News-Redaktion / 13.10.2022 / 14:30 / 0 / Seite ausdrucken

Frühere AfD-Abgeordnete darf Richterin bleiben

Berlins Justizsenatorin wollte die ehemalige Bundestagsabgeordnete wegen ihrer Reden in den Ruhestand versetzen und scheiterte damit vor Gericht.

Eine frühere AfD-Bundestagsabgeordnete darf weiterhin als Richterin in Berlin arbeiten, meldet tagesspiegel.de. Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) sei demnach am Donnerstag vor Gericht mit dem Antrag auf Versetzung der Richterin Birgit Malsack-Winkemann in den Ruhestand wegen ihrer politischen Reden im Bundestag und weiterer Äußerungen gescheitert.

Das Dienstgericht für Richter habe den Antrag der Senatsjustizverwaltung zurückgewiesen. Die Reden im Bundestag wären laut Grundgesetz frei und geschützt und dürften zu keinen dienstlichen Sanktionen führen, habe der Richter in der Verhandlung gesagt. Sie wären daher in dem Verfahren nicht verwertbar.

Auch einige Äußerungen Malsack-Winkemanns im Internet, vor allem zu den Corona-Gesetzen sowie zur US-Wahl und einmalig zum Thema Flüchtlinge hätten keine rechtsextremistische Einstellung gezeigt, wird der Richter weiter zitiert. Ebenso wenig würden Fotos von ihr mit anderen AfD-Politikern die Nähe zum früheren sogenannten Flügel der AfD, der als extremistisch galt, belegen können. Deshalb habe der Richter keine belastbaren Hinweise erkennen können, um eine schwere Beeinträchtigung der unabhängigen Arbeit Malsack-Winkemanns als Richterin anzunehmen.

Malsack-Winkemann habe von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag gesessen und sei im März 2022 sie in den Richterdienst zurückgekehrt. Die Senatsjustizverwaltung und Senatorin Kreck hätten ihre Versetzung in den Ruhestand beantragt, weil sie sie als Richterin nicht mehr für unvoreingenommen hielten. (weitere Quellen: lto.de, rbb24.de und bz-berlin.de.)

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