Während der Kläger vor dem Verfassungsgericht aufzeigte, dass die Bankenunion nationalen Institutionen das Aufsichtsrecht entzieht, eine verfassungswidrige Haftung mit sich bringt, illegale Steuern impliziert, die Finanzstabilität (staatlicher Auftrag) gefährdet und die Eigentumsgarantie der Verfassung bricht, kündigt Verfassungsgerichtspräsident Vosskuhle bereits an, lediglich Kompetenzfragen behandeln zu wollen, womit schon klar ist, was Karlsruhe sagen wird: Wir sind für den Schutz des deutschen Souveräns nicht zuständig, das macht der EuGH. Das lässt sich im Bericht der NZZ über einen denkwürdigen Prozesstag in Karlsruhe nachlesen.
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