Günter Keil, Gastautor / 10.03.2013 / 20:23 / 0 / Seite ausdrucken

Energiewende Light (Teil 2): Das Programm

Von Günter Keil

Daß die Merkelsche Energiewende in einem wirtschaftlichen Desaster enden wird, ist gewiß. Die Widersprüche des gesamten Vorhabens, die grundlegenden Fehler in Ansatz und Durchführung, das unvermeidliche Abrutschen in eine Planwirtschaft machen dieses Ende leider unausweichlich.  In dieser Situation über eine fiktive neue Wende nachzudenken, in der alle Fehler wieder per Gesetz rückgängig gemacht werden, ist angesichts der nach außen trotz zunehmender Bauchschmerzen von allen Parteien gezeigten unerschütterlichen Befürwortung der Energiewende verrückt.
Machen wir also einen Plan dazu.

Das Programm „Energiewende Light“
Teil 1:  Änderungen der bisherigen Energiepolitik
Anm.: Maßnahmen sind in Fettdruck hervorgehoben.
Strompreise
Trotz der berechtigten Kritik an der rasch steigenden EEG-Umlage im Strompreis ist die Hauptsünde der Energiepolitik älteren Datums: Seit Jahren belastet der Staat die Energie in einem immer weiter steigenden Umfang. Über die Folgen hat sich bisher keine der dafür   verantwortlichen Regierungen Gedanken gemacht. Die in die Kritik geratene, schnell ansteigende EEG-Umlage ist jedoch nur ein Teil dieser Abschöpfung von Bürger-Kaufkraft und Unternehmensgewinnen. Nach Schätzung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW entfällt ab 2013 allein 51 % des Strompreises auf Steuern, Abgaben und staatlich verordnete Umlagen (z.B. EEG-Umlage). Dies kostet die Verbraucher über 30 Milliarden jährlich – 7 Mrd. Euro mehr als im Vorjahr. Deshalb ist die dringendste Maßnahme die kräftige Senkung dieser Belastungen: Sie sind um 40% zu reduzieren.

Klimawandel
Die Begründung eines angeblich vom Menschen durch seine CO2-Emissionen verursachten Klimawandels und damit der angeblichen Notwendigkeit drastischer CO2-Einsparungen wird angesichts der bewiesenen Unbrauchbarkeit der bisherigen Klimamodelle, selbst den tatsächlichen Temperaturverlauf der Vergangenheit auch nur annähernd zu erklären sowie angesichts des seit 1998 festgestellten Ausbleibens eines globalen Temperaturanstiegs – im krassen Widerspruch zu den Modellprognosen - als widerlegte Theorie fallen gelassen. Damit entfällt das bisherige, wesentliche Argument für die Bevorzugung der sog. Erneuerbaren Energien. Alle direkt dazu dienenden Maßnahmen werden beendet – z.B. der Emissionshandel und technische Maßnahmen wie die Abtrennung und Einlagerung von CO2.  Die weitere Verringerung des Verbrauchs an fossilen Brennstoffen bleibt eine permanente Aufgabe – aber nicht zur Rettung der Welt vor einer nicht drohenden Katastrophe, sondern als schon immer vernünftige Maßnahme zur Senkung der Energiekosten.

Kernkraftwerke
Der rein parteitaktisch betriebene Ausstieg aus der Kernkraft wird rückgängig gemacht. Es wird daher keine weitere vorzeitige Abschaltung von Kernkraftwerken geben. Von den 8 stillgelegten Kernkraftwerken werden 4 wieder in Betrieb genommen;  die übrigen nach eventuell noch zweckmäßigen Modernisierungsmaßnahmen ihrer Sicherheitseinrichtungen. Damit wird die Zerstörung einer bedeutenden, sicheren und kostengünstigen Grundlasterzeugungs-Kapazität unterbunden.  Die Anfang 2011 beschlossenen Laufzeitverlängerungen werden wieder in Kraft gesetzt. Damit entfällt jede Notwendigkeit, Kraftwerksbetreiber zum Weiterbetrieb unrentabler Kohle- und Gaskraftwerke zu zwingen, wie es die Regierung plant.  Die Bundesregierung beginnt, die Entwicklung fortschrittlicher Reaktortechnologien der 4. Generation zu fördern und tritt der Internationalen Arbeitsgemeinschaft aller anderen Industrieländer, die dieses Ziel verfolgt, bei.

Das Stromnetz
Die Sicherheit und Stabilität der Stromversorgung muß durch erweiterte Eingriffsmöglichkeiten der Netzbetreiber gegen destabilisierende und gefährliche Stromeinspeisungen wieder sichergestellt werden.  Zunächst wird das Kernstück des EEG, die vorrangige Einspeisung der dort genannten sog. Erneuerbaren Stromerzeuger,  abgeschafft.  Auch die im EEG enthaltene Regelung, daß bei einer Ablehnung der Stromeinspeisung eine Entschädigung gezahlt werden muß, wird gestrichen. Die Netzbetreiber erhalten das Recht, bei einem die Netzstabilität beeinträchtigenden Überangebot an Strom die Einspeisung von Wind- und Solarstrom abzulehnen. Sie können das ebenfalls tun, wenn durch ein Überangebot an Strom ein Absinken des Börsenpreises unter die Rentabilitätsschwelle von Kohle- oder Gaskraftwerken sowie Pumpspeicherkraftwerken eintritt. Damit wird vermieden, daß durch die ungebremste, chaotisch fluktuierende Stromeinspeisung der „Erneuerbaren“ das Kerngerüst einer stabilen Stromversorgung beschädigt wird.  Eine zweite Voraussetzung ist die Stabilisierung und Vergleichmäßigung der Windstromeinspeisungen durch Stromspeicher (s.u.).  Entsprechendes gilt für Photovoltaikanlagen.  Damit wird dafür gesorgt, daß der EEG-Strom dann lieferbar ist,  wenn der Strom auch gebraucht wird – und nur dann werden die EEG-Vergütungen bezahlt.

Über einen eventuell noch nötigen Netzausbau kann erst entschieden werden, wenn die oben beschriebenen erweiterten Eingriffsmaßnahmen der Netzbetreiber ihre Wirkung erreicht haben, sich die abgeschalteten Grundlastkraftwerke sowie ausreichende Speicher für die schwankenden Einspeisungen im Netz befinden und das Stromversorgungssystem damit sicher und stabil geworden ist.
Dieser dann tatsächlich noch nötige Netzausbau und dessen Verwirklichung ist wiederum eine Voraussetzung für einen weiteren Zubau von Windkraftanlagen mit Speichern. Ein derartiger, behutsamer Netzausbau würde weder die Bürger auf die Barrikaden treiben, noch hohe Kosten verursachen.

Stromspeicher
Die Regierung hat bei ihrer massiven Förderung der Tageslicht- und Wetterabhängigen und daher für die Stromversorgung prinzipiell ungeeigneten Stromerzeugungstechniken Windkraft und Photovoltaik jahrelang ignoriert, daß von Anfang an – das heißt bereits seit Einführung des EEG - riesige Stromspeicher zum Ausgleich der systembedingten starken Schwankungen des eingespeisten Wind- und Solarstroms erforderlich gewesen wären, die es aber weder damals gab noch heute gibt. Die existierenden Pumpspeicherkraftwerke   reichen bei weitem nicht aus.  Damit war ein Ausgleich dieser Schwankungen von vornherein ausgeschlossen. Eine Möglichkeit für den Aufbau von Speichern, die endlich das System stabilisieren könnten, gibt es erst seit Kurzem (Lit.(3). Eine Verschärfung dieses Problems: Mehrere Kernkraftwerke, die eine hohe Regelungsfähigkeit ihrer Leistung bieten und zur Netzstabilisierung bestens geeignet sind, wurden seit 2011 abgeschaltet. Gas- und Kohlekraftwerke mußten für den Ausgleich der Schwankungen einspringen, was inzwischen ihre Wirtschaftlichkeit ruiniert. Außerdem steigen mit dieser ständig stark variierenden Betriebsweise Verschleiß und Reparaturanfälligkeit.  Die Stabilität des Netzes nimmt weiter ab, aber dennoch wird der auf Kosten der Verbraucher erfolgende Ausbau der unberechenbaren Wind- und Solarstromanlagen – nach wie vor ohne Absicherung durch Speicher - unvermindert fortgesetzt. Damit ist der Weg in die doppelte Katastrophe – die Versorgungssicherheits-Katastrophe und die Stromkostenkatastrophe – vorgezeichnet, wenn nicht sehr bald ein radikaler Kurswechsel erfolgt. Aus diesem Grunde ist bei der Behandlung der „volatilen“, d.h. unzuverlässigen Wind- und Solarstromerzeuger eine Änderung der Politik erforderlich. Die Entwicklung verbesserter Stromspeicher wird gefördert. Es werden jedoch keine Stromspeichertechniken mehr in ihrer Entwicklung gefördert, die einen Energieverlust des Gesamtsystems von mehr als 55% aufweisen. Die Wasserstofferzeugung mit Windstrom erfüllt diese Anforderung gerade noch;  die Wiederverstromung dieses Gases bedeutet eine Energievernichtung von 70 – 90% und ist damit förderungsunwürdig.

Zur Entwicklung großer Wärmespeicher s.u.

A.) Speicher für Windkraftanlagen
Generell gilt: Netzausbau vor Ausbau der Windkraft. Erst wenn das Stromnetz, an das neue Windkraftanlagen angeschlossen werden sollen, ausreichend dimensioniert ist, wird ein weiterer Zubau gestattet. Der Zubau von Windkraftanlagen wird zusätzlich von einem gleichzeitigen Zubau   ausreichender Stromspeicher abhängig gemacht.  Alternativ kann diese Verpflichtung auch durch die Auslands-Akquisition von Stromspeicher-Kapazitäten erfüllt werden. Als ausreichend wird ein Stromspeicher akzeptiert, wenn er die Maximalleistung einer Windkraftanlage 3 Stunden lang speichern kann.  Die Weigerung,  Windkraftanlagen wegen der hohen Kosten mit den erforderlichen Vor-Ort-Speichern auszurüsten würde das Ende ihres Zubaus zur Folge haben. 
Weil schon die große Zahl bereits existierender Windkraftanlagen eine permanente Gefährdung der Netzstabilität darstellt, müssen auch diese nachträglich mit ausreichenden Stromspeichern ausgerüstet werden. Dafür wird eine Übergangszeit eingeräumt, innerhalb derer die Netzbetreiber durch Abschaltungsmaßnahmen die Gefährdung der Netzstabilität durch Windkraftanlagen ohne Stromspeicher unterbinden müssen. Die Betreiber von Windkraftanlagen haben somit die Wahl, entweder ihre Anlagen mit Stromspeichern aufzurüsten, oder beträchtliche Stillstandzeiten hinzunehmen. Die Stromspeicher wären privat zu finanzieren, allerdings könnten das die Betreiber aus den in diesen Fällen nicht gekürzten Einspeisevergütungen bezahlen.

Seit es konkrete Vorschläge für geeignete Stromspeicher gibt, die ohne größere technisch-wirtschaftliche Risiken in großer Anzahl gebaut werden könnten, ist der beschriebene Weg frei geworden.  Anm.: Es handelt sich um oberirdische Druckluftspeicher nach den Vorschlägen von U. Dämgen, Fa. Boge Kompressoren, Bielefeld (Lit. 3)  Diese Lösung bedient sich bestehender Techniken, was eine relativ kurze Entwicklungszeit bedeuten würde. Sie ist teuer und wäre dennoch verglichen mit den Alternativen immer noch die kostengünstigste Möglichkeit. Selbstverständlich könnten die Anlagenbetreiber die Art der zu installierenden Speicher frei bestimmen.

B.) Speicher für Solarstromanlagen
Die oben beschriebene Verpflichtung, Windkraftanlagen mit Stromspeichern nachzurüsten, wird auch für existierende große Photovoltaik-Freilandanlagen eingeführt. Falls Einzelanlagen weiterhin zur Einspeisung des Stroms in das Netz verwendet werden, werden auch hierfür Stromspeicher vorgeschrieben. Für Einzelanlagen werden bereits Batteriespeicher angeboten, die vor allem den Zweck haben, den erzeugten Solarstrom selbst zu nutzen (Lit. 4). Dies stellt für die Betreiber die Möglichkeit entweder zu einer langsameren, kontrollierten Stromabgabe an das Netz oder den Selbstverbrauch ohne Netzstörung dar. Mit diesen Nachrüstungen von Stromspeichern für Wind- und Solarstromanlagen muß ein großes Versäumnis der Politik nachgeholt werden, um in der Stromversorgung wieder normale Verhältnisse herzustellen. Diese unverzichtbare Nachrüstung befördert die Stromerzeugungstechniken Windkraft und Photovoltaik auf ein Kostenniveau, das ihnen zukommt; das sie also tatsächlich von Anbeginn an aufwiesen.

Auf der Positivseite dieser Nachrüstung ist zu vermerken: Die Risiken für eine sichere Stromversorgung werden minimiert. Die gigantischen Planungen für einen Ausbau des Übertragungsnetzes und auch der Verteilnetze können ad acta gelegt werden – mit allen Vorteilen für die ansonsten betroffenen Bürger. Die Stromspeicher wären privat zu finanzieren, allerdings könnten das die Betreiber aus den in diesen Fällen nicht gekürzten Einspeisevergütungen bezahlen. Weiterhin würde es nicht mehr nötig sein, zahlreiche neue Gaskraftwerke sowie schneller regelbare Kohlekraftwerke für den Ausgleich der Windstrom- und Solarstrom-Schwankungen zu bauen – die bereits heute wegen ihrer Unwirtschaftlichkeit nur durch neue Subventionen überhaupt realisierbar wären. Mit diesen Maßnahmen würde auch von unseren Nachbarländern, die sich bereits gegen den Missbrauch ihrer Stromnetze durch deutschen Überschuß-Ökostrom zur Wehr setzen, ein Alptraum genommen.
Auf der Negativseite für die Betreiber dieser Stromerzeuger steht die Wahl zwischen der Errichtung der erforderlichen Stromspeicher auf eigene Kosten – bei allerdings dann nicht gekürzten Einspeisevergütungen - und einer zunehmend häufigen Abtrennung ihrer speicherlosen Anlagen vom Netz durch die Netzbetreiber bei gleichzeitig gekürzten Einspeisevergütungen.

Spitzenlastkraftwerke
Die Rentabilität von Spitzenlast-Kraftwerken (Gasturbinen, GuD-Kraftwerke) und Pumpspeicherkraftwerken wird durch ihre vorrangige Nutzung sichergestellt – und nicht durch neue Subventionen für die passive „Bereitstellung von Stromerzeugungskapazität“. Siehe dazu die obigen Ausführungen zum Thema „Netzstabilität“.

(Lit.3): Dr.-Ing. Ulrich Dämgen: „Neuer Entwicklungsansatz bei Druckluftspeichern“, BWK Bd. 65 (2013) Nr.1/2
(Lit.4): RWE: „Solarstromspeicher für Haushaltskunden“, BWK Bd. 65 (2013) Nr. 1/2 ;
    http://www.rwe-effizienz.com

Nächste Folge (3) : „Energiewende Light. Das Ende der großen Abzocke“.

 

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