Das Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt die Frage, ob der Verfassungsschutz die Partei beobachten darf oder nicht.
Wie unter anderem deutschlandfunk.de meldet, hatte AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall geklagt, war damit aber 2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Gegen das Urteil legte sie Berufung ein. Die Verhandlungen drehen sich nun um die Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ als extremistischen Verdachtsfall und den inzwischen aufgelösten völkischen „Flügel“ als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen durfte.
Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul sprach von einem zentralen Verfahren. Von ihm hinge der weitere Umgang mit der AfD ab. Diese spricht von einem politisch motivierten Verfahren, da in keinem Programm der Partei verfassungswidrige Positionen vertreten würden. Notfalls ginge man durch mehrere Instanzen, habe der Co-Vorsitzende Peter Boehringer angedeutet.