Redaktion / 31.08.2023 / 13:00 / Foto: Wolter/oppenberg / 16 / Seite ausdrucken

Ein Plädoyer für die juristische Corona-Aufarbeitung

Der Anwalt Sebastian Lucenti hat die juristische Aufarbeitung der Coronazeit gefordert und schlägt vor, unter welchen Kriterien dies geschehen sollte.

Der Anwalt Sebastian Lucenti hat im Cicero die juristische Aufarbeitung der Coronazeit gefordert. Er betont, dass bereits „wenige Wochen nach dem ersten Lockdown im März 2020“ namhafte Wissenschaftler verschiedener Disziplinen Bedenken an den staatlichen Schutzmaßnahmen sowie der offiziell zugrunde gelegten Daten für die politischen Entscheidungen angemeldet hatten. Auch aus dem juristischen Wissenschaftsbetrieb habe es Kritik am Vorgehen der Regierung gegeben. Letztendlich wären jedoch „die Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI), des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), der Ständigen Impfkommission (STIKO) und eine kleine Auswahl von wissenschaftlichen Regierungsberatern“ federführend gewesen.

Für Lucenti ist es „wenig überraschend“, dass am 19. April 2023 die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufarbeitung der Corona-Politik durch eine überwältigende Mehrheit von 577 der insgesamt 736 Bundestagsmitglieder der Fraktionen abgelehnt wurde. Die Verantwortlichen hätten „die massivsten flächendeckenden Freiheitseinschränkungen der Bundesrepublik Deutschland über drei Jahre mit verheerenden multiplen Folgeschäden verursacht“. Mindestens ein Viertel des Bundestages müsste für einen Untersuchungsausschuss stimmen, damit ein solcher zustande kommt.

Der Rechtsanwalt attestiert außerdem „die psychosoziale Schädigung“ von Kindern und Jugendlichen durch Social Distancing, Masken- und Testpflicht sowie Einrichtungsschließungen, die durch die Entscheidungsträger billigend in Kauf genommen wurden. Die Presse habe darin versagt, diese „politisch motivierte Verhüllung von Ursachen und Wirkungen einer dreijährigen Staatskrise durch verfassungswidrige Normen und deren Vollziehung sowie einer dies überwiegend ignorierenden Rechtsprechung“ zu analysieren und damit den Zweck der Pressefreiheit aus Artikel 5 nicht erfüllt.

Außerdem dürfe nicht in Vergessenheit geraten, dass „fast alle Bundestagsfraktionen am 07.04.2022 dennoch beabsichtigten, ein Gesetz zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Covid-19 zu verabschieden. Noch alarmierender ist, dass die politischen Akteure unter Verletzung des Kernbereichs des Grundrechts auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung des Einzelnen offenbar bereit waren, wie der Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 03.12.2021 zeigt, von den zuvor ausgeloteten Möglichkeiten einer zwangsweisen Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht auch im Wege der Verwaltungsvollstreckung Gebrauch zu machen“.

Eine ergebnisoffene juristische Aufarbeitung der Coronazeit sollte laut Lucenti enthalten,

  • „zu welchen Zeitpunkten den jeweiligen politischen Entscheidungsträgern auf Bundes- und Landesebene sowie zuständigen Behörden (RKI, PEI etc.) welche Erkenntnisse in welcher Güte vorlagen,
     
  • mit welcher evidenzbasierten Methodik und Mitteln die fehlenden erforderlichen Daten und Erkenntnisse gewonnen werden sollten und
     
  • welche staatlichen Maßnahmen wann aus welchen Wissensständen welcher Güte abgeleitet wurden (tatsächlich ergriffene Maßnahmen) sowie
     
  • ob die staatliche Ist-Vorgehensweise gemessen an den vom BVerfG lange vor dem Jahre 2020 definierten Soll-Mindestanforderungen an ein „gutes Gesetz“ für Tatsachenfeststellungen für prognostische Einschätzungen genügt hat und sich der Gesetzgeber dem ihm im Einzelfall zuzubilligenden Einschätzungs- und Prognosespielraum gehalten hat und
     
  • ob und wann aus der ex-ante Sicht für die handelnden Personen welche wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügbar waren und welche objektiv möglichen, jedoch effizienteren und weniger schädigenden Maßnahmen hätten ergriffen werden können (Kontrollebene).“

Den ausführlichen zugrunde liegenden Text als PDF mit sämtlichen Fußnoten, Gesetzestexten und Links finden Sie hier.

 

Redaktioneller Hinweis:

Gunter Franks neues Enthüllungsbuch „Das Staatsverbrechen“

Dr. Gunter Frank erklärt in diesem Buch, das es in kurzer Zeit auf die Spiegel-Bestsellerliste (Sachbuch) geschafft hat, warum die Corona-Krise erst dann endet, wenn die Verantwortlichen vor Gericht stehen. Ein schockierender Krimi über systematisches Verbrechen, größenwahnsinnige Forscher, Regierungsversagen, Medizinkorruption, Psychoterror und Millionen unschuldige Opfer. Das Problem: Es ist die Realität.

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Foto: Wolter/Hoppenberg

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Sam Lowry / 31.08.2023

ES GAB NIE EINE TÖDLICHE PANDEMIE. DIE GESUNDHEIT STAND NIE IM VORDERGRUND. Es war alles von langer Hand geplant, siehe Event 201, World Health Summit 2018 (dort wurde der bis dato völlig unbekannte und erfolglose Ugur Sahin am rechten Rand nachträglich rausgeschnitten, warum wohl?), siehe Bhakdi, Wodarg, Köhnlein beim Interview mit RT deutsch. Es wurden vorsätzlich Tote erschaffen, und die Mainstream-Medien haben die Politiker noch vollumfänglich unterstützt. Es ist das größte Verbrechen an der Menschheit! ES IST ZUM K@TZEN… das @ ist kein A!

Wilfried Cremer / 31.08.2023

was gut ist, ist auch ohne den (sofort) sichtbaren Erfolg gut, viel Glück!

Harald Hotz / 31.08.2023

Warum sollten diese Leute eine Aufarbeitung wollen, deren Ergebnis, so sie korrekt durchgeführt würde, nur lauten könnte, daß die Entscheider auf ganzer Linie versagt haben, und mache sogar mit krimineller Energie gehandelt haben? Warum gibt es für Politiker keine Haftungsregeln? - Weil man diese Leute abwählen kann, was viele Bürger anscheinend garnicht wissen. Das Gericht über Politiker ist immer die Wahl. Man muß aufhören, taktisch zu wählen, immer nur das kleinere Übel im Auge, man muß Versager und Hochstapler ansatz- und gnadenlos ins politische Abseits befördern. Dann sollen es eben mal die ganz anderen probieren, und wenn die auch nichts taugen, werden auch sie wieder abgewählt! Das ist Demokratie. Eine ehrliche Aufarbeitung könnte es nur unter Führung einer Partei geben, die an den Enscheidungen nicht mitgewirkt hat. Aber dieses Land ist immer noch ein einziges Netz von Abhängigkeiten und Beziehungen, und in der Mitte sitzt immer noch die fette Spinne, die den sogenannten Oppositionsführer (hihi) Merz von Anfang an schon so eingesponnen hat, daß er sich kaum noch regen kann.

Christian Steinberger / 31.08.2023

Im Fazit fordert der Anwalt ein „gesetzliches Pflichtenheft mit Mindestqualitätsanforderungen für die politische Entscheidungsfindung“. In allen demokratischen Ländern gibt es längst ein solches Pflichtenheft. Es nennt sich „Verfassung“. Diese funktioniert jedoch nicht, wenn sie von smart-phonen Staatsgewalten wegen bloßer “Bilder aus Bergamo” vorsätzlich beiseite geräumt werden kann.  In Österreich gibt es einen (nun mit der coronakritischen FPÖ schlicht weiter amtierenden) Ministerpräsidenten („Landeshauptmann“), der am Beginn der Show Corona öffentlich als „besseren Schnupfen“ bezeichnete und von einem medial gepushten Staatsaufstand im Fall des Nichthandelns warnte. Und in der Folge ganze Gemeinden unter Quarantäne stellte und „Impfbusse“- vor Schulen vorfahren ließ. Der Mann ist im ursprünglichen Beruf Rechtsanwalt. Der amtierende Ö-Gesundheitsminister gab bei einer Veranstaltung zur UN SDG-Agenda unter Beisitz der amtierenden „Verfassungsministerin“ (einer ehemaligen Strafrichterin und politischen Ziehtochter obigen Landesvaters) folgendes unwidersprochen zum Besten: „Wir haben es in der Pandemie GESCHAFFT, weltweit in einer RADIKALITÄT zu agieren – auch hier in Österreich – mit Maßnahmen, die waren vollkommen unvorstellbar. Wir haben Sondersituationen geschaffen – auch gesetzliche –, weil wir Dinge außer Kraft gesetzt haben, Eingriffe in Freiheitsrechte vorgenommen haben, die waren enorm tiefgreifend. Und wir haben die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, das zu tun. Das heißt, wir haben mit einer unglaublichen Radikalität auf diese Krise reagiert, weil die Bedrohungslage so groß war: Weil Menschen gestorben sind. Weil wir die BILDER vor Augen gehabt haben von BERGAMO, wo die Särge mit Militärkonvois herausgefahren worden sind. Das hat sich eingebrannt. Und DESHALB war es möglich, diese Radikalität auch an den Tag zu legen. Die Frage ist: Wie viel Radikalität trauen wir uns in der Bekämpfung der KLIMAKRISE zu!“ Noch Fragen?

Heidi Falkenberg / 31.08.2023

Die herausgeklagten Protokolle des Expertenrates beweisen: Es lagen zu keiner Zeit evidenzbasierte Erkenntnisse vor, die die Notwendigkeit und den Sinn der Maßnahmen begründen könnten. Es wurde 2 Jahre lang politisch herumgeschwafelt. Eine ehrliche Aufarbeitung ist nicht gewollt, da man dann einpacken könnte. Das ist mein kurzes Fazit!

Frank Baumann / 31.08.2023

Haben Sie wirklich noch Hoffnung auf eine Aufarbeitung, Anerkennung der Schuld und entsprechende Sühne? In einem Land, in dem die absolute Mehrheit der Bevölkerung und praktisch alle verantwortlichen Entscheidungsträger eifrig mitgemacht haben? In einem Land, in dem alle Gewalten harmonisch gleichschwingen und die Justiz weisungsgebunden ist? In einem Land, in dem die absolute Mehrheit der Bevölkerung an der Wahrheit nicht interessiert ist und weiterhin blind vertraut? Nein, mittlerweile habe ich die Hoffnung aufgegeben. Im Gegenteil: Niemand hat vor hier etwas aufzuarbeiten. Das Lügen wird immer grotesker werden, immer bizarrer, um alles zu vertuschen und genauso weiter zu machen wie bisher. Diesen Artikel finden Sie heute auf der Faktenfinder Seite der Tagesschau: “Neue Preprint-Studie Corona wohl für Übersterblichkeit verantwortlich” - “Eine neue Preprint-Studie auf Grundlage von Krankenkassendaten kommt zu dem Schluss, dass die Übersterblichkeit in den Pandemie-Jahren hauptsächlich auf das Coronavirus zurückzuführen ist.” Die Bevölkerung gibt sich damit zufrieden und wie unsere “Volksvertreter” wirklich sind und was sie denken, konnte gestern auf „Tichys Einblick“ eindrucksvoll dank Barbara Domke dokumentiert werden.

Thomin Weller / 31.08.2023

Was kann ich für die Aufarbeitung unternehmen? Wo kann ich Unterschreiben?

Frank Box / 31.08.2023

Tun wir also mal Butter bei die Fische! - Will man die Verantwortlichen juristisch zur Verantwortung ziehen, muss man ermitteln, was sie zum Zeitpunkt ihrer (Fehl-)Entscheidungen hätten wissen KÖNNEN und MÜSSEN! ♦ FRAGE 1: Gab es eine Pandemie? - Im Frühjahr 2020 war da ein Interviev mit einem Bestatter. Der Journalist: “Sie müssen ja jetzt viel zu tun haben!” “Nein, ich habe nicht mehr zu tun als sonst, und die Kollegen auch nicht.” Woher er das wüsste? “Wir treffen uns ja an den Krematorien und unterhalten uns. Daher weiß ich das!” - Also schaute ich mir die monatlichen Todeszahlen an. Die wichen 2020 nicht wesentlich von denen der Vorjahre ab. Ergo: Es gab keine Pandemie und somit keinen Grund für einschneidende Maßnahmen! ♦ FRAGE 2: Waren die Tests brauchbar? - Diese Tests wurden entwickelt, für Menschen mit schweren Krankheitssymptomen, um in den Notaufnahmen einen Hinweis zu bekommen, um welchen Erregertyp es sich handelt. In den Beipackzetteln steht ausdrücklich drin: Sie können keine Infektion feststellen. Schon gar nicht bei Menschen, die keine Symptome zeigen. Ergo: Diese Tests haben keinerlei Aussagekraft! ♦ FRAGE 3: Sind Masken sinnvoll? - Alle Masken haben Löcher, damit man atmen kann. Diese Löcher habe eine gewisse Anzahl und eine gewisse Größe. Selbst, wenn so ein winziges Virus an einem kleinen Flüssigkeitströpfchen (Aerosol) haftet, passt es zigfach durch jedes dieser Löcher! Ergo: Die Masken sind für diesen Zweck nutzlos! ♦ FAZIT: Diese Dinge konnten ALLE Verantortlichen wissen, wenn sie sich 2020 aus allgemein zugänglichen Quellen informiert hätten. Da sie das pflichtwidrig nicht taten, haben sie grob fahrlässig gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen und können rechtlich zur Verantwortung gezogen werden!

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