Bundesjustizminister Marco Buschmann sieht nach antisemitischem Eklat auf der Berlinale eine Parole als strafrechtlich relevant an.
Wie unter anderem zeit.de meldet, habe der FDP-Politiker gesagt, das Strafrecht sei gut aufgestellt, um antisemitische Äußerungen zu ahnden. Die Verwendung der Parole „Free Palestine – From the River to the Sea“ etwa könne als Billigung der im Rahmen der Angriffe der Hamas im Oktober 2023 in Israel verübten begangenen Tötungsdelikte verstanden werden.
Beim Festival hatten Filmemacher wie Ben Russell unter anderem von „Genozid“ geredet, den Israel angeblich in Gaza begehe. Buschmann betonte, die Billigung von Straftaten sei strafbar. Wer Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen wie der Hamas verbreite, mache sich ebenfalls strafbar. Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat eine Untersuchung der Vorfälle angekündigt.