Es sind ja vor allem Politiker, die von den sozialen Netzwerken fordern, sie sollten ihre Kunden stärker kontrollieren und wenn nötig zensieren, angeblich um „Hass und Hetze“ zu bekämpfen. Für dieses hehre Ziel wurden Benutzerregeln verschärft und immer mehr Nutzer werden zeitweise gesperrt, weil sie gegen ebendiese Regeln verstoßen haben sollen.
Aber es gibt eine Gruppe, für die gilt all das offenbar nicht: Ausgewählte Politiker. Heise online meldete jüngst:
„Seit Donnerstag gilt auf Twitter eine Ausnahmeregel für ausgewählte Politiker. Verstoßen deren Tweets gegen die Nutzungsbestimmungen, bleiben sie dennoch auf Twitter abrufbar, wenn das nach Einschätzung Twitters im öffentlichen Interesse ist. Statt solche Tweets zu löschen, wird ein Hinweis eingeblendet, den die User wegklicken müssen. Dann können sie die inkriminierte Mitteilung sehen.“
Das klingt ja grundsätzlich gar nicht unvernünftig. Nur, warum bleibt solch differenziertes Vorgehen Politikern vorbehalten, während der Normalnutzer sofort gesperrt wird? Auf heise online heißt es dazu:
„Das Unternehmen erwartet, dass die Sonderbehandlung nicht oft angewandt werden wird. Gleichzeitig teilt Twitter mit, schon in der Vergangenheit an sich unzulässige Tweets aus öffentlichem Interesse online belassen zu haben. Ab nun gelten formale Regeln und neue Fälle werden entsprechend gekennzeichnet.“
Und wer kommt nun in den Genuss des Privilegs der ganz sanften Sanktion?
„Um in den Genuss der Ausnahme zu kommen, muss das Twitterkonto mindestens 100.000 Follower haben, verifiziert sein, und einer Person zugeordnet sein, die ein öffentliches Amt bekleidet oder davorsteht, es anzutreten, oder dafür kandidiert.“
Und entscheiden, wer womit gegen die Regeln verstoßen darf, werden natürlich Experten von Twitter.
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