Bislang sind in Rheinland-Pfalz 612 Anträge wegen möglicher gesundheitlicher Schäden nach einer Corona-Impfung gestellt worden.
Nur neun Fälle seien positiv entschieden worden, meldet zeit.de, 199 Anträge wurden den Angaben des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz zufolge abgelehnt, der große Rest sei hauptsächlich noch in der Bearbeitung. Nicht jede Erkrankung, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auftrete, stelle einen Impfschaden dar, hieß es. Offenbar sieht man dort nur selten eine „über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch eine öffentliche Schutzimpfung".