Ende Mai verhandelte das Amtsgericht Monschau den skurrilen Fall. In nichtöffentlicher Sitzung hörte sich Richter Robert Plastrotmann die Argumente beider Seiten an und befragte auch die Kinder, die sich gegen ihre Teilnahme am Religionsunterricht aussprachen. Dann traf Plastrotmann eine Entscheidung: Er schränkte das Sorgerecht der Mutter ein und übertrug dem Vater “während der Grundschulzeit die Entscheidung über den Besuch des Religionsunterrichts und die Entscheidung über den Besuch der Schulgottesdienste für die Kinder”. Unter Abwägung aller Umstände “erscheint es für das Kindeswohl förderlich und auch notwendig, den Besuch des Unterrichts und der Schulgottesdienste zu ermöglichen”, heißt es in dem abenteuerlichen Beschluss. Die Nichtteilnahme stelle aufgrund von “Ausgrenzung” “eine Gefährdung des Kindeswohls dar”.
http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2012/07/24/a0059