Die EU-Kommission wird beschuldigt, sich die Zustimmung des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán für Beitrittsgespräche mit der Ukraine erkauft zu haben.
Orban, ein Kritiker eines EU- Beitritts der Ukraine, hatte bei dem EU-Gipfel im Dezember 2023 den Saal verlassen, um so einen einstimmigen Entschluss für Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine zu gewährleisten, ohne selbst zustimmen zu müssen.
Einen Tag vor dem Gipfel wurde ein Teil der bis dahin zurückgehaltenen Hilfsgelder für Ungarn von der EU-Kommission freigegeben. Wegen der wirtschaftlichen Verwerfungen im Zuge der Corona-Krise hatte die EU einen milliardenschweren Hilfsfonds für sämtliche EU-Staaten aufgelegt. Die EU-Kommission hatte nur im Falle von Ungarn die Gelder zurückgehalten wegen angeblicher Mängel im ungarischen Justizsystem. Orbán kritisiert dies als Bestrafung seiner konservativen Politik. Die Freigabe im Dezember letzten Jahres wurde von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit der Einleitung von Justizreformen in Ungarn erklärt. Kritiker sehen dies jedoch als politisches Manöver an.
Nun hat das Europäische Parlament beschlossen, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen, um den Vorwurf der Erpressung durch Orbán zu klären. Die Klage zielt darauf ab, die Annullierung der Kommissionsentscheidung zu erreichen, sodass das Geld wieder eingezogen oder mit künftigen Zahlungen verrechnet werden kann. Die Klage soll auch Aufschluss darüber geben, wie viel Spielraum die EU-Kommission bei der Zurückhaltung von Haushaltsgeldern hat. Das Europäische Parlament fordert auch, dass die restlichen 20 Milliarden Euro nicht vorschnell an Ungarn ausgezahlt werden sollen. Es bleibt abzuwarten, ob Parlamentspräsidentin Roberta Metsola der Entscheidung des Parlamentes nachkommt und bis zum 25. März vor den Europäischen Gerichtshof ziehen wird.