Wolfgang Meins / 24.08.2020 / 06:26 / Foto: Pixabay / 95 / Seite ausdrucken

Staatsanwältin wirft Stöckchen – Medien apportieren brav

Am Abend des 18. August machte der abgelehnte, mittlerweile geduldete Asylbewerber – nach eigenen Angaben aus Bagdad stammend –, der 30-jährige Sarmad A. auf der Berliner Stadtautobahn mit seinem Auto Jagd auf Motorradfahrer. Die traurige Bilanz: Sechs teils lebensgefährlich Verletzte. 

Der Täter ist in strafrechtlicher Hinsicht kein unbeschriebenes Blatt. Im Februar dieses Jahres musste er sich vor Gericht verantworten, weil er 2018 in einem Flüchtlingsheim randaliert und Vollstreckungsbeamte attackiert hatte. Der psychiatrische Gutachter, so die Berliner Morgenpost, habe damals allerdings keine „dauerhafte“ psychische Erkrankung, sondern eine „drogeninduzierte Psychose“ und zudem „Schuldunfähigkeit“ festgestellt.   

Aufgrund des an andere islamistische Terrorakte gemahnenden Tathergangs, einschlägigen Likes und Postings des Täters, Kontakten zu einem islamistischen Gefährder und Allahu Akbar Rufen sowie einem Gebet am Ende des furchtbaren Geschehens drängte sich sofort der Verdacht auf einen erneuten islamistischen Terrorakt auf. Für die neue Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers – auch in diesem Job wie schon vorher als Polizeipräsidentin ohne einschlägige berufliche Erfahrung – war rasch klar, dass Sarmad A. unter einem „bizarren, religiösen Wahn“ leide, der womöglich auch seine Schuldunfähigkeit begründe. 

Islamistischer Terrorakt oder nicht?

Das jedenfalls habe eine psychiatrische Gutachterin festgestellt. Dementsprechend sei der Täter bereits seit dem Abend des 19. August in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Das ging für die ansonsten in der Berliner Verwaltung herrschenden Verhältnisse doch ungewöhnlich rasch. Aber vielleicht liegt das ja überwiegend daran, dass nach etlichen grün-linken Personalumsetzungen in den Berliner Sicherheitsbehörden – wo jetzt „ziemlich gute Leute“ tätig seien – bei bestimmten Problemen unter den Entscheidungsträgern nun stilles Einvernehmen herrscht und zeitraubende Diskussionen nicht mehr erforderlich sind.  

Liest man sich durch die anschließende Berichterstattung in der Presse, weht einen oft die Erleichterung der Schreiber förmlich an. Für die Berliner Morgenpost, zum Beispiel, sprach plötzlich überhaupt nichts mehr für einen islamistischen Terrorakt. Fehlte doch, etwa im Gegensatz zum Anschlag auf das World Trade Center, die Vorbereitung „von langer Hand“, darüber hinaus auch ein „strategisches Ziel“. Naheliegende Gemeinsamkeiten mit verschiedenen islamistischen Terrorakten während der letzten Jahre, bei denen ein Auto als Waffe benutzt wurde, werden dagegen geflissentlich ignoriert.

Auch die generalstaatsanwaltliche Kernbotschaft eines religiösen, bizarren Wahns beim Täter stößt auf bereitwilligste Akzeptanz der Medien. Kritische Anmerkungen oder auch nur Fragen dazu gibt es keine. Um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich kann auch ein fanatisierter Islamist noch – sozusagen on top – einen religiösen Wahn entwickeln. Sei es im Sinne eines Größenwahns, etwa, wenn der Betroffenen sich selbst für Gott oder als in einer ganz besonderen Beziehung zu Gott stehend hält. Oder sei es im Sinne eines Schuldwahns mit der unverrückbaren Überzeugung, gegen Gott oder seine Gebote verstoßen zu haben und deshalb eine bestimmte Art von Buße absolvieren zu müssen.

Je blühender oder bizarrer, also zerfahrener oder abwegiger ein solcher Wahn ist, desto eher kann er als solcher diagnostiziert werden. Ansonsten, vor allem, wenn weitere psychische Auffälligkeiten fehlen, wird es schwierig. Ähnlich wie bei einem von feindlichen Geheimdiensten gesuchten Spion, der gleichzeitig unter einem Verfolgungswahn leidet.  

Eine etwas dürre Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft

Die folgenden Bedenken mögen ja vielleicht einen gewissen verschwörungsaffinen touch haben. Aber gerade den obersten Etagen der Berliner Sicherheitsbehörden ist mittlerweile doch wohl einiges zuzutrauen. So auch eine überwiegend unausgesprochene, gleichwohl eindeutige Direktive, bei dem Verdacht auf Terrorakte islamistischen Ursprungs die Täter lieber einmal zu viel als einmal zu wenig auf die Psychoschiene zu setzen. 

Um Bedenken dieser Art zu zerstreuen, hätte die Generalstaatsanwaltschaft schon eine in psychiatrischer Hinsicht etwas gehaltvollere Stellungnahme absetzen müssen. Vor allem vermisse ich Aussagen dazu, welche Ideen den Wahn des Täters dominierten und ob diese Ideen in irgendeiner Beziehung zur Tat standen. Eine genauere Information wäre auch deshalb erforderlich gewesen, weil bei einer Untersuchung noch am Abend der Tat, durch eine in psychiatrischer Hinsicht sicherlich nicht gänzlich unerfahrene Polizeiärztin, der Täter „klar“ gewirkt habe. Erst am folgenden Tag habe dann eine Psychiaterin den bizarren religiösen Wahn festgestellt. 

Es mutet schon grotesk an: Aus dem umfangreichen „Manifest“ des Attentäters von Hanau trieft der reine Wahnsinn aus nahezu jeder Seite. Dennoch konnte sich die Erzählung einer rassistisch motivierten Tat nahezu unangefochten durchsetzen und halten. Im Falle des Samrad A., bei dem weiterhin Etliches für einen islamistischen Terrorakt spricht, reicht eine schüttere Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft, um die Diskussion nach dem Motiv in den Medien schlagartig zu beenden. 

 

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins ist Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie, Geriater und apl. Professor für Psychiatrie. In den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im sozial- und zivilrechtlichen Bereich.

Foto: Pixabay

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Volker Voegele / 24.08.2020

„Auch die generalstaatsanwaltliche Kernbotschaft eines religiösen, bizarren Wahns beim Täter stößt auf bereitwilligste Akzeptanz der Medien“. Zweifelsohne ist der Islam vollständig charakterisiert durch bizarre und hoch-kriminelle Wahnvorstellungen, denen die davon überzeugten Mohammedaner ohne zu zögern folgen. Dass die Berliner Staatsanwältin, psychiatrische Gutachter und mit ihnen die Mainstream-Medien daraus eine Schuldunfähigkeit des Täters Sarmad A. ableiten, ist in etwa so. als wären beispielsweise die Täter der Nazizeit eigentlich Fälle für die Psychiatrie und nicht für die Gerichte gewesen, da auch der Nationalsozialismus bizarr und hoch-kriminell wahnhaft war. In der erwähnten „schütteren Mitteilung der Staatsanwaltschaft“ vermischen sich Unterwerfung und Komplizenschaft mit den ideologisch bzw. religiös Wahnsinnigen. Die Tat war eindeutig ein Terroranschlag und wer das offiziell vertuscht, agiert kriminell.

Dr. Jürgen Kunze / 24.08.2020

Staatsanwälte sind nicht unbedingt die hellsten Köpfe. Der Zusatz “General” verbessert diesen Umstand nicht unbedingt. Wir hatten auch einen Generalstab, der Deutschland in den Abgrund trieb. Auch in anderen Berufsgruppen nützen Wortzusätze oder Zusatzbezeichnungen nicht viel. Ich schließe meinen Berufsstand hiermit ausdrücklich ein! Wer in der Masse so vor sich “hindoktort”, fällt im allgemeinen nicht auf. Wenn dann aber eine Position erreicht wird, die öffentlichkeitswirksam ist, wird der Zustand der Person offenbar (oder die Zwänge, unter denen sie handelt). - Eine einzelne Person kann wenige töten oder viele, je nach dem welche “Vernichtungsknöpfe” ihr zur Verfügung stehen. Man denke an den einen Todes-Pfleger” in einem Krankenhaus, der unzählige Patienten vor dem weiteren ärztlichen Zugriff bewahrte. Er war höchstwahrscheinlich “effizienter” als die RAF und der NSU zusammen genommen. Eigentlich haben wir schon selber genügend Verrückte, wir hätten keine zusätzliche Zuwanderung von solchen “Fachkräften” benötigt.

Sabine Lotus / 24.08.2020

H@rr Mora, diese Meldung sollte man noch um das nicht ganz unwesentliche Detail ergänzen, daß einer der Fahrer auch noch auf die Ersthelfer für das Kind losgegangen ist, so daß Wiederbelebungsmaßnahmen unmöglich gemacht wurden. Heute schon das Zusammenleben neu ausgehandelt?

Max Biber / 24.08.2020

@ Ilona Grimm: Vielen Dank für die Klarstellung, die mir etwas Zeit des Recherchierens spart.

Dr. med. Markus Hahn / 24.08.2020

“Bizarrer, religiöser” Wahn ist doch vollumfänglich zutreffend.

Wilfried Cremer / 24.08.2020

Die Diagnose Wahn kommt aber auch heraus, wenn der Islam als Riesenwahn (think big) betrachtet wird. In banger Ahnung dessen werden Gegenwahn-Modelle hochgezogen.

Walter Neumann / 24.08.2020

Genauso isses. Aber im großen vaterländischen Kampf gar Krieg gegen Rechts sind islamistische Täter oder Messerstecher eher störende geisteskranke Randfiguren und nicht schuldfähig. Hanau und sein “Rechtsterrorist” dominieren ja immer noch Medien. Es gibt halt Unterschiede. Auch beim Strache-Ibiza Video macht es ja einen Unterschied, ob Strache was Böses sagt oder was Vernünftiges. Letzeres lassen unsere Qualitätsmedien einfach weg, wenn es nicht ins Kampfkonzept gegen Rechts passt,

Klaus Klinner / 24.08.2020

Ähnlich dünn, wie die deutsch-medialen Auslassungen zu dem schändlichen Angriff auf den Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde in Graz, Elie Rosen. Während die Austria-Presse unisono berichtet, dass es sich um einen 31jährigen Syrer handelt, der vor 6 Jahren nach Austria gekommen ist, muss sich unsere Presse wahrscheinlich erst noch eine psychiatrische Diagnose ausdenken und hüllt sich bisher in Nicht-Wissen. Beschämend.

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