Redaktion / 24.08.2021 / 06:23 / Foto: Bildarchiv Pieterman / 95 / Seite ausdrucken

Impfen von Kindern an Schulen ohne die Einwilligung der Eltern?

Immer mehr Eltern geraten in Konflikte und Gewissensnöte, wenn es um die Impfung ihrer Kinder geht. Achgut.com veröffentlich hier deshalb eine Stellungnahme des Netzwerkes kritischer Richter und Staatsanwälte, die wohl ebenfalls zunehmend mit diesem Thema befasst sein werden:

Nach rund eineinhalb Jahren Corona-Pandemie und einer Vielzahl von politischen Maßnahmen, die gesellschaftlich wie auch juristisch kontrovers diskutiert wurden und werden, ist festzuhalten: kaum ein Thema bewegt die Menschen so sehr wie die Frage der Impfung von Kindern und Jugendlichen. Bei keinem anderen Thema wurde derart verbissen um die Deutungshoheit gerungen. Beinahe täglich erschienen Wissenschaftler, Politiker und Ärztevertreter in den Medien und propagierten Kinder und Schulen wahlweise als Treiber der Pandemie oder aber als unerheblich für das Infektionsgeschehen. Immer lauter wurden die Forderungen an die Ständige Impfkommission (STIKO) nach Hergabe einer Empfehlung. Bislang waren diese Empfehlungen sakrosankt; sie dienten stets als verlässliche Richtschnur.

Mit Beschluss vom 10.06.2021 kam die STIKO ihrer Aufgabe nach und veröffentlichte eine Aktualisierung ihrer Covid-19-Impfempfehlung. Sie befand, dass bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren eine Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer allgemein nicht empfohlen wird. Eine Empfehlung wurde lediglich ausgesprochen für Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen, bei denen mit einem schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung gerechnet werden müsse. 

Wer nun erwartete, dass sich die Diskussion um die Impfung von Kindern damit versachlichen würde, wurde schnell eines Besseren belehrt. Der politische Druck auf die STIKO hielt nicht nur an; er wurde zusehends größer. Und führte schließlich zu einem – bislang unveröffentlichten – weiteren Beschlussentwurf mit Datum vom 16.08.2021. Nach übereinstimmenden Presseberichten soll die STIKO nunmehr die Impfung aller Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren empfehlen – ungeachtet einer besonderen Gefährdung. 

Diese jüngste STIKO-Beschlusslage hat zu einem erneuten Wettlauf der Bundesländer geführt, in dem verschiedene Modelle der Impfaktionen für Kinder beraten werden – von besonderen Impftagen in Impfzentren bis hin zu mobilen Impfteams in den Schulen. Es wird sogar offen diskutiert, Kinder bei angenommener geistiger Reife auch ohne eine Einwilligung der Eltern zu impfen. Insbesondere die zuletzt genannte Variante ist Neuland, auch (straf-)rechtlich. Die sich dabei aufdrängenden Fragen sind zahlreich:

Darf ein Impfarzt bei Kenntnis möglicher Nebenwirkungen und ohne Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung der Eltern einem Kind eine Impfung verabreichen? Macht er sich gegebenenfalls strafbar?

Welche Voraussetzungen sind an die Rechtswirksamkeit einer kindlichen Einwilligung zu stellen?

Kann bei dem Vorfahren eines mobilen Impfbusses während der Unterrichtszeit und dem so entstehenden sozialen Druck überhaupt von einer wirksamen Einwilligung ausgegangen werden?

Welche Anforderungen sind an ein Aufklärungsgespräch zu stellen?

Und nicht zuletzt: Setzt sich gegebenenfalls auch ein Schulleiter rechtlichen Risiken aus, der sein Schulgelände für solche Impfaktionen zur Verfügung stellt? 

Mitglieder des Netzwerks KRiStA haben sich mit den drängendsten dieser Fragen auseinandergesetzt und raten davon ab, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der Eltern zu impfen. 

Eine ausführliche Stellungnahme zu den hier aufgeworfenen strafrechtlichen Fragen veröffentlicht das  Netzwerks KRiStA  hier auf seiner Homepage. Das Fazit lautet:

Es ist dringend davon abzuraten, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern zu impfen. Regelmäßig hätte dies nach der hier vertretenen Ansicht im günstigsten Fall eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Folge. Je nach dem Erkenntnisstand des Arztes (bzw. des Schulleiters) und den Folgen der Impfung kann sich die Strafbarkeit steigern auf vorsätzliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge, bzw. Beihilfe hierzu. Wir hoffen, mit dieser Erörterung einen Beitrag zur Vermeidung von Straftaten geleistet zu haben.

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Tom Tompson / 24.08.2021

Wer kommt denn auf die Idee, dass irgendjemand ohne schriftliche Einwilligung der Eltern Kinder impfen würde? Man braucht zu jedem Wandertag eine schriftliche Einwilligung. Was macht Sie so sicher, dass die StIKo nicht auf Studienergebnisse gewartet und nur auf politischen Druck hin seine Empfehlung abgegeben hat? Die anfänglich nicht gegeben Empfehlung Kinder zu impfen (nicht die Empfehlung Kinder nicht zu impfen, das ist ein wichtiger Unterschied) war ja nicht aus Überzeugung, dass es grundsätzlich nicht gut ist sondern aus Mangel an Daten. Der wurde dann durch die praktizierte Impfung an Jugendlichen on anderen Ländern schnell beseitigt.

Alex Micham / 24.08.2021

Für Juristen, die dem Impfkartell in die Quere kommen, wurde ja in Thüringen schon (Richter Christian Dettmar) ein Exempel statuiert.

Werner Arning / 24.08.2021

Es gibt nur wenig, was den Deutschen heilig ist. Mit einer Ausnahme : ihre Kinder. Wenn es an seine Kinder geht, dann kann auch der Deutsche ungeduldig werden. Da ist Schluss mit Lustig. Diejenigen Eltern, die nicht ohne Wenn und Aber hinter der Impfung stehen, dürften aufmucken. Denn nun geht es an etwas, was ihnen eventuell wichtiger ist als die eigene Gesundheit. Viele ließen sich impfen, um praktische Nachteile zu umgehen, doch im Hinblick auf die Kinder könnte dieser Personenkreis vorsichtiger sein. Da bin ich tatsächlich gespannt. Bald gibt es Arbeit, liebe Anwälte und Richter.

Hubertus Adel / 24.08.2021

Eltern und auch Großeltern, wehrt euch, demonstriert vor den Schulen, behindert die sogenannten „Aufklärungs- und Impfteams“ notfalls mit Blockaden des Schulgeländes oder nehmt eure Kinder aus den betreffenden Schulen. Lasst nicht zu, dass euren Kindern Leid angetan wird, sie sind schon genug gestresst mit den laufenden Maßnahmen. Übernehmt endlich Verantwortung. Ihr solltet begriffen haben, dass Wahlen und Petitionen keine Veränderungen bringen. HA

Bernhard Maxara / 24.08.2021

Das heißt ja wohl nichts anderes, als dass die Regierung bewusst zu Straftaten auffordert. Was ist für solche Fälle vorgesehen? In demokratischen Staatswesen würde der Präsident die Regierung entlassen…

John.kelsh / 24.08.2021

Sollte Irgendjemand meine Kinder ohne meine Einwilligung impfen, dann ist mein nächster Schritt der zur Polizei um eine Anzeige zu machen.

T. Schneegaß / 24.08.2021

Hört mit dem Gesülze der sogenannten KRiStA auf. Sie scheinen mehr ein Feigenblatt des Unrechtssystems zu sein. Was haben diese Juristen bisher bewirkt? Was tun sie gegen die nahezu vollendete Abschaffung des GG? Stellungnahmen veröffentlichen! Die Terroristen machen vor Lachen in die Hosen!

August Klose / 24.08.2021

Alles das setzt eine funktionierende Juresprudenz voraus. In einem “Rechtstaat” mit merkelschem Antliz gib es diese aber nicht. Ergo iyt alles möglich, was das Polibüro will.

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