Ein Gericht hat vorläufig das Einreiseverbot für den rechten Aktivisten Martin Sellner ausgesetzt, nachdem der Österreicher dagegen in Potsdam geklagt hatte.
Sellner hatte mittels Eilantrag Klage eingereicht und das Verwaltungsgericht in Potsdam gebeten, das Einreiseverbot vorerst nicht zu vollstrecken. Bis über den Antrag entschieden ist, bleibt das Einreiseverbot ausgesetzt.
Die Stadt Potsdam hat sich bisher nicht dazu geäußert. Bereits im Februar hatte der Bürgermeister von Potsdam angekündigt, ein Einreiseverbot gegen Sellner verhängen zu wollen. Im Januar hatte Sellner bereits Schwierigkeiten bei der Einreise nach Deutschland, da die Bundespolizei nicht wusste, ob er ein Einreiseverbot hatte. Auslöser des Potsdamer Einreiseverbots war Sellners Auftreten bei dem sogenannten „Potsdamer Geheimtreffen“ im November letzten Jahres, was bundesweit Schlagzeilen machte.
Das juristische Verfahren um ihn geht weiter. Ob eine Stadt das Recht hat, ein Einreiseverbot für eine Person zu fordern, das dann für das ganze Land gilt, und das innerhalb der EU, wo Bewegungsfreiheit gilt und Grenzkontrollen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden, ist rechtlich ein komplizierter Fall.
(Quellen: Tagesspiegel, Apollo News)