News-Redaktion / 26.03.2024 / 15:10 / 0 / Seite ausdrucken

Rüge für Lauterbach vom Bundesrechnungshof wegen Impfkampagne

Es geht um Bruch des Vergaberechts und unnötige Geheimniskrämerei beim Gesundheitsministerium. Minister Lauterbach sieht keine Schuld bei sich.

Der Bundesrechnungshof, der Ausgaben und Wirtschaftlichkeit von Bundesbehörden untersucht und Fehlverhalten ans Licht bringt, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) von Karl Lauterbach für seine Vergabepolitik kritisiert. Das BMG hatte für die Durchführung einer 600.000 Euro teuren Werbeaktion für die Corona-Impfung („ich schütze mich“) gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und den Auftrag nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern einer SPD-nahen Werbeagentur namens „BrinkertLück“ zugeschanzt. Außerdem wäre die hauseigene Agentur Scholtz&Friends für Werbekampagnen zuständig gewesen.

Die Oppositionspartei CDU/CSU hatte den Fall schon 2022 bemängelt und wollte wissen, ob der Vertrag mit Scholtz&Friends eine Klausel für Subunternehmer hat. Lauterbach weigerte sich, die Dokumente herauszugeben und klassifizierte sie als vertraulich. Er musste schliesslich gerichtlich von der Opposition zur Herausgabe gezwungen werden.

Wie der Rechnungshof feststellte, gibt es in dem Dokument keine Klausel für Subunternehmen, womit Lauterbach gegen das Vergaberecht verstoßen hat. Auch die Klassifizierung der Dokumente als vertraulich um die Herausgabe zu verhindern wurde als missbräuchlich kritisiert. Nur, wenn ein "Schaden für die Interessen Deutschlands“ entstehen könne, sei eine Einstufung als vertraulich angebracht.

Der Tatbestand von Vetternwirtschaft und intransparentem Verhalten ist damit erfüllt und die Unionsfraktion sieht sich bestätigt. „Die Einschätzung des Bundesrechnungshofes ist eindeutig und die Vorwürfe wiegen schwer. Pflichtverstöße und Vertuschungsversuche kennzeichnen die Vergabe der Impfkampagne durch Lauterbach“, sagte Tino Sorge, Gesundheitspolitischer Sprecher der CDU, der damals die Herausgabe der Dokumente erzwang.

Minister Lauterbach sieht keine Schuld bei sich. Er behauptet weiterhin, „regelkonform“ gehandelt zu haben.

(Quellen: Welt, Bundesrechnungshof)

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