„Auch seine Genossin und Gesundheitsministerin Petra Köpping habe gesagt: „Grundsätzlich hat sich jeder Landrat an Recht und Gesetz zu halten.“ Aber Köpping und Sozialisten-Konsorten selbstverständlich nur, soweit es in ihren willkürlichen Doppelstandard passt. Nazipack.
Das war so zu Erwarten. Dann werden wir wohl auch bald wieder Polizeigewalt bei den Demos Erleben. Wer noch ein klein wenig Hoffnung hat, daß sich mit diesem Personal etwas zum Besseren wendet: ZDF Mediathek…. “Markus Lanz vom 19. Januar 2022” ...... Zu Sehen Frau Köpping mit unerbittlichen Impfabsichten, eine Dame von der SZ, u.a. mit der Story vom erfundenen Sturm auf das Uniklinikum, die regelrecht die Polizei zu harten Durchgreifen Aufruft und den Dritten im Bunde konnte ich mir dann nicht mehr Antun…....mein schwaches Herz ;)
Wenn die tatsächlich zurückrudern, können sie ihre Wiederwahl knicken.
Auch seine Genossin und Gesundheitsministerin Petra Köpping habe gesagt: „Grundsätzlich hat sich jeder Landrat an Recht und Gesetz zu halten. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein Bundesgesetz.” Das ist falsch, denn es gibt Gesetze, die über den Bundesgesetzen stehen. Das sind die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Politiker der Kartellparteien machen schöne Versprechen, die morgen schon vergessen sind, während auf die Versprechen der AfD-Politiker Verlass ist.
Die Lage ist unübersichtlich. Aber noch gibt es Hoffnung. ‘Grundsätzlich’ kann man (alle) ‘Einzelfälle’ auf ‘Ermessenspielräume’ ‘prüfen’. Das wird dauern, prüfen soll man ja ‘gründlich’. Das könnte, wenn der ‘Erlass’ von Frau Köpping die ‘Ermessensspielräume’ etwas ‘großzügiger’ ’ als üblich definiert, eine Art Moratorium für die Berufsverbote bedeuten. ‘Im Klartext heißt das wohl, dass der Freistaat eine Aufweichung der Impfpflicht überall dort zulässt, wo die Zahl umgeimpfter Pflegekräfte zu hoch ist, als dass man auf sie verzichten könnte.’ (Peter Grimm). Preisfrage: WO kann man denn in der Pflege auf Arbeitskräfte verzichten und - schätzen wir vorsichtig - zum Stichtag 10% Abgang des Personals verkraften (achgut hat gestern grobe Schätzungen veröffentlicht, wonach in Sachsen knapp 100.000 von etwa 300.000 Pfegern und Krankenschwestern ungeimpft sind - das wären dann 30%!)? Nirgends kann man auf Pflegekräfte und Krankenschwestern verzichten - ich möchte das Krankenhaus, das Pflegeheim, den Landkreis sehen, wo das anders ist! Zum Beitrag von Herrn Grimm von heute morgen formuliert ein Mit-Forist: ‘... Die letzte Novelle des Infektionsschutzgesetzes ist im Hinblick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht offen grundgesetzwidrig. ... ‘. Ich bin kein Jurist und weiß da nicht Bescheid. Also: Gibt es seriöse Bemühungen die Impflicht auf juristischem Wege zu kippen? Ist geklagt worden? Hätten Klagen aufschiebende Wirkung (ggf. bis zum Spruch des Bundesarbeits- oder Bundesverfassungsgerichts)? Sehr berührt hat mich die letzte Leserzuschrift zum gestrigen Beitrag von Gunther Frank. Offenbar eine Betroffene, die Ihre Arbeit liebt, schreibt: ‘Bitte tun Sie mehr gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht! Bitte! ... Die Zeit läuft uns davon. ... Die Meisten in den nichtärztlichen medizinischen Berufen haben nicht das Geld, sich einen (guten) Anwalt zu nehmen. Die Impfpflicht muss gestoppt werden!’ Dieser Forderung schließe ich mich an!
Ich kann den “Rechtsbruch” und die Ermahnung, dass “sich jeder Landrat an Recht und Gesetz zu halten“ hat nicht so ganz nachvollziehen. Wo in diesem Gesetz ist denn beschrieben, dass das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot aussprechen MUSS?
Und klattttschsch, ist der zarte Funke der Hoffnung mit schwerem Stiefel ausgetreten ! Vielleicht ist man schon am anderen Ende der Welt unterwegs, um “Pflegekräfte” zu rekrutieren…
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