In Tadschikistan wurden 32 Menschen bei einem islamistischen Gefängnisaufstand getötet, 18 Tote gab es bei einem Angriff islamistischer Milizen auf einen Militärstützpunkt in Somalia, sieben Tote bei einem mutmaßlich islamistischen Angriff in Mali und zwölf Tote bei einer Razzia in Ägypten. Österreichs Regierungskrise eskaliert weiter, der Iran erhöht seine Uranproduktion, die USA lockern Maßnahmen gegen Huawei und Reeder fordern ein Tempolimit auf den Weltmeeren.
Bei einem von Islamisten angezettelten Gefängnisaufstand in Tadschikistan sind mindestens 32 Menschen ums Leben gekommen, meldet nau.ch. Unter den Toten wären 24 Mitglieder des Islamischen Staats (IS). Das hätten die Behörden in dem zentralasiatischen Land am Montag mitgeteilt. Zudem seien laut Justizministerium drei Gefängniswärter und fünf weitere Häftlinge bei dem Aufstand von den Islamisten getötet worden.
Der Aufstand habe den Angaben zufolge am Sonntagabend in der Haftanstalt von Wachdat nahe der Hauptstadt Duschanbe begonnen. Die Islamisten hätten drei Wärter und fünf Häftlinge erstochen, «um die anderen einzuschüchtern», habe das Ministerium mitgeteilt.
Bei anschließenden Auseinandersetzungen hätten Sicherheitskräfte demnach 24 Islamisten getötet und 35 weitere festgenommen. Unter den Toten sollen nach Gefängnisangaben zwei bekannte Mitglieder der verbotenen Partei der Islamischen Wiedergeburt Tadschikistans sein.
Bei einem Angriff der islamistischen Al-Shabaab auf einen Stützpunkt in Somalia sind nach Behördenangaben mindestens 18 Menschen getötet worden, meldet n-tv. Kämpfer der Terrorgruppe hätten demnach die Militärbasis in Wajid im Südwesten des Landes am frühen Montagmorgen angegriffen, wie der Gouverneur der Region Bakool, Mohamed Abdi Toll, erklärt habe. Demnach hätten die Streitkräfte den Stützpunkt später wieder einnehmen können. 14 Angreifer und vier Soldaten wären getötet worden. Al-Shabaab habe die Tat im Radiosender Al-Andalus für sich beansprucht. Die Terrormiliz kontrolliert weite Gebiete im Süden und Zentrum Somalias und verübt immer wieder Anschläge auf Sicherheitskräfte und Zivilisten.
Einen Tag nach dem Bombenanschlag nahe den Pyramiden von Gizeh haben ägyptische Sicherheitskräfte bei Razzien nach Angaben der Regierung zwölf Menschen getötet, meldet der Standard. Es seien Mitglieder einer bewaffneten Gruppe der in Ägypten verbotenen islamistischen Muslimbrüder, habe das Innenministerium am Montag laut Staatsfernsehen mitgeteilt. Die Terroristen hätten mehrere Anschläge geplant, um Chaos auszulösen.
Bei den Razzien in zwei Wohnungen in der Provinz Gizeh und östlich der Hauptstadt Kairo sei es am Montag zu Schusswechseln gekommen, habe das Innenministerium weiter erklärt. In zwei Wohnungen seien Waffen und Bomben entdeckt worden. Die Getöteten hätten demnach der Terrorgruppe Hasm angehört.
Bei einem Angriff auf Sicherheitskräfte im Südosten Malis sind mindestens sieben Menschen getötet worden, meldet die Tiroler Tageszeitung. Unbekannte Bewaffnete hätten den Posten in Koury an der Grenze zu Burkina Faso in der Nacht zum Montag angegriffen, habe das Sicherheitsministerium mitgeteilt. Unter den Todesopfern seien zwei Polizisten, ein Grenzbeamter und vier Zivilisten.
Wer genau für den Angriff verantwortlich sei, wäre zunächst unklar geblieben. Im Norden Malis sowie in Burkina Faso und anderen Ländern der Sahel-Zone seien mehrere islamistische Terrorgruppen aktiv. Einige von ihnen hätten Al-Kaida die Treue geschworen, andere der Terrormiliz Islamischer Staat.
Der Iran hat seine Uranproduktion in der Atomanlage Natanz im Zentraliran um das Vierfache erhöht, meldet orf.at. Das habe der Sprecher der iranischen Atomorganisation gestern bekannt gegeben. Nach dem Wiener Atomabkommen von 2015 sei der Iran nur befugt gewesen, 300 Kilogramm bis auf 3,67 Prozent angereichertes Uran im Land zu behalten. Der Rest habe in ein Drittland verschifft oder verkauft werden müssen. Nach dem Teilausstieg des Iran aus dem Deal in der Vorwoche gelte diese Limitierung aus Sicht Teherans nicht mehr.
Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wollte den umstrittenen Innenminister Herbert Kickl aus dem Amt drängen, daraufhin verkündeten dessen Ministerkollegen von der FPÖ ihre Rücktritte, meldet die Rheinpfalz. Eine mögliche Amtsenthebung des Innenministers sei bereits am Wochenende von Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) in den Raum gestellt worden. Der enge Vertraute des Kanzlers habe dies damit begründet, dass Kickl nicht das Ressort führen könne, das die Ermittlungen rund um das Skandalvideo leite. Kickl war 2017 Generalsekretär der FPÖ, als das Video gedreht worden sei. Die FPÖ habe sich jedoch nicht auf einen Rücktritt Kickls einlassen wollen.
Kurz sei daraufhin gestern zwei Mal wegen der Affäre vor die Kameras getreten. Er habe zunächst erklärt, er wolle gemeinsam mit dem Präsidenten Alexander Van der Bellen sicherstellen, dass politische Stabilität in Österreich gewährleistet bleibe. In einer zweiten Erklärung am Abend habe er sich für eine Ablösung Kickls ausgesprochen und die Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit der Regierung zu erhalten. Bis zur Wahl, die für September vorgesehen sei, sollten „möglichst geregelte Verhältnisse“ in Wien herrschen. Freiwerdende Ministerien sollten bis zur vorgezogenen Wahl im Herbst von Experten und Spitzenbeamten besetzt werden, habe Kurz gesagt.
Unklar sei derzeit, ob Kurz mit einem Misstrauensvotum konfrontiert werde. Die oppositionelle Liste „Jetzt“ habe einen Misstrauensantrag gegen Kurz im Parlament angekündigt und hoffe dabei auch auf die Unterstützung der verärgerten FPÖ.
Das Verwaltungsgericht Köln hat am Montag der Bundeszentrale für politische Bildung untersagt, ihr Online-Format "Wahl-O-Mat" in seiner derzeitigen Form weiter anzubieten, meldet der WDR. Anlass sei eine Klage der Partei Volt Deutschland gewesen, die sich durch das Angebot benachteiligt gefühlt habe. Die Bundeszentrale hätte die Seite am Montagabend vom Netz genommen.
Beim "Wahl-O-Mat" zur Europawahl müssten Nutzer eine Reihe von Fragen mit "Stimme zu", "Stimme nicht zu" oder "neutral" beantworten und anschließend acht Parteien angeben, deren Programme mit den eigenen politischen Einstellungen verglichen werden sollen. Durch die Begrenzung des Vergleichs auf nur acht Parteien habe das Gericht aber kleine und unbekannte Parteien benachteiligt gesehen. Der Anzeigemechanismus verletze "mittelbar das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit", habe es zur Begründung geheißen.
Der Einwand der Bundeszentrale für politische Bildung, ein anderer Mechanismus wäre technisch nicht möglich, hätten die Richter als nicht hinreichend angesehen. Gegen den Beschluss könne Beschwerde eingelegt werden. Zuständig sei das Oberverwaltungsgericht in Münster (Az.: 6 L 1056/19).
In Nicaragua sollen laut Angaben der regierungskritischen Tageszeitung "La Prensa" 100 politische Gefangene freigelassen werden, meldet die Deutsche Welle. Zuvor habe die oppositionelle "Bürgerallianz für Gerechtigkeit und Demokratie" damit gedroht, die Gespräche mit der sandinistischen Regierung von Präsident Daniel Ortega abzubrechen, wenn diese ihr Wort nicht halte, alle politischen Gefangenen im Land freizulassen. Die Ortega-Regierung hätte daraufhin eine Liste mit 100 Namen von Gefangenen veröffentlicht, die im Laufe des Tages die Haftanstalten verlassen sollten.
Die Opposition habe allerdings angekündigt, die Gespräche erst dann fortsetzen zu wollen, wenn alle 232 politischen Gefangenen, die auf einer Liste des Internationalen Roten Kreuzes stünden, freigelassen würden. Zudem habe die Bürgerallianz zu einem Generalstreik aufgerufen und die Regierung wegen des Todes eines politischen Häftlings in der vergangenen Woche scharf kritisiert.
Nicaragua erlebe seit April 2018 eine Krise mit landesweiten Protesten gegen die Regierung von Präsident Ortega. Seit Beginn seien dabei rund 350 Menschen ums Leben gekommen.
Die USA haben die strengen Maßnahmen gegen den chinesischen Huawei-Konzern nach nur wenigen Tagen teilweise gelockert, meldet die Welt. Ab sofort gelte für 90 Tage eine Regelung, die einige Geschäfte mit Huawei erlaube, habe das US-Handelsministerium mitgeteilt.
Dabei gehe es vor allem um die Versorgung bestehender Smartphone-Nutzer sowie den Betrieb von Mobilfunk-Netzwerken mit Huawei-Technik. Für Nutzer von Huawei-Smartphones bedeute der Schritt unter anderem, dass Google in den drei Monaten die Telefone weiterhin in vollem Umfang mit Updates und Apps versorgen könne. Für die Verwendung von US-Technologie in neuen Produkten gelte die Lockerung nicht. Damit könne Huawei künftige Smartphone-Modelle nach wie vor nicht mehr mit vorinstallierten Google-Diensten verkaufen.
Der Aufschub solle Betroffenen die Zeit geben, nach Alternativem zu suchen und sich auf die Änderungen einzustellen, habe die US-Regierung erklärt. Das Ministerium werde auswerten, ob die Regelung über 90 Tage hinaus verlängert werden könne.
Die EPH-Gruppe des tschechischen Milliardärs Daniel Kretinsky steigt in den Schienengüterverkehr in Deutschland ein, meldet der Standard. Das Tochterunternehmen EP Logistics International hätte einen Vertrag über den Kauf von 100 Prozent der Anteile an der Locon Logistik & Consulting AG unterzeichnet, habe ein Sprecher am Montag in Prag mitgeteilt. Die Wettbewerbsbehörden müssten der Übernahme allerdings noch zustimmen.
Das 2002 gegründete Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz in Berlin habe rund 150 Mitarbeiter. Es operiere deutschlandweit und verfügt über rund 30 Lokomotiven und mehr als 250 Güterwagen. Zum Kaufpreis seien zunächst keine Angaben gemacht worden.
Die EPH-Gruppe transportiere mittels ihrer Tochter EP Cargo unter anderem in Polen und Tschechien jährlich mehr als 3,5 Millionen Tonnen Kohle und andere Materialien über die Eisenbahn. In Deutschland sei die Gruppe durch die Übernahme der Vattenfall-Braunkohleaktivitäten in Ostdeutschland bekannt geworden. Zudem halte Kretinsky Anteile an der Metro AG. Zu der Holding gehörten mehr als 50 Firmen in sechs Ländern.
Der ukrainische Regierungschef Wolodymyr Groisman hat nach der Vereidigung des neuen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj seinen Rücktritt angekündigt, meldet orf.at. Er hätte sich entschieden, „mein Rücktrittsgesuch nach dem Kabinettstreffen am Mittwoch einzureichen“, habe Groisman gestern in Kiew erklärt. Er hätte angeboten, mit dem neuen Staatschef zusammenzuarbeiten, doch dieser habe „einen anderen Weg gewählt“ und trage „die gesamte Verantwortung“.
Selenskyj hatte die Auflösung des Parlaments angekündigt, in dem der Politneuling derzeit über keine eigene Mehrheit verfüge. Zudem habe er die Regierung zum Rücktritt aufgerufen. Der 41-jährige Schauspieler und Ex-Komiker hatte Mitte April die Stichwahl um das ukrainische Präsidentenamt gegen Amtsinhaber Petro Poroschenko klar gewonnen. Groisman, seit April 2016 ukrainischer Ministerpräsident, habe hervor gehoben, dass er aus eigenem Willen zurücktrete.
Vertreter von 120 internationalen Schifffahrtsgesellschaften haben an die Weltschifffahrtsorganisation appelliert, eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Wasserstraßen zu verhängen, meldet die FAZ. Langsameres Fahren auf den Weltmeeren solle demnach Treibstoff sparen und dem Klimaschutz dienen. Denn die internationale Seeschifffahrt sei einer der großen Klimasünder: Mit rund 3 Prozent der Kohlendioxidemissionen sollen die Massengutfrachter, Containerschiffe und Tanker im Jahr mehr CO2 in die Atmosphäre blasen, als alle Emittenten in Deutschland zusammen.
Handelsschiffe fahren meist mit 18 bis 24 Knoten, das sind 33 bis 45 Stundenkilometer. Laufe es mit der Weltwirtschaft nicht so rund, wie nach dem Crash 2008/2009, ließen die Reeder ihre Schiffe gern mal trödeln. Damals sei es zu „einem dramatischen Einbruch der Treibhausgasemissionen“ gekommen. Doch mit anziehender Nachfrage der Weltwirtschaft hätten auch die Frachter wieder einen Zahn zugelegt. „Hält der Trend an, werden die Emissions-Einsparungen durch das Langsamfahren der vergangenen Jahre wieder verschwinden“, heiße es in der Reeder-Erklärung. Damit würde das Ziel, CO2- und andere Emissionen der Seeschifffahrt bis 2050 um die Hälfte oder mehr zu senken, nicht erreicht werden können.
Deshalb würden sie ein Tempolimit vorschlagen, abhängig von Typ und Größe des Schiffs. Containerfrachter zum Beispiel sollten demnach eine auf das Jahr bezogene durchschnittliche Höchstgeschwindigkeit vorgegeben bekommen, während für alle anderen Schiffstypen ein absolutes Tempolimit eingeführt werden solle. Unter den Zeichnern seien viele Vermieter von Handelsschiffen, auch deutsche Charterreeder wie die F. Laeisz-Gruppe, die Peter Döhle Schifffahrts KG oder die Reederei Nord aus Hamburg. Große Linien-Reedereien wie Hapag Lloyd, Maersk oder MSC fehlten indes auf der Liste.