News-Redaktion / 06.04.2020 / 16:30 / Foto: Beate Bahner / / Seite ausdrucken

Verfassungsklage gegen Covid-19-Notstand

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, hat eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg angekündigt. Nach ihrer Auffassung sind „die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland“, wie sie in einer Pressemitteilung schreibt. Dies gelte für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere seien diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet worden sei.

Wochenlange Ausgangbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis düsterer Modellszenarien sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen seien grob verfassungswidrig. Denn die vorliegenden Zahlen und Statistiken würden ihrer Ansicht nach zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 Prozent der Bevölkerung harmlos verläuft bzw. bereits verlaufen ist und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Dringend in den Blick zu nehmen seien demgegenüber die Risikogruppen der alten Menschen und der Menschen mit Vorerkrankungen (ca. 4,5 Prozent der Bevölkerung): Diese Menschen müssten durch geeignete Maßnahmen sowohl der Regierung als auch der Risikogruppen selbst geschützt werden, etwa durch Schleusen vor den Altenheimen, durch Aufklärung der Übertragungswege, durch Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen sowie insbesondere durch eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen dieser gefährdeten Menschen selbst in den Wochen der Epidemie.

Das medizinische Personal in Kliniken, Arztpraxen, Altenheimen und Pflegediensten sollte mit sämtlichem notwendigen Material versorgt werden, was der Bundesregierung bis heute nicht gelungen ist. Beate Bahner habe erklärt, dass sie bis zum Bundesverfassungsgericht gehen werde, denn die von der Regierung getroffenen radikalen Maßnahmen der Ausgangs- und Kontaktverbote für 83 Millionen Menschen und die Lahmlegung nahezu der gesamten Wirtschaft über viele Wochen seien weder durch die Entwicklung der Zahlen, noch durch Studien, noch durch bisherige Erfahrungswerte gerechtfertigt.

„Rechtsstaat mit allen Mitteln verteidigen“

Die wirklich notwendigen Maßnahmen hingegen seien noch immer nicht umgesetzt, wie die vielfältigen Klagen aus Kliniken, Altenheimen und Arztpraxen zeigen würden. „Der seit 70 Jahren einmalige Shutdown, zu dem das Infektionsschutzgesetz ausdrücklich nicht berechtigt, verletzt in gravierender Weise das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutze der Freiheitsrechte und der Gesundheit der Bürger. „Dieses Regierungshandeln zerstört sämtliche Prinzipien unserer Verfassung und unseres Rechtsstaats, den wir noch vor wenigen Monaten mit dem 70-jährigen Bestehen des Grundgesetzes so stolz gefeiert haben“, heißt es in Bahners Erklärung. „Ich bin wirklich entsetzt und will mir nicht vorwerfen müssen, als Rechtsanwältin nicht gehandelt und den Rechtsstaat nicht mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt zu haben! Denn die Folgen des Shutdown für die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Demokratie und insbesondere für die Gesundheit der Menschen werden verheerend sein! “

Beate Bahner war dreimal mit Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Berufsfreiheit vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich. Sie ist Autorin von fünf medizinrechtlichen Fachbüchern und zahlreichen Aufsätzen und Beiträgen. Ihr letztes Buch behandelt das Thema „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“.

Foto: Beate Bahner

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