Das Landgericht Dortmund hat der Stadt Dortmund verboten, das Internetangebot „dortmund.de“ zu betreiben. Das städtische Portal gehe über die eigentlich zulässige Informationspflicht hinaus und „unterscheidet sich nicht wesentlich vom Angebot eines privaten Nachrichtenportals”, zitiert der Onlinebranchendienst „Meedia“ das Urteil. Geklagt hatte der private Lensing-Wolff-Verlag, der unter anderem die „Ruhr Nachrichten“ herausgibt.
Nach Angaben von „Meedia“ ging es in der Gerichtsverhandlung um die Webseite aus dem Jahr 2017. Damals habe die Stadt noch mit eigenen Reportern von Veranstaltungen berichtet und Werbung eingebunden. Seither habe das Portal dieses Angebot – das der Bochumer Journalist Stefan Laurin kürzlich als „Oberbürgermeisterwerbeinternet“ bezeichnete – deutlich zurückgefahren – wohl in vorrauseilendem Gehorsam angesichts des bevorstehenden Verfahrens.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat das Urteil begrüßt. Es sei „ein klares Signal nicht nur an die Stadt Dortmund, sondern an alle Kommunen, sich aus verlegerischer Tätigkeit herauszuhalten.“ Nach Angaben von „Meedia“ ist eine Berufung zulässig.