Redaktion / 24.08.2021 / 06:23 / Foto: Bildarchiv Pieterman / 95 / Seite ausdrucken

Impfen von Kindern an Schulen ohne die Einwilligung der Eltern?

Immer mehr Eltern geraten in Konflikte und Gewissensnöte, wenn es um die Impfung ihrer Kinder geht. Achgut.com veröffentlich hier deshalb eine Stellungnahme des Netzwerkes kritischer Richter und Staatsanwälte, die wohl ebenfalls zunehmend mit diesem Thema befasst sein werden:

Nach rund eineinhalb Jahren Corona-Pandemie und einer Vielzahl von politischen Maßnahmen, die gesellschaftlich wie auch juristisch kontrovers diskutiert wurden und werden, ist festzuhalten: kaum ein Thema bewegt die Menschen so sehr wie die Frage der Impfung von Kindern und Jugendlichen. Bei keinem anderen Thema wurde derart verbissen um die Deutungshoheit gerungen. Beinahe täglich erschienen Wissenschaftler, Politiker und Ärztevertreter in den Medien und propagierten Kinder und Schulen wahlweise als Treiber der Pandemie oder aber als unerheblich für das Infektionsgeschehen. Immer lauter wurden die Forderungen an die Ständige Impfkommission (STIKO) nach Hergabe einer Empfehlung. Bislang waren diese Empfehlungen sakrosankt; sie dienten stets als verlässliche Richtschnur.

Mit Beschluss vom 10.06.2021 kam die STIKO ihrer Aufgabe nach und veröffentlichte eine Aktualisierung ihrer Covid-19-Impfempfehlung. Sie befand, dass bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren eine Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer allgemein nicht empfohlen wird. Eine Empfehlung wurde lediglich ausgesprochen für Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen, bei denen mit einem schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung gerechnet werden müsse. 

Wer nun erwartete, dass sich die Diskussion um die Impfung von Kindern damit versachlichen würde, wurde schnell eines Besseren belehrt. Der politische Druck auf die STIKO hielt nicht nur an; er wurde zusehends größer. Und führte schließlich zu einem – bislang unveröffentlichten – weiteren Beschlussentwurf mit Datum vom 16.08.2021. Nach übereinstimmenden Presseberichten soll die STIKO nunmehr die Impfung aller Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren empfehlen – ungeachtet einer besonderen Gefährdung. 

Diese jüngste STIKO-Beschlusslage hat zu einem erneuten Wettlauf der Bundesländer geführt, in dem verschiedene Modelle der Impfaktionen für Kinder beraten werden – von besonderen Impftagen in Impfzentren bis hin zu mobilen Impfteams in den Schulen. Es wird sogar offen diskutiert, Kinder bei angenommener geistiger Reife auch ohne eine Einwilligung der Eltern zu impfen. Insbesondere die zuletzt genannte Variante ist Neuland, auch (straf-)rechtlich. Die sich dabei aufdrängenden Fragen sind zahlreich:

Darf ein Impfarzt bei Kenntnis möglicher Nebenwirkungen und ohne Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung der Eltern einem Kind eine Impfung verabreichen? Macht er sich gegebenenfalls strafbar?

Welche Voraussetzungen sind an die Rechtswirksamkeit einer kindlichen Einwilligung zu stellen?

Kann bei dem Vorfahren eines mobilen Impfbusses während der Unterrichtszeit und dem so entstehenden sozialen Druck überhaupt von einer wirksamen Einwilligung ausgegangen werden?

Welche Anforderungen sind an ein Aufklärungsgespräch zu stellen?

Und nicht zuletzt: Setzt sich gegebenenfalls auch ein Schulleiter rechtlichen Risiken aus, der sein Schulgelände für solche Impfaktionen zur Verfügung stellt? 

Mitglieder des Netzwerks KRiStA haben sich mit den drängendsten dieser Fragen auseinandergesetzt und raten davon ab, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der Eltern zu impfen. 

Eine ausführliche Stellungnahme zu den hier aufgeworfenen strafrechtlichen Fragen veröffentlicht das  Netzwerks KRiStA  hier auf seiner Homepage. Das Fazit lautet:

Es ist dringend davon abzuraten, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern zu impfen. Regelmäßig hätte dies nach der hier vertretenen Ansicht im günstigsten Fall eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Folge. Je nach dem Erkenntnisstand des Arztes (bzw. des Schulleiters) und den Folgen der Impfung kann sich die Strafbarkeit steigern auf vorsätzliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge, bzw. Beihilfe hierzu. Wir hoffen, mit dieser Erörterung einen Beitrag zur Vermeidung von Straftaten geleistet zu haben.

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Leserpost

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Steffen Huebner / 24.08.2021

Liebe @Brigitte Miller, Sie sollten nicht so oft Grünewalds- Freitag- Comedy anschauen, denn dann kommt dabei so was raus.

Rupert Drachtmann / 24.08.2021

Nachtrag: Ich denke das Risiko „spontaner“ Impfaktionen an deutschen Schulen dürfte eher theoretischer Natur sein. Sobald das erste Schulkind eines islamischen Elternhauses mit der Spritze bedroht wird kann ich mir durchaus vorstellen dass es zu kurzfristigen „Hausbesuchen“ der ganz anderen Art kommen wird. Weiß eigentlich jemand wie hoch die Impfquote beim „Durchimpfen“ unserer „Gäste“ ist?

Bernhard Büter / 24.08.2021

Das Zivilrechtliche Risiko der persönlichen Haftung nicht unterschlagen. Denn der Genspritzenverabreicher injiziert eine bedingt zugelassene, experimentelle, vom Inhalt und den Folgewirkungen her unbekannte Flüssigkeit und weiß das Hersteller und Staat nicht haften. Denn die machen ja nur ein Impfangebot. Tater ist der mit der Nadel oder halt der Zyklon B Anwender. Wer die Tapete bei der Nachbarschaftshilfe falsch klebt haftet ja ebenfalls für entstehende Schäden. Verursacherprinzip. Und beim Corona-Massenbetrug, denn um nichts anderes handelte sich hier, greift keine Versicherung der Welt. Die Alten und Gebrechlichen im Stillen und abgeschottet totzuimpfen funktionierte aufgrund mitmachender/versagender Staatsanwaltschaft/Gerichte ja noch so gerade eben. Liegen jedoch reihenweise tote Kinder in den Armen der Eltern, insbesondere derer, deren Kinder Zwangsgeimpft wurden, landen Merkel samt MP-ZK und alle Mittäter vor dem Intern. Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag. Man sollte schon jetzt mit dem Bau einer entsprechend großen Haftanlage beginnen.

Dr. R. Möller / 24.08.2021

@Bernhard Freiling. Gut gemeinter Tip: vor der Gentherapie sollten Sie Angst haben, sofern Sie sie nehmen. Die Versuchstierreihe dieser sogenannten Impfung wurde abgebrochen nachdem 100 % der Versuchstiere gestorben waren. Wenn der Menschenversuch ähnlich verläuft wird in den den nächsten 3 bis 7 Jahren der gerade neu kreierte Homo virales schon wieder ausgestorben sein und Homo sapiens kann wieder übernehmen. Das nennt man positive Auslese. Nicht nur Mengele auch Mendel läßt grüßen.

Peter Meyer / 24.08.2021

Herr Blum, Herr Kelsh, Sie glauben tatsächlich, daß eine Anzeige bei einer weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft, die den Regierungskurs zur Gänze stützt und lieber Richter verhaftet,  etwas bewirken kann?

Michael Palusch / 24.08.2021

@Tom Tompson Neu Studienergebnisse? Darauf hätte man gleich verweisen können wobei auch das problematisch wäre. Da die von Ihnen vermuteten “Studienergebnisse” offenbar keine überwachten Studien einer großen Gruppe freiwilliger Probanden sind, können diese Ergebnisse nur durch Massenimpfungen ohne aussagekräftige Studien anderswo gewonnen worden sein. Bei all der Wortklauberrei gerät aber die alles entscheidende Frage in den Hintergrund: Warum Kinder gegen eine Erkrankung impfen, von der sie praktisch nicht mehr behelligt werden als von einem Schnupfen? Auf Grund von Modellen, Hochrechnungen und Prognosen mikrobechipter Glaskugeln aus dem Lauterbatorium?

Hermann Martin / 24.08.2021

@Tom Tompson: Was Sie über die Rolle der StIKo geschrieben haben, ist formal richtig (keine Empfehlung zum Nichtimpfen, Neubewertung nach Abwarten von ausländischen Studien). Aber es gab vor der Neubewertung die Ankündigung, dass man das Ergebnis selbstverständlich nicht von Wünschen der Politik abhängig mache. Warum betont man extra eine solche absolute Selbstverständlichkeit? Das schafft genausowenig Vertrauen wie der Umstand, dass dann die neue Empfehlung genau wie von der Politik gewünscht ausfiel. Des Weiteren schaue man sich die Begründung für die Empfehlung an: Aus den Studien gehe kein erhöhtes Gesundheitsrisiko für diese Altersgruppe durch die Impfung hervor. - In Bezug auf Langzeitfolgen kann so eine Aussage in diesem Zeitraum noch gar nicht getroffen werden. Und es wurden weder Aussagen darüber getroffen, ob die Impfungen denn auch die gewünschte Wirkung haben, noch darüber, ob im Verhältnis zum Erkrankungsrisiko diese Massenimpfungen junger Menschen überhaupt sinnvoll sind. - Wenn also als Begründung die relative Ungefährlichkeit reicht, dann stellt sich die Frage, warum wir uns dann nicht täglich mit allem möglichen Zeug vorbeugend unseren Körper vollstopfen - Hauptsache es schadet nicht? - Und man kommt in jedem Fall als medizinischer Laie in die Beweislastumkehr, wenn man etwas ablehnt, was “Experten” empfehlen…

Boris Kotchoubey / 24.08.2021

Das Problem ist wieder das Gleiche wie beim Nationalsozialismus: Der deutsche Staatskriminelle glaubt nicht daran, dass sich die Regierungsform ändern kann, und dann wird das, was heute “Erfüllung deiner Pflicht” heißt, plötzlich “Teilnahme am Massenmord” heißen und mit einem Strick enden. Das kann aber deshalb nicht passieren, weil ja das Reich bekannterweise mindestens 1000 Jahre dauern wird… wie bitte, Sie haben gesagt, nur 12 Jahre??! Dann habe ich wahrscheinlich verrechnet…

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