Ihr Artikel geht davon aus, dass D und die anderen westeuropäischen Länder erhaltenswert seien. Nach geistig normalen Maßstäben ist das richtig. Die starke Fraktion “für die Willkommenskultur”, “für Minderheiten und Randgruppen,” “für das Recht der Muslime, in ihren eigenen Vierteln (ehemals deutscher Städte, versteht sich) ihre eigenen Rechte umzusetzen” sowie “für Menschenrechte auch der Kriminellen”, nicht jedoch ihrer Opfer, lehnt genau diese Vorstellung klar ab. Für das Gros der herrschenden Ideologen ist ein Verfassungsstaat vollkommen unverständlich. “Der Staat” hat Alimente an die ganze Menschheit auszuteilen (wie das gehen soll, ist seins Sache) und die Leute mit der richtigen Gesinnung in einträglichen Positionen der fast ausschließlich linken Multimilliarden-Polit-Industrie unterzubringen. Die teils direkte, teils indirekte Ausplünderung und Entrechtung der indigenen Bevölkerung gilt als gerecht und angemessen, weil diese Bevölkerung “rassisch” inkorrekt ist und nach den erleuchteten Begriffen der “Demokratie”-Industrie, z.B. der regierungsnahen Stasi-Stiftung, fast vollständig aus ” Nazis” besteht. Alles, was D am strukturellen Leben erhalten könnte, ist schlecht und feige, alles, was verfassungs- und allgemeiner rechtsstaatliche Strukturen einstampft, ist gut und zivilcouragiert. Am deutlichsten äußern sich da die Antideutschen, denen immerhin die grüne Chefideologin C. Roth angehört. Aber auch, wenn man den antideutschen danse macabre als Randerscheinung auffasst, ist er sehr eng mit einem weniger bewussten Hass und Zerstörungswillen gegen D und das ganze Abendland verwandt. Auch der grundsätzliche Antiamerikanismus und sogar die grundsätzliche Ablehnung Russlands gehören in diesen Kontext. Ihre Argumente sind gut, aber wie wollen Sie gegen dumpfe Ressentimentsin dumpfen Köpfen ankommen?
Merkels Politik wird von einer (wie Victor Orban es ausdrückt:) “antipopulistischen Volksfront” (von ganz links bis zur CDU) gestützt, die dem Globalismus nachhängt, der typisch deutsch und in den letzten 108 Jahren stets gescheitert ist. Die Trümmer dieser “Politik” werden andere, die Spätergeborenen wegräumen müssen. Es bleibt nur zu hoffen, daß dies nicht mit Mord und Totschlag einhergehen wird.
Zusammengefasst im populistischsten (oder propagandistischten? ) Satz der letzten Jahrhunderte, der auch glauben macht juristisch rechtliche Betrachtung sei in Gänze überflüssig: “Wir(!) schaffen das!”
Kurze Ergänzung zur einseitigen Willenserklärung mit Übereignungszwang: Sie findet Tag für Tag u.a. beim Straßenraub statt. Ein Merkmal des im Kern (sozial-) anarchischen Merkel-Staates ist die, seitdem alle Welt in Deutschland die Land- und Eigentumsnahme betreiben darf, exponentiale Steigerung schwerer Gewaltdelikte. Immer mehr Frauen übereignen dabei sogar ihr Leben.
Jeder Student der Juristerei und der BWL lernt es als erstes: Geschäfte kommen nur durch Willenserklärung und Übereignung der Sache/Leistung/Nutzungsrechte der Vertragsparteien (Kontrahenten) rechtsgültig zustande. Die Übereignung kann rechtlich erzwungen werden. Voraussetzung stets: es sind mindestens zwei, die einen Vertrag (Kontrakt) miteinander schließen. Käufer und Verkäufer. Nachfrager und Anbieter. Das ist trivial. Verträge durch bloße und einseitige Willenserklärungen kommen nicht zustande, sind keine. Dieses unverzichtbare Grundprinzip aller Geschäftstätigkeit und allen Wirtschaftens hat der Merkel-Staat nicht nur in der Migrationspolitik (in der geplanten EU-Schulden- und Haftungsvergemeinschaftung tut er es auch) aufgehoben und für Hunderttausende, die sein Staatsgebiet illegal betreten, durch ein wahres Schlaraffia ersetzt: Es genügt eine einseitige Willenserklärung (‚ich will Asyl/Vollschutz‘), um sich auf Jahre, ggf. lebenslänglich, ein von Dritten zu finanzierendes vollalimentiertes Leben für sich und seine Nächsten zu sichern. Erzwingbar zu sichern. Das ist Merkel-Staat, Merkel-Politik, Merkel-System, Merkel-Humanum, Merkel-‘Recht’. In dieser Merkel-Welt wird der wertschöpfende Bürger gezwungen, einen erheblichen Teil seiner Wertschöpfung ohne jede Gegenleistung zu verschenken. Ein im Kern freiwillig Ethisches (das Schenken) wird zur erzwingbaren Rechtspflicht des Staatsrechts gemacht; ein durch einseitige Erklärung des Schenkungsforderers, aus welcher Fremde er auch komme, begründbarer Verschenkungszwang als Staatszweck gesetzt – perverser geht es nicht. Zu dieser Perversion paßt es, daß viele hochmoralische Bürgen der illegalen Einwanderung, nachdem die ersten Zahlungsaufforderungen in ihr Haus flattern, diese nun, unterstützt natürlich vom rot-grünen Paradiesmacher-Gesindel, auf die Gemeinschaft der Steuerzahler abwälzen wollen. - Dies alles, die rechtlich erzwingbare einseitige Willenserklärung zu Lasten Dritter, kann nur ein böses Ende haben.
Die Diskussion um den sogenannten “Vorrang des Europarechts” gibt es schon einige Zeit. Bisher allerdings hatten es deutsche Gerichte, Behörden und verantwortungsvolle Politiker sorgsam vermieden, dieses Postulat zu bestätigen. So hat etwa das Bundesverfassungsgericht nicht etwa erklärt, über Akte der EU nicht richten zu können, sondern lediglich einen Ausübungsverzicht erklärt, solange die EU einen dem Grundgesetz im Wesentlichen gleichzuachtenden Grundrechtsschutz gewährleistet (Solange-II-Beschluss). Auch sonst wurde überwiegend nur von “Anwendungsvorrang” gesprochen, nicht jedoch von einer Höherrangigkeit gegenüber nationalem Recht. Das sind feine Unterscheidungen, die dazu dienten, einerseits nicht ohne Not die EU zu sprengen aber andererseits im Konfliktfalle nach wie vor am Grundgesetz ausgerichtet zu bleiben. Gerade letzteres ist rechtlich zwingend. Nun hört man die Kanzlerin unverhohlen über den Vorrang des Europarechts sprechen (ich glaube, es war in einem “Sommerinterview”), als sei dies die selbstverständlichste Sache der Welt und als könne es a) keine Konflikte mit dem Grundgesetz geben und b) als sei, falls doch Konflikte auftreten sollten, das Grundgesetz dann eben Makulatur. Eine - wie der Artikel richtig sagt - “kalte” (sprich außerhalb der für Grundgesetzänderungen oder -ersetzungen vorgesehenen Mechanismen erfolgende) Degradierung des Grundgesetzes zu nachrangigem Recht ist aber unzulässig und undemokratisch. Warum tut sie sowas?
Vollkommen richtig, Herr Held. Man versucht über den Umweg EU nationales Recht rechtswidrig auszuhebeln, um die Nationalstaaten innerhalb der EU zu zerstören. Um die betroffenen Völker vom legitimen Widerstand über demokratische Prozesse abzuhalten, wird nicht nur der demokratische Diskurs massiv behindert, es werden zeitgleich die Völker innerhalb der EU ausgedünnt, um die Mehrheitsverhältnisse auf ewig zu den eigenen Gunsten zu verändern. Bringen wir es auf den Punkt: Was sich hier abspielt ist ein organisierter Staatsstreich gegen jede souveräne Nation innerhalb der EU. Ein Akt des Krieges, gegen den der Widerstand nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich zwingend geboten ist. Die Frage ist nicht mehr, ob GG Artikel 20 (4) in Kraft ist. Die einzige Frage, die sich jetzt nur noch stellt, ist die, nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Ich trage zwar nicht täglich das Grundgesetz unter dem Arm, wie der unvergessene Hermann Höcherl (CSU) einmal raunte, aber mir ist nicht erinnerlich, dass ein Artikel im GG normiert, wie Grenzen zu schützen sind. Die, die sich auf das GG berufen, wo Diesbezügliches eben nicht Gegenstand eines Artikels wurde, liegen insoweit richtig. Wenn sich Herr Grell darüberhinaus auf eine Verfassung beruft, so darf ich darauf hinweisen, das GG ist unsere Verfassung. Eine andere gibt es nicht. Auch wenn ich mich wiederhole, die „Völkerwanderung“ aus Afrika ist, wenn überhaupt, nur im Rahmen einer europäischen Initiative einigermaßen, wenn überhaupt, zu strukturieren. Aufzuhalten ist sie unter dem Aspekt der Humanität, der ich mich, der abendländischen Kultur verpflichtet fühle, insbesondere auch eines Philosophen aus Königsberg, wohl kaum noch. Im Gegenteil, die Immigration weltweit, hat erst begonnen.☝️
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