Das „Austrocknen der Finanzströme an rechtsextreme Organisationen“ erreicht nun auch die Sparkassen. Die AfD wehrt sich.
Der Fall der Sparkasse Mittelfranken-Süd im Februar machte Furore: ein Kunde, der eine Spende an die AfD tätigen wollte, bekam eine E-Mail, in der er belehrt wurde: „Der Zahlungsempfänger hat eine rechtsextremistische Ausrichtung. Die Sparkasse Mittelfranken Süd akzeptiert solche Zahlungen nicht. Stellen Sie bitte im eigenen Interesse solche Zahlungen ein." Nachdem die Filiale darauf angesprochen wurde, wurde die Sache zu einem einmaligen Versehen heruntergespielt.
Allerdings scheint die Ablehnung der AfD und das Herausfiltern von Spenden und Spendern bei den Sparkassen Methode zu haben. Ein anonymer Informant aus der Sparkasse sagte, Software, die eigentlich zum Erkennen von Geldwäsche, Betrug und Terrorismusfinanzierung gedacht ist und mit bestimmten Treffwörtern und Grenzwerten arbeitet, wird auch benutzt, um Spenden an die AfD aufzuspüren. Dies verstoße klar gegen den Zweck dieser Software und stelle AfD-Unterstützer auf eine Stufe mit Kriminellen.
Der Fall der Sparkasse Mittelfranken-Süd ist auch kein Einzelfall, sondern Teil der Kampagne gegen die AfD, sagte Kay Gottschalk, AfD-Abgeordneter und finanzpolitischer Sprecher. Der Präsident des Sparkassenverbandes, Helmut Reuter, hatte beispielsweise in einem Interview gesagt, dass „die AfD bei den Sparkassen alles andere als willkommen ist“ und man ihr „weder freundlich entgegentreten noch guten Service bieten müsse“.
Möglicherweise fühlt man sich in vorausseilendem Gehorsam dem Auftrag von Innenministerin Nancy Faeser verpflichtet, „Finanzinstitute zum Thema Rechtsextremismus zu sensibilisieren“ und „Finanzströme an rechtsextreme Organisationen“ auszutrocknen.
Die AfD geht nun in die Offensive und fordert AfD-Mitglieder und Sympathisanten, denen ähnliches passiert ist auf, dieses beim AfD-Büro zu melden. Außerdem richtete die AfD-Fraktion eine kleine Anfrage an die Bundesregierung, wo es um Aufklärung des Falles geht und unter anderem gefragt wird, ob die finanzielle Diskriminierung gegen die AfD mit dem Neutralitätsgebot öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute zu vereinbaren sei.
Im Unterschied zu privaten Banken haben die Sparkassen und Genossenschaftsbanken als öffentlich-rechtliche Anstalten andere Regeln. Grundsätzlich hat jeder Bürger ein Recht auf ein Konto, da man anders nicht funktionieren kann.
(Quellen: Focus, YouTube AfD-Fraktion Bundestag, Kleine Anfrage AfD)