Redaktion / 24.08.2021 / 06:23 / Foto: Bildarchiv Pieterman / 95 / Seite ausdrucken

Impfen von Kindern an Schulen ohne die Einwilligung der Eltern?

Immer mehr Eltern geraten in Konflikte und Gewissensnöte, wenn es um die Impfung ihrer Kinder geht. Achgut.com veröffentlich hier deshalb eine Stellungnahme des Netzwerkes kritischer Richter und Staatsanwälte, die wohl ebenfalls zunehmend mit diesem Thema befasst sein werden:

Nach rund eineinhalb Jahren Corona-Pandemie und einer Vielzahl von politischen Maßnahmen, die gesellschaftlich wie auch juristisch kontrovers diskutiert wurden und werden, ist festzuhalten: kaum ein Thema bewegt die Menschen so sehr wie die Frage der Impfung von Kindern und Jugendlichen. Bei keinem anderen Thema wurde derart verbissen um die Deutungshoheit gerungen. Beinahe täglich erschienen Wissenschaftler, Politiker und Ärztevertreter in den Medien und propagierten Kinder und Schulen wahlweise als Treiber der Pandemie oder aber als unerheblich für das Infektionsgeschehen. Immer lauter wurden die Forderungen an die Ständige Impfkommission (STIKO) nach Hergabe einer Empfehlung. Bislang waren diese Empfehlungen sakrosankt; sie dienten stets als verlässliche Richtschnur.

Mit Beschluss vom 10.06.2021 kam die STIKO ihrer Aufgabe nach und veröffentlichte eine Aktualisierung ihrer Covid-19-Impfempfehlung. Sie befand, dass bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren eine Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer allgemein nicht empfohlen wird. Eine Empfehlung wurde lediglich ausgesprochen für Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen, bei denen mit einem schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung gerechnet werden müsse. 

Wer nun erwartete, dass sich die Diskussion um die Impfung von Kindern damit versachlichen würde, wurde schnell eines Besseren belehrt. Der politische Druck auf die STIKO hielt nicht nur an; er wurde zusehends größer. Und führte schließlich zu einem – bislang unveröffentlichten – weiteren Beschlussentwurf mit Datum vom 16.08.2021. Nach übereinstimmenden Presseberichten soll die STIKO nunmehr die Impfung aller Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren empfehlen – ungeachtet einer besonderen Gefährdung. 

Diese jüngste STIKO-Beschlusslage hat zu einem erneuten Wettlauf der Bundesländer geführt, in dem verschiedene Modelle der Impfaktionen für Kinder beraten werden – von besonderen Impftagen in Impfzentren bis hin zu mobilen Impfteams in den Schulen. Es wird sogar offen diskutiert, Kinder bei angenommener geistiger Reife auch ohne eine Einwilligung der Eltern zu impfen. Insbesondere die zuletzt genannte Variante ist Neuland, auch (straf-)rechtlich. Die sich dabei aufdrängenden Fragen sind zahlreich:

Darf ein Impfarzt bei Kenntnis möglicher Nebenwirkungen und ohne Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung der Eltern einem Kind eine Impfung verabreichen? Macht er sich gegebenenfalls strafbar?

Welche Voraussetzungen sind an die Rechtswirksamkeit einer kindlichen Einwilligung zu stellen?

Kann bei dem Vorfahren eines mobilen Impfbusses während der Unterrichtszeit und dem so entstehenden sozialen Druck überhaupt von einer wirksamen Einwilligung ausgegangen werden?

Welche Anforderungen sind an ein Aufklärungsgespräch zu stellen?

Und nicht zuletzt: Setzt sich gegebenenfalls auch ein Schulleiter rechtlichen Risiken aus, der sein Schulgelände für solche Impfaktionen zur Verfügung stellt? 

Mitglieder des Netzwerks KRiStA haben sich mit den drängendsten dieser Fragen auseinandergesetzt und raten davon ab, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der Eltern zu impfen. 

Eine ausführliche Stellungnahme zu den hier aufgeworfenen strafrechtlichen Fragen veröffentlicht das  Netzwerks KRiStA  hier auf seiner Homepage. Das Fazit lautet:

Es ist dringend davon abzuraten, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern zu impfen. Regelmäßig hätte dies nach der hier vertretenen Ansicht im günstigsten Fall eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Folge. Je nach dem Erkenntnisstand des Arztes (bzw. des Schulleiters) und den Folgen der Impfung kann sich die Strafbarkeit steigern auf vorsätzliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge, bzw. Beihilfe hierzu. Wir hoffen, mit dieser Erörterung einen Beitrag zur Vermeidung von Straftaten geleistet zu haben.

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Leserpost

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Chr. Kühn / 24.08.2021

Na, die Geschichte zeigt doch, daß es oft die “niederen Kader” trifft. Die Oberen waschen ihre Hände bzw. Rauten in Unschuld, gelegentlich auch in Blut. Vielleicht liegt dann mal ein Impfarzt, vielleicht auch eine Impfärztin, am Boden, Gleichberechtigung muß schließlich sein. Oder es geht in Richtung Australien, das in beiden Kriegen gegen die autoritären und/oder faschistischen Deutschen gekämpft hat, jetzt aber massiv aufholt in der Gewaltanwendung gegen die eigene unbotmäßige Bevölkerung. Wenn es nicht so traurig und haarsträubend wäre, würde mich diese geschichtliche Ironie marginal erheitern.

Klaus Biskaborn / 24.08.2021

Mein Respekt für das Netzwerk „ Kritische Richter und Staatsanwälte“. Die Frage dürfte sein, wie groß ist ihr Einfluss in dieser Gesellschaft in der zunehmend Recht und Gesetz auch von der Richterschaft aus opportunistischen Gründen übergangen werden. Ihr hier zu lesender Appell betreffs der Kinderimpfung dürfte wirkungslos verpuffen, weil dem Druck der Politik immer weniger Menschen standhalten ( wollen). Ich bin überzeugt , im Ernstfall stehen Richter und Behörden eher auf Seiten der Politik als auf Seiten der Eltern.

F. Seifert / 24.08.2021

Fürchten diese Ärzte keine Konsequenzen seitens der Eltern? Wie muss sich ein Vater oder eine Mutter fühlen wenn das Kind nach der “Impfung” schwer krank oder tot ist? Werden Schwangere den Contergan-Skandal komplett ausblenden bei der Entscheidung das werdende Leben diesem Gift-Cocktail auszusetzen? Warum machen all diese Panik-Priester so einen grossen Bogen um das natürliche Immunsystem, das gerade bei Kindern ja noch im Aufbau ist und nun schwerst geschädigt wird? Fragen über Fragen .....

A. Schmidt / 24.08.2021

Nun ergibt es auch einen Sinn, Kinderrechte ins Grundgesetz eintragen zu wollen. Bei Gefahr (angeblicher) für Leib und Leben werden dann halt mal so die Eltern entmüntigt. Vater Staat übernimm! Es ist nur noch eine Farce.

Kay Ströhmer / 24.08.2021

Eltern können vorsorglich der Schulleitung mitteilen, dass einer “Impfung” des Kindes in der Schule widersprochen wird und einen Strafantrag für den Fall ankündigen, dass die “Impfung” auch nur versucht wird (Körperverletzung durch das Impfteam, für die Lehrer kommt unter Umständen auch Misshandlung von Schutzbefohlenen in Betracht). Es kann die Mitteilung der vollständigen Namen und Adressen der Mitglieder des “Impf"teams vorab verlangt werden. “Versuch” liegt vor, wenn die Tatausführung beabsichtigt ist und geplant wird und - beispielsweise durch offizielle Festlegung eines Termins oder Anrücken des “Impf"teams - zur Tatausführung angesetzt wird.

Alexander Mazurek / 24.08.2021

Demokratie? Freiheit? Gleichheit? My body my choice? Nur für die gerade “auserwählten”, teile und herrsche, “was Jupiter erlaubt ist, ist den Ochsen nicht erlaubt” - Aufklärung? Nur ein Mythos.

Rupert Drachtmann / 24.08.2021

Wieso liest man so wenig darüber dass der Europarat bereits am 27.01.21 einen Beschluss gefasst hat (Res. 2361)  dass die Impfung freiwillig sein muss und eine Diskriminierung nicht geimpfter unzulässig ist? (Dass man in demokratischen, bunten und toleranten Gesellschaften so etwas explizit beschließen muss ist ohnehin schon befremdlich)

Brigitte Miller / 24.08.2021

Heute im “Cicero”: “Für die 500.000 Schwangeren hierzulande gibt es keine Impfempfehlung. Dabei sterben sie im Fall einer Covid-19-Erkrankung bis zu 20-mal häufiger, auch für das Ungeborene steigt das Risiko. Zwar haften Ärzte nicht, wenn Schwangere Impfnebenwirkungen zeigen. Trotzdem kommen sie nur schwer an eine Corona-Impfung.” Im Text wird dann besprochen, dass viele Ärzte zögern, Schwangere zu impfen wegen der Haftung. Eine 34jährige habe lange suchen müssen, bis sie jemand gefunden habe, der sie dann impfte. “Es gebe keinerlei dokumentierte Schäden bei den Babys, und auch die Mütter würden die Impfung sehr gut vertragen, das gehe aus den Daten, die unter anderem in den USA gesammelt worden sind, hervor. Darüber hinaus sei die Delta-Variante viel ansteckender als noch die Alpha-Variante, sagt Grünewald. Das Ansteckungsrisiko habe sich damit auch für die Schwangeren stark erhöht, sodass sich die Zahl schwerer Krankheitsverläufe erhöhen dürfte, wie es beispielsweise schon in Großbritannien geschehen ist. Zusätzlich fielen im Vergleich zur Anfangszeit der Pandemie immer mehr Einschränkungen, was die Ansteckungswahrscheinlichkeit weiter erhöhe.” “Janine Zöllkau ist Ärztin für Geburtsmedizin am Uniklinikum Jena. Dass schwangere Frauen oder Wöchnerinnen wegen einer Covid-19-Erkrankung auf der Intensivstation beatmet werden müssen und dafür an eine künstliche Lunge, ein sogenanntes ECMO, angeschlossen werden müssen, hat sie schon erlebt.” Fakten oder Panikmache?

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