Auf zeit.de schreibt eine Autorin, wie sie von zwei Jugendlichen ohne Migrationshinter- und sonstigen Grund überfallen und zusammengeschlagen wurde.
Nichts liegt uns ferner, als dem Opfer eine Schuld oder Mitschuld zu geben, ebenso verbietet es sich, das, was einige der Kommentare fanden, dass es wohl erst einer ZEIT-Autorin passieren muss, bis DIE ZEIT von so was Notiz nimmt, zu vertiefen. Doch wenn sich die Frage stellt, ob sie etwas falsch gemacht habe, muss man sagen: ja. Nämlich an dem Punkt, als sie merkte, dass die beiden, die hinter ihr gingen und bis dahin harmlos schienen, sie nicht überholten, sondern hinter ihr blieben. Da beschleunigte die Frau ihren Schritt, und das war ein Fehler. Damit hat sie sich als potentielles Opfer zu erkennen gegeben.
Eine Schuld kommt ihr, dies sei ausdrücklich festgehalten, dadurch nicht zu. Aber in einer solchen Situation hat man nur zwei Möglichkeiten, nämlich genau diese beiden: Entweder, sofern möglich, zu fliehen. Den Schritt zu beschleunigen, reicht nicht, die beiden werden ja wohl deshalb kaum aufgeben. Oder den stärksten Angriff vorzunehmen, der einem möglich ist. Pfefferspray nach hinten sprühen, ein zum Flammenwerfer aufgemotztes Feuerzeug einsetzen. Dramaturgisches Ziel muss sein, die Angreifer auszuschalten.
Aber nichts dazwischen.
Die hier ausgesprochene Empfehlung ist gesetzeskonform, sie heißt Notwehr und bedeutet, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Diese Rechtsfigur hat sich noch nicht überall herumgesprochen, auch vielen Gerichten ist sie fremd, so was wie Selbstjustiz möchte die rechtsprechende Gewalt nicht. Das kommt daher, dass viele Richter sich im gleichen Zustand befinden wie die ZEIT-Autorin vor diesem Erlebnis.