Wahlberechtigte im Saarland können bei der Bundestagswahl mit der Zweitstimme nicht die Grünen wählen, meldet 24matins.de. Der Bundeswahlausschuss habe am Donnerstag die Beschwerde der Partei gegen die Entscheidung des saarländischen Landeswahlausschusses, die dortige Landesliste nicht zuzulassen, zurückgewiesen. Hintergrund seien Fehler bei der Aufstellung der Liste. Die Entscheidung sei endgültig. Damit könnten im Saarland nur Grünen-Direktkandidaten gewählt werden.
Die Saar-Grünen hätten erst nach großen innerparteilichen Turbulenzen eine Landesliste aufgestellt. Eine erste Liste habe große Kritik geerntet, weil mit dem Ex-Landesvorsitzenden Hubert Ulrich ein Mann auf den ersten Platz gewählt wurde, was dem Frauenstatut der Grünen widerspreche. Diese Liste wurde letztlich nie bei der Landeswahlleiterin eingereicht. Stattdessen sei – kurz vor Fristende – Mitte Juli eine neue Liste gewählt worden.
An der entscheidenden Vertreterversammlung hätten allerdings aufgrund einer Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der Grünen keine Delegierten aus dem Ortsverein Saarlouis teilgenommen, zu dem auch Ulrich gehöre. Das Bundesschiedsgericht habe die Delegiertenwahl in Saarlouis moniert, weil auswärtigen Parteimitgliedern, die der Sitzung beiwohnen wollten, dies zum Teil erlaubt und zum Teil verweigert worden war.
Der Bundeswahlausschuss habe noch über eine Reihe weiterer Beschwerden in Zusammenhang mit Landeslisten entschieden. Erfolg habe dabei unter anderem die Bremer AfD gehabt, deren Landesliste doch noch zugelassen worden sei, nachdem der Landeswahlausschuss dies zunächst abgelehnt hätte.