Die als Hassprediger kritisierten Muslime dürfen nach den Auflagen des Gerichts „nur solche Reden, Sprechchöre und Transparente zulassen, die den öffentlichen Frieden wahren“, wie es in der Mitteilung der Kammer heißt. „Die Aufstachelung zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen wird untersagt.“ Die Trennung der Teilnehmer nach Geschlechtern darf dem Beschluss zufolge „nicht zwangsweise durchgesetzt werden“. Und: „Die Menschenwürde anderer darf nicht dadurch verletzt werden, dass Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden.“
http://www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEFD4F2882ED5B3C15AC43E2/Doc~E4CB43020A56B4E78888D00E486D6F0BA~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Siehe auch:
Berüchtigte Islamisten sind in der Frankfurter Innenstadt bei einer Kundgebung aufgetreten. Die 1500 Zuhörer mussten sich nach Geschlecht aufteilen.
http://www.welt.de/politik/article13230892/Hassprediger-erklaeren-die-missverstandene-Religion.html