Weder Befürworter noch Gegner bekamen alle Stimmen aus den eigenen Reihen, denn bei diesem wichtigen Gesetz nahmen 62 Bundestagsabgeordnete gar nicht erst an der Abstimmung teil.
Viel ist an dieser Stelle über den Widersinn des sogenannten Gebäudeenergiegesetzes schon geschrieben worden. (Beispielsweise hier, hier, hier und hier). Bekanntlich ist es auch durch ein paar aufhübschende Änderungen, mit denen der FDP die Zustimmung zu diesem rot-grünen Projekt erleichtert werden sollte, nicht viel besser geworden. Wenn auch der Bundesrat zugestimmt hat, stehen viele Hauseigentümer vor dem Problem, gesetzliche Forderungen erfüllen zu müssen, die sie nicht erfüllen können. Das können Sie hier nachlesen.
Das Gesetz sollte bekanntlich eigentlich schnell noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gepeitscht werden. Da entschied das Bundesverfassungsgericht immerhin, dass die Abgeordneten mehr Zeit bräuchten, sich mit dem Gesetzesentwurf zu befassen. Die Bundesregierung hatte bekanntlich schon gleich nach dem Urteil deutlich gemacht, dass sie nicht daran denke, ihren Gesetzentwurf noch einmal zu ändern. Und damit auch kein Bundestagsausschuss Änderungen in seine Beschlussempfehlungen schreibt, sollte es auch keine weiteren Diskussionen in den zuständigen Ausschüssen geben. Neben der unvermeidlichen vorschriftsmäßigen Plenardebatte zur zweiten und dritten Lesung sollte sich das Parlament nach dem Willen der Regierung nicht mehr mit dem verstolperten Gesetz befassen. In normalen Zeiten würde das gerade angesichts des Verfassungsgerichtsurteils allgemein als grober Affront angesehen, aber der Respekt vor demokratischen Gepflogenheiten ist leider auch bei denen, die gern zu den großen Sprechblasen über die Verteidigung von Demokratie und Freiheit greifen, in den letzten Jahren dramatisch gesunken. So wurde die letzte parlamentarische Debatte zu diesem Gesetz nur ans Ende der ersten Plenarwoche nach der Sommerpause auf diesen Freitagnachmittag verschoben.
Der Hauptverantwortliche für das Gesetz, der Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck, zeigte an diesem Nachmittag auf der Regierungsbank gern seine gute Laune und gab sich in seiner Rede etwas kämpferisch. Ein Beobachter glaubte zu hören, dass der Minister ein ganz klein wenig mit schwerer Zunge sprach. Klar formulieren konnte er seine Gedanken aber in jedem Fall. Als beispielsweise die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch eine Zwischenfrage stellen wollte, hieß es vom Minister: „Jemand, der den Klimawandel leugnet, sollte in dieser Debatte schweigen!“ Glaubt er wirklich, Frau von Storch leugnet die Tatsache, dass sich das Klima seit jeher wandelt? Oder ist es einfach die Routine, auch jeden, der nur den Annahmen der Bundesregierung hinsichtlich der menschlichen Steuerungsmöglichkeiten der Klimaentwicklung nicht folgt, als „Klimaleugner“ zu diffamieren? Aber hier zu differenzieren, das ist bekanntlich obsolet, wenn es ums Klima geht.
Neues bot diese Debatte nicht, aber ein paar unterhaltsame Szenen. Doch damit wird sich ein eigener Beitrag beschäftigen. Der Bundestag hat dem Gesetz erwartungsgemäß mehrheitlich zugestimmt. 399 Abgeordnete votierten in namentlicher Abstimmung für das sogenannte Gebäudeenergiegesetz, 275 waren dagegen, fünf enthielten sich, heißt es in Medienberichten. Von den 736 Bundestagsabgeordneten haben demnach 674 ihre Stimme abgegeben, also 91,58 Prozent. Weder Befürworter noch Gegner des Gesetzes bekamen alle Stimmen aus ihrem Lager. Man weiß natürlich nicht genau, warum die 62 Abgeordneten nicht abgestimmt haben, ob sie nicht konnten oder nicht wollten. Wie viele von denen, mochten sich wohl nur nicht zu ihrer denkbaren Stimmabgabe bekennen?