Den unter dem Sammelbegriff “Flüchtlinge” erst kürzlich zu uns Gestoßenen hat das Land, wie immer deutlicher wird, auch viele positive Entwicklungen zu verdanken. Die deutsche Bürokratie und Justiz, häufig als Hemmnis für eine blühende wirtschaftliche Entwicklung gebrandmarkt, zeigt sich, vor neuen Herausforderungen stehend, in ungeahntem Maße flexibel. Und damit meine ich nicht nur eine schuldlos unterfinanzierte und häufig schon beinahe schuldhaft rechtsbeugend nachsichtige Gerichtsbarkeit oder die gelegentliche Strafvereitelung im Amt.
Jetzt kommen auch die Baubehörden auf völlig neue Gedanken. Sie haben das “Flüchtlingsbaurecht” erfunden. In Berlin, wo sonst, wurden und werden insgesamt sechs Anlagen nach einem Sonderrecht erbaut – dem sogenannten Flüchtlingsbaurecht, wie die Senatsverwaltung für Integration im Januar mitteilte. Und zwar zum Wohlfühlen in Modulbauweise. Es wäre vielleicht unpassen, schriebe man, die “Flüchtlinge” sollten sich “wie zuhause” fühlen. Dieses Flüchtlingsbaurecht erleichtert das Bauverfahren für die Unterkünfte, macht jedoch auch Auflagen bei der Nutzung. Nach dem Flüchtlingsbaurecht dürften in den ersten drei Jahren ausschließlich geflüchtete Menschen in diesen Unterkünften wohnen. Berlin plant jedoch eine Nachnutzung auch für andere Menschen. Na bitte, wenn die Module ein kleines bißchen abgewohnt sind, dürfen auch die schon länger hier lebenden einziehen. Berlin ist immer einen Schritt voraus!
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