutionen… Recht bekommen in diesem “Schein”-Rechtsstaat ist wohl ein Ding der Unmöglichkeit. Im Mittelalter hat das einfache Volk MISTGABELN benutzt.

Sigrid Leonhard / 24.08.2021

@Robert Weihmann, “Jetzt sollen Kinder ab 12 selbst entscheiden dürfen. Das ist ein Dilemma.” Das ist kein Dilemma, sondern eine willkürliche Festlegung mit dem einem ganz klar erkennbaren Ziel, die strafrechtlich belangbar sein dürfte.

E Ekat / 24.08.2021

Ohne eine Negierung der bisher herrchenden Freiwilligkeit der Impfung hätte Merkel im Frühjahr niemals verkünden können, daß Impfung die Methode der Wahl sei, Corona zu besiegen.  Klar, es bleibt auch noch die Frage, woher Merkel zu diesem Zeitpunkt überhaupt die Gewißheit haben konnte, daß es jemals einen Impfstoff geben würde. Va banque gespielt, wir sind ihr Einsatz ? Oder bestand ein Vorwissen hinsichtlich des später auftauchenden Impfstoffes. Woher? Doch alles eine Inszenierung? Doch kein Gotteswunder? Hier geht es jedoch darum, daß Merkels erstaunlich frühe Weichenstellung nur mit einer von ihr offenbar unterstellten Einwilligung des Großteils der Bevölkerung durchführbar war, auf die bis dato herrschende Freiwilligkeit von Impfungen zu verzichten. Oder eben, zunehmend Zwang ausüben zu müssen. Frau Merkel wird all dies in irgendeiner Weise bedacht haben.

Günter Thomsen / 24.08.2021

Hört sich alles gut und überzeugend an. Aber… Was sollen zwei meiner Kinder denn nun machen? Bzw. soll ich zu deren Lasten durchziehen? “Drohungen” an Lehrer oder die Schulleitung.              Das Impfangebot in der Schule läuft gut an. Beim Älteren sind sind sie zu zweit in der Klasse, die einen auf Widerporst machen. Bei der Jüngeren sind immerhin wohl noch sechs, die sich zweimal in der Woche melden dürfen, wenn die Lehrerin morgens fragt wer denn einen Test machen muss. In der Klasse vor allen. Fast das gleiche Spiel beim Sport. Soviel zur Freiwilligkeit. Ich habe die Beschreibung schon mal benutzt… Der lange Finger neben dem Ringfinger ist ganz weit und stramm nach oben gestreckt. In Richtung der Verantwortlichen in der Politik, den Experten, den Medien aber mindestens genauso in Richtung der Mitläufer unter den “Freunden” und Bekannten  

Winfried Jäger / 24.08.2021

Was hier beschrieben wird ist Jura 2 . Semester früher zumindest. Jeder ärztlicher Eingriff ist tatbestandlich eine Körperverletzung. Es ist nur dann nicht strafbar, weil nicht rechtswidig, wenn der Patient dem Eingriff zugestimmt hat. Diese Einwilligung ist aber nur dann wirksam, wenn sie frei von Willensmängeln war. Vorraussetzung dafür ist: Daß der Patient vorher hinreichend aufgeklärt wurde und er geistig in der Lage ist, die Folgen seiner Zustimmung zu übersehen. Noch Fragen zu einer Impfung mit einem notzugelassenem Impfstoff, dessen Langzeitfolgen unbekannt sind.

Klaus Keller / 24.08.2021

Ich kenne das Problem der Behandlung von Kindern gegen den Willen der Eltern bei jenen, die keines Falles mit Bluttransfusionen behandelt werden wollen. Im Extremfall läuft das über den Entzug des Sorgerechtes für die Behandlung. Zu Details Fragen sie Intensivmediziner. Ich wäre nicht völlig überrascht wenn die Große Koalition (alles außer AfD) für ihre Zwecke noch die Gesetzeslage ändert. Sollte Karlsruhe Bedingungen stellen hätte man auch eine 2/3 Mehrheit für Verfassungsänderungen. Die Gelegenheit ist leider günstig.

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