Finanzämter bestrafen Vermieter für günstige Mieten. Wenn die Hauseigentümer aus Sicht der Beamten zu wenig zu versteuernde Einnahmen aus ihren Wohnungen herausholen, wird ihnen beispielsweise ein Teil der Werbungskosten gestrichen, meldet focus.de. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion wolle das SPD-geführte Bundesfinanzministerium trotz der angespannten Wohnungssituation auf dem Mietmarkt an der umstrittenen Praxis festhalten und sehe dabei keinen Entscheidungsspielraum für soziale Härten, wie die „Augsburger Allgemeine“ (Freitagausgabe) unter Berufung auf das Schreiben berichtet habe. Grundlage des Vorgehens der Finanzämter sei eine 2011 beschlossene Regelung im Einkommensteuerrecht, wonach bei Mieten in Höhe von „weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete“ ein Teil „als unentgeltliche Überlassung“ gelte. Entsprechend würden die Finanzämter nur geringere Werbungskosten anerkennen.
Die Steuervorschrift soll laut Bundesregierung vor Missbrauch schützen: „Insbesondere sollen Mitnahmeeffekte, etwa bei Vermietung unter Angehörigen, verhindert werden“, heiße es in der Antwort. Das Bundesfinanzministerium habe zudem klargestellt, dass die Finanzämter in ganz Deutschland die Regelung strikt anwenden müssten: „Die gesetzliche Vorschrift sieht keinen Ermessensspielraum vor.“
In wie vielen Fällen die Finanzämter inzwischen eingeschritten wären, sei dem Bundesfinanzministerium laut der Regierungsantwort jedoch unbekannt. Auch der Deutsche Mieterbund kenne zwar mehrere Fälle aber keine Größenordnung: Mieten, die mehr als ein Drittel unter der Durchschnittsmiete lägen, „sind zwar nicht nur Einzelfälle, aber sicherlich Ausnahmefälle“, wird Mieterbund-Geschäftsführer Ulrich Ropertz zitiert. „Wir können aber nicht abschätzen, wie viele Fälle es in Deutschland tatsächlich gibt“, habe er hinzugefügt.
Der Mieterbund fordere, dass die Bundesregierung sicherstellen müsse, dass nur die offiziell ortsübliche Vergleichsmiete etwa mithilfe eines Mietspiegels bei Berechnungen der Finanzämter herangezogen werde. „Sollte es vor Ort, zum Beispiel in München, eine andere Praxis geben, muss dies unterbunden werden“, habe Ropertz betont. Vor allem aber müsse die Regierung den Finanzämtern die Möglichkeit für Ausnahmen bei sozial eingestellten Vermietern geben, die auf einkommensschwächere Mieterschaft Rücksicht nähmen, habe Verbands-Geschäftsführer Ropertz gefordert.