In Somalia gab es Tote bei einem islamistischen Anschlag, der Iran wirft Israel die Tötung eines iranischen Atom- und Raketen-Experten vor, aus Tigray gab es einen erneuten Raketenangriff auf Eritrea, in Weißrussland stellt Machthaber Lukaschenko eine neue Verfassung in Aussicht, nur gut die Hälfte der Deutschen wollen sich mit einem kaum getesteten Impfstoff impfen lassen und ein Bischof wünscht sich einen Corona-Gedenktag.
Bei einem Selbstmordanschlag in der somalischen Hauptstadt Mogadischu sind mindestens sieben Menschen getötet worden, meldet orf.at. Zehn weitere Personen seien bei dem Angriff auf ein beliebtes Restaurant verletzt worden, habe es von der Polizei gestern geheißen. Noch habe sich niemand zu dem Attentat bekannt, die Polizei vermute aber die sunnitisch-islamistische Terrorgruppe al-Schabab hinter dem Angriff. Al-Shabaab kämpfe seit Jahren in dem Land am Horn von Afrika um die Vorherrschaft. Die Terrorgruppe kontrolliere weite Teile des Südens und des Zentrums und verübe immer wieder Anschläge auf Zivilisten und Sicherheitskräfte.
Im Iran ist der von einigen Staaten als Kopf des Atomprogramm eingestufte Mohsen Fachrisadeh bei einem Anschlag getötet worden, meldet n-tv.de. Nach dem Attentat halte die Regierung in Teheran nun Israel für schuldig. Es gebe "schwerwiegende Hinweise" dafür, dass Israel für die Tötung von Mohsen Fachrisadeh verantwortlich sei, heiße es in einem Schreiben des iranischen UN-Botschafters Madschid Tacht Rawanchi an UN-Generalsekretär Antonio Guterres. Darin habe er zugleich die USA und Israel vor "Abenteueraktionen" in der verbleibenden Amtszeit des scheidenden US-Präsidenten Donald Trump gewarnt. Der Iran werde "alle notwendigen Maßnahmen" zu seiner Verteidigung ergreifen, habe Rawanchi erklärt.
Fachrisadeh sei staatlichen iranischen Medien zufolge nach einem Angriff auf sein Auto seinen Verletzungen erlegen. Bei westlichen Staaten und in Israel sowie bei im Exil lebenden iranischen Oppositionellen galt der Wissenschaftler als Architekt eines verdeckten Atomwaffenprogramms, das nach Darstellung der Regierung in Teheran 2003 eingestellt worden sei. Die USA und Israel dagegen gingen davon aus, dass der Iran das Programm fortgesetzt habe.
Unterdessen habe der frühere CIA-Chef John Brennan das tödliche Attentat auf den prominenten iranischen Atomforscher Mohsen Fachrisadeh scharf verurteilt. "Ich weiß nicht, ob eine ausländische Regierung die Ermordung Fachrisadehs angeordnet oder ausgeführt hat", habe Brennan mit Blick auf die Vorwürfe der iranischen Regierung geschrieben. "Ein solcher Akt von staatlich gefördertem Terrorismus wäre eine eklatante Verletzung des Völkerrechts und würde weitere Regierungen dazu ermutigen, tödliche Attacken gegen ausländische Regierungsbeamte auszuführen." Fachrisadeh sei nicht auf Terrorlisten geführt worden oder Mitglied der Terrormiliz Al-Kaida oder der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gewesen, habe Brennan betont. Wer auf solchen Listen geführt werde, wäre ein legitimes Ziel tödlicher Anschläge.
Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen ist Eritrea Ziel eines Raketenangriffs aus der benachbarten äthiopischen Unruheregion Tigray geworden, meldet orf.at. Wie die Nachrichtenagentur AFP von mehreren Diplomaten erfuhr, sei gestern mindestens eine Rakete aus Tigray in der Nähe der eritreischen Hauptstadt Asmara eingeschlagen. Internationale Regierungen und Experten würden befürchten, dass sich der Konflikt zwischen der äthiopischen Armee und der Regionalregierung von Tigray auch auf die Nachbarländer ausweite. Über Verletzte oder Schäden sei nichts bekannt geworden. Ein anderer Diplomat habe Berichte zitiert, wonach eine weitere Rakete ein Viertel von Asmara getroffen habe. Eine Bestätigung dafür habe es aber zunächst nicht gegeben. Die in Tigray herrschende TPLF werfe der Regierung in Addis Abeba vor, in dem Konflikt auch eritreische Kämpfer anzuwerben, was die Regierung in Asmara zurückweise.
Nach einem Besuch des russischen Außenministers Sergej Lawrow in Weißrussland hat Präsident Alexander Lukaschenko die Pläne für eine neue Verfassung bekräftigt und auch seinen Abschied in Aussicht gestellt, meldet kleinezeitung.at. "Mit der neuen Verfassung werde ich schon nicht mehr als Präsident arbeiten", habe Lukaschenko am Freitag der Staatsagentur Belta zufolge in Minsk erklärt. Er habe jedoch offen gelassen, wann das sein werde. Lawrow hatte am Donnerstag in Minsk darauf gedrungen, die Reformen anzugehen.
Lukaschenko habe nun zugesichert, dass die neue Verfassung die bisher fast unbegrenzten Vollmachten des Präsidenten einschränken werde. Gestärkt würden sollen dafür die Rollen des Parlaments und der Regierung. Kritisch habe er sich zur Gründung neuer Parteien und zu einer Parlamentswahl nach Parteilisten geäußert. Das führe nur zur Bildung von Interessensgruppen und zu einer Spaltung der Gesellschaft. Der 66-Jährige gilt als "letzter Diktator" Europas. An diesem Sonntag seien in Minsk und anderen Städten wieder Aktionen gegen Lukaschenko geplant.
An der Grenze zu Polen in Frankfurt (Oder) werden heute zahlreiche Gegner der Corona-Einschränkungen bei einer Demonstration erwartet, meldet sueddeutsche.de. Unter dem Motto "Wir setzen gemeinsam ein Zeichen für Frieden und Freiheit" plane die Initiative "Querdenken" eine Kundgebung mit Gegnern von Corona-Zwangsmaßnahmen aus Deutschland und Polen. Nach Angaben der Polizei seien 1500 Teilnehmer angemeldet. Sie wollen am Platz unterhalb der Oderbrücke protestieren. Als Redner sei der "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg aus Stuttgart angekündigt.
Bisher seien laut Polizei zwei Gegendemonstrationen angemeldet, darunter eine unter dem Motto "Maskenball statt Corona-Leugner" mit bis zu 150 Teilnehmern.
Mitten in der zweiten Welle der Corona-Pandemie muss sich das Robert-Koch-Institut mit einem möglichen Interessenkonflikt in den eigenen Reihen auseinandersetzen, meldet welt.de. Ein Fachgebietsleiter des Instituts sei auch Gesellschafter einer Firma, die Corona-Tests, also die sogenannten PCR-Tests, mit entwickelt habe. Da es zu den Aufgaben des RKI gehöre, die nationalen Teststrategien zu erarbeiten, gebe es Überschneidungen zwischen der Arbeit des Instituts und der Firma.
Wie der Berliner Senat auf Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (parteilos) Anfang November bestätigt hätte, sei RKI-Fachgebietsleiter Heinz Ellerbrok gleichzeitig Gesellschafter der Firma GenExpress Gesellschaft für Proteindesign. Das RKI sei seit mehr als 20 Jahren Kunde des Unternehmens, habe die Sprecherin des Instituts erklärt. Seit 2005 arbeite die Firma laut Auskunft des Senats auch in geringem Umfang für die Charité. Das Unternehmen arbeite nach eigenen Angaben eng mit der Firma TIB Molbiol zusammen, die Anfang dieses Jahres gemeinsam mit dem Virologen Christian Drosten einen der ersten PCR-Tests auf Covid-19 entwickelt habe.
Ellerbrok leite beim RKI den Fachbereich „Public-Health-Laborunterstützung“. Zu dessen Aufgaben gehöre es laut Selbstbeschreibung des RKI auf dessen Internetseite unter anderem, „Best practices“ für Qualitätsmanagement und Biosicherheit zu erarbeiten und Forschungsvorhaben zur Stärkung des internationalen Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Ob Ellerbrok selbst mit der Erarbeitung von Teststrategien befasst sei, wäre bislang unklar. RKI-Präsident Lothar Wieler habe vergangene Woche bei einer Pressekonferenz auf Fragen zu dieser Beteiligung des leitenden Mitarbeiters gesagt, er wolle sich zu dem konkreten Fall nicht äußern, weil ihm die Informationen fehlten.
53 Prozent der Befragten über 16 Jahren planen eine Corona-Impfung, wie die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland unter Berufung auf eine Erhebung der Barmer Krankenkasse berichten, meldet deutschlandfunk.de. 15 Prozent hätten gesagt, sie wollten sich „vielleicht“ impfen lassen, 9 Prozent „eher nicht“ und13 Prozent „sicher nicht“. 10 Prozent seien unentschieden.
Um eine sogenannte Herdenimmunität zu erreichen, müssten nach wissenschaftlichen Erkenntnissen etwa zwei Drittel der Bevölkerung geimpft sein bzw. eine Corona-Infektion hinter sich haben.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bätzing, hat einen Gedenktag zur Erinnerung an die Opfer der Corona-Pandemie vorgeschlagen, meldet deutschlandfunk.de. Ein solcher Tag könne auch ein Zeichen der Zuversicht dafür sein, dass man die Pandemie und andere Krisen mit vereinten Kräften überwinden könne, habe der Limburger Bischof den Zeitungen der Funke-Mediengruppe erklärt. Ein möglicher Termin dafür könne der Beginn der geplanten bundesweiten Corona-Impfkampagne sein. Als Begründung für seinen Vorstoß habe der Bischofskonferenz-Vorsitzende die prägenden Erfahrungen der vergangenen Monate genannt.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat die Aufhebung der Immunität des Thüringer AfD-Landespartei- und Fraktionschefs Björn Höcke beantragt, meldet lto.de. Grund seien zwei Strafanzeigen - eine davon wegen des Verdachts der Volksverhetzung, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag gesagt habe. Dabei solle es um einen Post von Höcke in den sozialen Netzwerken gehen, der sich gegen die Kapitänin Carola Rackete gerichtet haben soll. Laut Staatsanwaltschaft habe Höcke ein Bild von Rackete gepostet mit der Zeile haben: "Ich habe Folter, sexuelle Gewalt, Menschenhandel und Mord importiert". Aus Sicht der Behörde könnte der AfD-Politiker damit eine bestimmte Menschengruppe – nämlich „Flüchtlinge“ - pauschal als Kriminelle stigmatisiert haben. "Das werden wir prüfen und dafür muss die Immunität von Herrn Höcke aufgehoben werden", habe der Sprecher erklärt. Ob sich der Verdacht bestätige, sei unklar.
Im zweiten Fall gehe es um den Vorwurf der Verleumdung. Höcke habe eine Frau in einem Facebook-Post als Ex-Terroristin bezeichnet, die Fremden dabei helfe, den Sozialstaat zu plündern. Die betroffene Frau hätte anschließend Strafanzeige gestellt, habe der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen gesagt.
Eine Muslima, die mit Niqab, der nur einen Sehschlitz für die Augen frei lässt, Auto fahren wollte, ist mit einem entsprechenden Antrag am Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf gescheitert, meldet lto.de. Die Religionsfreiheit gebiete es nicht, eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot zu erteilen, so das VG im Eilverfahren (Beschl. v. 26.11.2020, Az. 6 L 2150/20). Paragraph 23 Abs. 4 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibe vor, dass das Gesicht während der Fahrt erkennbar sein müsse. Die Muslima hätte bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt, ihr den Niqab am Steuer ausnahmsweise zu erlauben. Die Bezirksregierung habe dies jedoch abgelehnt. Zu Recht, wie das VG nun entschieden habe. Das Verhüllungs- und Verdeckungsverbot sei mit dem Grundrecht der Glaubensfreiheit vereinbar. Durch das Niqab-Verbot am Steuer sei die Glaubensfreiheit nur in einem Randbereich betroffen. Den Schutz, den der Niqab der Trägerin bieten solle, werde von einem geschlossenen Kraftfahrzeug "bereits weitgehend gewährleistet", da es als "eine Art privater Schutzraum in der Öffentlichkeit" wirke.