Redaktion / 24.08.2021 / 06:23 / Foto: Bildarchiv Pieterman / 95 / Seite ausdrucken

Impfen von Kindern an Schulen ohne die Einwilligung der Eltern?

Immer mehr Eltern geraten in Konflikte und Gewissensnöte, wenn es um die Impfung ihrer Kinder geht. Achgut.com veröffentlich hier deshalb eine Stellungnahme des Netzwerkes kritischer Richter und Staatsanwälte, die wohl ebenfalls zunehmend mit diesem Thema befasst sein werden:

Nach rund eineinhalb Jahren Corona-Pandemie und einer Vielzahl von politischen Maßnahmen, die gesellschaftlich wie auch juristisch kontrovers diskutiert wurden und werden, ist festzuhalten: kaum ein Thema bewegt die Menschen so sehr wie die Frage der Impfung von Kindern und Jugendlichen. Bei keinem anderen Thema wurde derart verbissen um die Deutungshoheit gerungen. Beinahe täglich erschienen Wissenschaftler, Politiker und Ärztevertreter in den Medien und propagierten Kinder und Schulen wahlweise als Treiber der Pandemie oder aber als unerheblich für das Infektionsgeschehen. Immer lauter wurden die Forderungen an die Ständige Impfkommission (STIKO) nach Hergabe einer Empfehlung. Bislang waren diese Empfehlungen sakrosankt; sie dienten stets als verlässliche Richtschnur.

Mit Beschluss vom 10.06.2021 kam die STIKO ihrer Aufgabe nach und veröffentlichte eine Aktualisierung ihrer Covid-19-Impfempfehlung. Sie befand, dass bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren eine Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer allgemein nicht empfohlen wird. Eine Empfehlung wurde lediglich ausgesprochen für Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen, bei denen mit einem schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung gerechnet werden müsse. 

Wer nun erwartete, dass sich die Diskussion um die Impfung von Kindern damit versachlichen würde, wurde schnell eines Besseren belehrt. Der politische Druck auf die STIKO hielt nicht nur an; er wurde zusehends größer. Und führte schließlich zu einem – bislang unveröffentlichten – weiteren Beschlussentwurf mit Datum vom 16.08.2021. Nach übereinstimmenden Presseberichten soll die STIKO nunmehr die Impfung aller Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren empfehlen – ungeachtet einer besonderen Gefährdung. 

Diese jüngste STIKO-Beschlusslage hat zu einem erneuten Wettlauf der Bundesländer geführt, in dem verschiedene Modelle der Impfaktionen für Kinder beraten werden – von besonderen Impftagen in Impfzentren bis hin zu mobilen Impfteams in den Schulen. Es wird sogar offen diskutiert, Kinder bei angenommener geistiger Reife auch ohne eine Einwilligung der Eltern zu impfen. Insbesondere die zuletzt genannte Variante ist Neuland, auch (straf-)rechtlich. Die sich dabei aufdrängenden Fragen sind zahlreich:

Darf ein Impfarzt bei Kenntnis möglicher Nebenwirkungen und ohne Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung der Eltern einem Kind eine Impfung verabreichen? Macht er sich gegebenenfalls strafbar?

Welche Voraussetzungen sind an die Rechtswirksamkeit einer kindlichen Einwilligung zu stellen?

Kann bei dem Vorfahren eines mobilen Impfbusses während der Unterrichtszeit und dem so entstehenden sozialen Druck überhaupt von einer wirksamen Einwilligung ausgegangen werden?

Welche Anforderungen sind an ein Aufklärungsgespräch zu stellen?

Und nicht zuletzt: Setzt sich gegebenenfalls auch ein Schulleiter rechtlichen Risiken aus, der sein Schulgelände für solche Impfaktionen zur Verfügung stellt? 

Mitglieder des Netzwerks KRiStA haben sich mit den drängendsten dieser Fragen auseinandergesetzt und raten davon ab, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der Eltern zu impfen. 

Eine ausführliche Stellungnahme zu den hier aufgeworfenen strafrechtlichen Fragen veröffentlicht das  Netzwerks KRiStA  hier auf seiner Homepage. Das Fazit lautet:

Es ist dringend davon abzuraten, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern zu impfen. Regelmäßig hätte dies nach der hier vertretenen Ansicht im günstigsten Fall eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Folge. Je nach dem Erkenntnisstand des Arztes (bzw. des Schulleiters) und den Folgen der Impfung kann sich die Strafbarkeit steigern auf vorsätzliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge, bzw. Beihilfe hierzu. Wir hoffen, mit dieser Erörterung einen Beitrag zur Vermeidung von Straftaten geleistet zu haben.

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Harald Hotz / 24.08.2021

Vielleicht kann mal wieder jemand bei Achgut die derzeitige juristische Lage aufdröseln. Wieviele Klagen sind anhängig? Welche Klagen werden vorbereitet? Wann wird Drosten vor Gericht erscheinen müssen? Wie sieht es in den USA an der Klagefront aus? - Ich fühle mich immer mehr wie in einem Schurkenstaat gefangen. Die Inzidenz soll jetzt nicht mehr als Grundlage für den Erlaß von Maßnahmen gelten, über Nicht-Geimpfte wird also völlig unabhängig von irgendeiner medizinischen Indikation der generelle Ausschluß aus Teilen des öffentlichen Lebens verhängt, bzw. man muß sich (demnächst auch kostenpflichtig) für ein bißchen öffentliche Freiheit immer frei testen lassen. Fällt eigentlich keinem Juristen auf, wie krank und pervers das ist?! Wie sehr das gegen wirklich alle Grundsätze und den Geist jeder demokratischen Verfassung verstößt?! Gibt es da keinen Aufschrei in der Richterschaft?! Waren wir nicht einmal früher eine Musterdemokratie, wollten unser Gesellschaftsmodell sogar exportieren, weil es so gut sei? Was ist eigentlich mit den Speicheleckern der Macht in Karlsruhe los?! Ich fasse es nicht mehr! Und dann diese geradezu lächerlich kindischen Vorwürfe von wegen Aushebelung der Rechtsstaatlichkeit gegenüber Ungarn und Polen! Der Schurke ruft “Haltet den Dieb!”

Andreas Mertens / 24.08.2021

Wo gehobelt wird da fallen eben Späne ... und Hemmungen. Das GG wird gerade plan gemacht, dito Parlament, Medien und eigene Meinung sowieso. Mit schwerem Hobel wird alles beseitigt was nicht in die autoritäre Marschrichtung passt. Warum sollte die Impfquisition bei Euren Kindern eine Ausnahme. Gerade Eure Kinder gehören geimpft. Gehören indoktriniert. Gegen Euch widerborstige Selberdenker gedreht und zu Waffen im Kampf um die Lufthoheit über den Kinderbetten instrumentalisiert.

Peter Holschke / 24.08.2021

@Birgitt Miller - Ihre Seuchengerüchtr und Ihre Panikpropaganda können sie woanders anleiern..

Johann Santi / 24.08.2021

Man schaue sich nur einmal in der Begründung der STIKO im Epidemiologischen Bulletin 33/2021 die Zahlen für die Altersgruppe 12-17 an und staune: Tabelle 3 (S. 20): Übermittelte COVID-Fälle vom 1.3.20 bis Ende Juni 21: 206.161 / Tabelle 4 (S. 21): Hospitalisierungen desselben Zeitraums: 2.110 / Tabelle 5 (S. 22): Todesfälle desselben Zeitraums: 2 / Tabelle 14 (S. 39): Erwartete Fallzahlen 1.8-31.12.2021 abhängig von der Impfquote (und von den Dosen/Tag für Personen über 18 sowie für 12-17-Jährige): z.B. bei 20% (und 500.000 Dosen / Tag für Personen über 18 und 200.000 Dosen / Tag 12-17-Jährige): Meldefälle: 449.477 (!!!) / bei 50%: 285.358 / bei 80%: 199.172; stationäre Fälle: 5.466 (!!!) / 3.500 / 2.469; Intensivmedizinische Fälle: 101 / 65 / 46. Schön ist auch der Text unter dieser Tabelle: „Im Modell werden verschiedene Parameter und Annahmen berücksichtigt, die gewissen Unsicherheiten und Dynamiken unterliegen. Daher eignen sich Szenarien auf Grundlage derartiger Modelle zwar gut zum Vergleich verschiedener Impfquoten, die konkrete Höhe der genannten Fallzahlen und Effekte ist jedoch mit Vorsicht zu interpretieren.“

Dr Stefan Lehnhoff / 24.08.2021

Was heißt hier fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge? Selbst kritische Richter sind offenbar nicht wirklich kritisch. Es handelt sich um Mord. Es ist arglistig, das Opfer ist arglos. Es ist heimtückisch und es geschieht defacto aus niedrigen Motiven. Und natürlich ist es ein Verstoß gegen den Nürnberger Kodex . Dafür ist der Strang vorgesehen. Achja, in diesem Land werden Teilnehmer illegaler Straßenrennen wegen Mordes verurteilt. Und selbstverständlich Arte schon die Stiko Empfehlung für Erwachsene nichts mit Wissenschaft sondern ausschließlich mit politischer Kriminalität zu tun.

Th. Wagner / 24.08.2021

@Horst Scharn / 24.08.2021: Schade Hr. Scharn, Sie haben offensichtlich Ihren Beruf verfehlt. Sie sollen die Patienten aufklären, d. h. das für und wider schildern, sodass der Patient entscheiden kann. Es liegen international sicher genug Daten vor, an die Sie als Arzt wohl leichter hinkommen. - Sie sollen keine Entscheidung treffen, sondern über das Risiko aufklären. Leider tragen die öffentlichen Medien nicht gerade zur Aufklärung bei mit ihrer einseitigen Darstellung. Sie können auch nicht mit Sicherheit sagen, dass Ihr Patient nicht bei einem Unfall ums Leben kommt, nur weil das bisher nicht so war. Schieben Sie doch einfach dem Patienten wieder die Verantwortung zurück. Sie klären das für und wieder auf ...

Dr. R. Möller / 24.08.2021

@Anette Simon. Es ist aber umgekehrt. Einem Arzt der sich nur negative über die RNA Gentherapie äußert wird mit Entzug der Zulassung gedroht. Selbst die bloße Andeutung es könnte Nebenwirkungen geben, oder das zitieren der amtlichen Zahlen hinsichtlich Todesfälle und Nebenwirkungen führt zum Berufsverbot. Nicht die Ärzte und auch nicht die Ungeimpften sind Täter sondern mehrheitlich Opfer. Es sind Politiker, u.a. Merkel, Spahn, Lauterbach, die für diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit Verantwortung tragen.

Dr. R. Möller / 24.08.2021

@Brigitte Miller. Nicht nur Panikmache aber auch ganz einfach lügen. „Es gibt keine dokumentierte Schäden an Babies.“ Ist es so schwer zu verstehen?, - daß soll diese Studie ja gerade herausfinden!!! Diese RNA Gentherapie befindet sich noch in der klinischen Studie. Nebenwirkungen, unter anderem erhöhte Raten von Fehlgeburten im ersten Trimester, Zehntausende von Toten, schwere Nebenwirkungen millionenfach werden im Mainstream verschwiegen – gibt es aber. Die Mutter hat sich und ihr Baby von der Industrie als unbezahltes Versuchskarnickel mißbrauchen lassen. Hoffen wir nur, daß dem Baby nichts passiert - wenn ich mir die Todesrate der Versuchstiere anschaue bin ich aber eher pessimistisch.

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