Sie sollen Spendengelder in Höhe von 250.000 Euro an den IS übermittelt haben.
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen fünf mutmaßliche Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ erhoben, wie der Generalbundesanwalt in einer Pressemitteilung bekanntgab. Am 29. November 2023 sei vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen drei deutsche, einen kosovarischen sowie eine deutsch-marokkanische Staatsangehörige erhoben worden.
Die Angeschuldigten hätten laut Anklageschrift zwischen 2020 und 2022 den IS unterstützt, indem sie Gelder über Mittelspersonen an die Organisation transferierten. Sie hätten im Auftrag von zwei in Syrien aufhältigen IS-Mitgliedern gehandelt, die über den Messengerdienst Telegram Spendenaufrufe zugunsten der Vereinigung veröffentlicht hätten. Die transferierten Geldbeträge hätten aus zahlreichen von den Angeschuldigten gesammelten Einzelspenden bestanden und eine Gesamtsumme von über 250.000 Euro erreicht. Diese Gelder seien in Syrien zugunsten des IS eingesetzt worden, „um in den Lagern Al-Hol und Roj inhaftierte Angehörige der Vereinigung freizukaufen oder ihnen die Finanzierung eines den Vorgaben des IS entsprechenden Lebensstils innerhalb der Lager zu ermöglichen“.
Am 31. Mai 2023 seien die Angeschuldigten festgenommen worden und befänden sich seitdem in Untersuchungshaft. Bezüglich zwei weiterer am 31. Mai 2023 festgenommenen Beschuldigten sei das Verfahren wegen minderer Bedeutung an die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf abgegeben worden.