Eine Ungeimpfte, die wegen der Impfpflicht in der Pflege unbezahlt freigestellt wurde, hat vor dem Arbeitsgericht Dresden eine Lohnnachzahlung erstritten.
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Dresden ist eine Köchin in einem sächsischen Seniorenheim zu Unrecht wegen einer fehlenden "Corona-Impfung" suspendiert worden, meldet welt.de. Die Richter hätten die unbezahlte Freistellung der Mitarbeiterin unter Verweis auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht als rechtswidrig eingestuft, heißt es weiter.
In der Folge hätte die Klägerin bis zum Jahresende keinen Lohn mehr erhalten. Das Arbeitsgericht habe dies als rechtswidrig eingestuft und den Arbeitgeber dazu verurteilt, der Frau den Betrag von mehr als 18.000 Euro brutto nachzuzahlen.
Die Kammer habe die Auffassung vertreten, dass laut Gesetz beim Beschäftigungsverbot zwischen schon bestehenden Arbeitsverhältnissen und Neueinstellungen hätte unterschieden werden müssen. Der Arbeitgeber wäre im Fall der Köchin nur zu einer Mitteilung ans Gesundheitsamt befugt gewesen, nicht aber dazu, die Frau unbezahlt freizustellen. (Az. 4 Ca 688/22)
Der Anwalt der Frau, Carsten Ullrich, habe von einem „ersten wegweisenden Urteil“ in Sachsen im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gesprochen.
Das Urteil sei den Angaben zufolge aber noch nicht rechtskräftig, die Frist für Rechtsmittel dagegen laufe noch bis Ende Februar.