Neue Festlegungen und Regeln soll es geben, aber wo gar kein Mindestlohn gilt, muss offenbar auch keiner eingeführt werden.
Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten haben sich auf einheitliche Standards für Mindestlöhne in der Europäischen Union geeinigt, meldet handelsblatt.com. Es gebe eine Empfehlung an die Mitgliedsstaaten, dass Mindestlöhne „dann fair und gerecht“ seien, wenn sie 60 Prozent des Medianeinkommens und 50 Prozent des Durchschnittseinkommens abbilden, habe der an den Verhandlungen beteiligte CDU-Europaabgeordnete Dennis Radtke heute früh in Straßburg erklärt, berichtet orf.at.
Zudem sehe das Gesetzesvorhaben vor, dass EU-Länder Aktionspläne festlegen müssten, um die Tarifbindung zu steigern, wenn deren Quote unter 80 Prozent liege, habe der Abgeordnete am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur bestätigt.
Vertreter der EU-Staaten hätten mitgeteilt, dass gesetzliche Mindestlöhne künftig mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden sollten. Eine Ausnahme gebe es für Länder, die einen automatischen Indexierungsmechanismus anwenden würden. Hier gelte eine Frist von vier Jahren. Beide Seiten müssten den Kompromiss noch formell bestätigen. Dann hätten die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen.
Die Europäische Kommission habe die Einigung begrüßt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die neue Richtlinie die Mitgliedsstaaten nicht verpflichte, gesetzliche Mindestlöhne einzuführen. Sie lege auch kein gemeinsames Mindestlohnniveau in der EU fest.