Der Thüringer Verfassungsschutz hätte die Einstufung des AfD-Landesverbandes als Prüffall nicht öffentlich machen dürfen, meldet tag24.de. Ein entsprechendes Urteil habe das Verwaltungsgericht Weimar am Montag verkündet. Lediglich für den Beobachtungs- und Verdachtsfall gebe es eine Rechtsgrundlage für eine Öffentlichkeitsarbeit des Landesverfassungsschutzes, nicht aber für den Prüffall, habe das Gericht argumentiert. "Nicht Gegenstand des Verfahrens ist die Beobachtungs- und Ermittlungstätigkeit selbst", habe der Vorsitzende Richter der achten Kammer, Thomas Lenhart, betont. In dem Prozess sei es nicht um die Einstufung als Prüffall selbst gegangen, sondern nur um die Frage, ob der Verfassungsschutz diese Einstufung hätte öffentlich kommunizieren dürfen.
Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig. Zwar habe das Gericht keine Berufung zugelassen, es könne aber ein Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.